Was passiert nach der vorladung bei der Polizei?

2 Antworten

Von Experte Dommie1306 bestätigt

Heyyyyy

Die Entscheidung ob eingestellt wird oder nicht liegt allein bei der Staatsanwaltschaft, nicht bei der Polizei.

Also, abwarten.
Wenn nicht eingestellt wird, kann dich schlimmstenfalls erwarten das du ein paar sozialstunden zu schieben hast.

Nickiminaj346 
Fragesteller
 16.05.2022, 13:45

Ja hat sie auch gesagt aber sie meinte das sie vermutet das es eingestellt wird

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Tuehpi  16.05.2022, 13:46
@Nickiminaj346

Na dann, Daumen drücken.

Jo, ist alles scary. Kann aber nicht viel passieren. Lass es dir eine Warnung sein. Irgendwann werden sie dann doch echt garstig.

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Hallo,

eins mal gleich vorneweg: Beruhig dich, das wird alles nicht so schlimm, wie du vielleicht meinst.

Zunächst mal - berufsbedingt - der moralische Zeigefinger: "Diebstahl ist eine Straftat, mach das nicht noch einmal." So, fertig, jetzt zu deinem Problem:

Es gibt eine "Geringwertigkeitsgrenze", die sich von Staatsanwaltschaft zu Staatsanwaltschaft unterscheidet. Bei uns in Bayern z.B. gilt (je nach Staatsanwaltschaft) ein Betrag von 35-40 € als "geringwertig". "Geringwertig" bedeutet eben, dass das Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit beim Ersttäter eingestellt wird.

Wie läuft das Verfahren nach einem Ladendiebstahl ab:

1. Du musst die gestohlene Ware zurückgeben. Hast du ja vermutlich bereits gemacht.

2. Normalerweise musst du die Bearbeitungsgebühr zahlen (landläufig als "Fangprämie" bezeichnet). Dazu schreibst du nichts, ggf. wurden dir diese auch erlassen oder kommen noch postalisch.

3. In der Regel erhältst du ein Hausverbot für mindestens 1 Jahr. Dieses UNBEDINGT einhalten. Gehst du trotz Hausverbot in den Laden, begehst du eine Straftat, namentlich einen Hausfriedensbruch.

4. Wegen der Anzeige: Die geht an die Staatsanwaltschaft und die entscheidet wie es weitergeht. Dauert bei Jugendlichen ca. 4-12 Wochen.

5. Wenn das Verfahren NICHT eingestellt wird, werden es wohl ~15 Sozialstunden (Geldstrafe gibt es nicht im Jugendstrafrecht, Freiheitsstrafe gibt es nicht für einen Ladendiebstahl^^)

Ich täte aber viel, viel Geld auf "Einstellung" wetten..

Für die Zukunft: In deinem Führungszeugnis steht nichts drin, wohl aber in deinem Bundeszentralregister. Wenn du also einen Beruf ergreifen willst, bei dem letzteres leer sein muss, könnte das Probleme nach sich ziehen. Für die meisten Berufe wirst du aber nur ein Führungszeugnis brauchen. Näheres zu diesen beiden "Datenbanken" kannst du dir leicht ergooglen.

Aber wie gesagt, mach dir keinen Kopf, es steht nichts in deinem Führungszeugnis, die Strafe - wenn überhaupt - fällt sehr niedrig aus und keiner reißt dir den Kopf ab. Aber vorkommen sollte das Ganze nicht mehr, denn dann bist nicht mehr "Ersttäter"

Alles Gute:)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter
Tuehpi  16.05.2022, 13:58

„Freiheitsstrafe gibt es nicht für einen Ladendiebstahl“

Jedenfalls nicht vom Richter ;)

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