Diebstahl zugeben oder nicht?
Guten Tag,
vor ein paar Monaten wurde ich beim Ladendiebstahl (ca 20€) erwischt und habe daraufhin eine Schuldanerkenntnis sowie 100€ bezahlt. Heute kam dann per Post der Äußerungsbogen
Jetzt frage ich mich ob es schlauer ist mich zu äußern(per Beiblatt), die Straftat einfach zuzugeben oder mich nicht zu äußern. Im Internet findet man oft die Aussage dass keine Äußerung am schlausten sei, aber ist es nicht besser die Tat zuzugeben wenn ich die Schuldanerkenntnis sowieso unterschrieben habe?
MfG
3 Antworten
Ich weiß nicht, was hier eine Aussageverweigerung bringen könnte. Du wurdest erwischt, Du hast die "Fangprämie" bezahlt und ein Schuldanerkenntiss unterschrieben.
Der Warenwert ist zu dem gering.
Also ich würde die Tat einräumen, Reue zeigen, versprechen, dass das nie wieder passiert und dann auf eine Einstellung hoffen. Die wäre dann auch sehr wahrscheinlich.
Jetzt noch irgendwelche "Spielchen" zu spielen, scheint mir wenig zielführend und verärgert nur die Sta.
Das bleibt dir überlassen. Vielleicht solltest du dich an einen Anwalt wenden. Der kann dich fachkundig beraten.
Wenn man dir den Diebstahl klar nachweisen kann, macht es das wohl für alle Beteiligten am leichtesten, ihn einfach zuzugeben. Du mjsst das aber nicht tun. Man darf die Polizei anlügen und Dinge verschweigen. Nur vor Gericht darf man das nicht.
Was hier am sinnvollsten ist, können wir hier schlecht beurteilen.
Als Zeuge ist man zur Wahrheit verpflichtet und Lügen könnten zu massiven rechtlichen Konsequenzen führen.
Aber als Angeklagter darfst du lügen so viel du willst. Du darfst nur keine falschen Beschuldigungen äußern...
Einfach zugeben und das Ganze hinter sich bringen. :)
Auch vor Gericht darf man als Beschuldigter/Angeklagter lügen oder schweigen. Man darf nur keine andere Person zu unrecht beschuldigen....