Soll ich mich bei einer Straftat äußern oder nicht
Ich habe ein Brief von der Polizei bekommen mit der überschrift "Schriftliche Äußerung als Bechuldigte(r)
da steht das mir vorgeworfen wird folgende Straftat(en) begangen zu haben: Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion (Par. 308/I - IV StGB)
jetzt ist meine frage soll ich mich äußern oder nicht
was würde passieren wenn ich mich nicht äußere, bekomm ich dann eine höhere Strafe?
wenn ich mich äußern soll könnt ihr mir tipps geben ich erzähl kurz was ich gemacht hab ich habe mit zwei freunden eine insekten spray dose zum explodieren gebracht aber wir wollten niemanden verletzen oder so ( es ist auch keiner zu schaden gekommen ) es ist auch keine sachbeschädigung geschehen oder so
BITTE könnt ihr mir vielleicht Tipps geben was ich jetzt machen soll ( ich bin 16 Jahre alt )
16 Antworten
Ja Kleiner, da mußt du wohl durch! Ergreife die Chance, dich zu den Vorwürfen zu äußern und alles andere besprichst du am besten mit deinen Eltern, die sicher einen Anwalt einschalten, mit dem du dann aber ganz ehrlich reden solltest, damit er dich auch vor Gericht gut verteidigen kann. Ich denke mal, daß der Richter dir eine Bewährungsstrafe oder Sozialstunden aufbrummen wird. Auch wenn es für dich und deine Freunde nur ein Scherz war, so hätte es auch für euch schlimm ausgehen können. Also, beim nächsten mal erst denken, dann handeln. Ihr sollt eure Jugend genießen, aber bitte nicht so,daß ihr Dinge tut, die euch vielleicht eine Vorstrafe einbringt, welche sich in eurem Lebenslauf sicher nicht so gut machen würde, wenn ihr eine Lehrstelle sucht!
du musst dich nicht äußern. so, wie du es beschreibst, ist die sache ja eindeutig und du leugnest die tat ja auch nicht. du kannst ja einfach hinschreiben, was du getan hast und dass ihr aufgepasst habt, dass dabei nichts und niemand zu schaden kommt und fertig.
wenn du dich nicht äußerst, bekommst du keine höhere strafe, keine sorge. das ist mehr eine sache, wie du dich besser fühlst. und vllt gibt es ja ne strafminderung, wenn du betonst, dass ihr ja aufgepasst habt.
anwalt finde ich bei so einer kleinigkeit absolut übertrieben. der kostet ja auch.
Du musst dich ganz klar äussern. Wenn du es nicht machst wird das viel grössere Probleme geben. Allerdings kannst du mit einer geringen Strafe rechnen.
Aber eine Einlassung wirkt sich immer strafmildernd aus. Du wirst nicht mehr bestraft, wenn du nichts sagst, aber evtl. geringer, wenn du dich "einlässt".
Du könntest wahrheitsgemäß bestreiten, eine "Sprengstoffexplosion" herbeigeführt zu haben, denn ein Insektenvertilgungsmittel ist nun wirklich aus wissenschaftlich-chemischer Sicht kein Sprengstoff. Beantrage das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen.
Vermutlich wird das Verfahrung sowieso eingestellt. Da passiert nicht viel. Erst Recht bei 16-jährigen ohne Schaden oder Verletzte.
Würde mich da auch lieber Anwaltlich beraten lassen. Am besten mal Deine Eltern fragen ob die eine Rechtsschutzversicherung für die ganze Familie haben, dann ist es auch kostenlos.
Leider eine falsche Antwort. Ein Beschuldigter muss sich nicht äußern. Sein Schweigen führt nicht zu einer höheren Strafe.