Schriftliche Äußerung als Beschuldigter zu Diebstahls aus Kraftfahrzeug StGB 243 trotz unschuld?
Moin Leute,
ich habe heute einen Brief bekommen wo drin steht, dass ich verdächtigt werde, Sonnenbrillen aus einem Auto geklaut zu haben. Vor ca. 2 Woche war ich mit Kollegen unterwegs. Wie liefen ein bisschen in der Stadt rum an einem kleinen See. Als wir eine Pause einlegten, sahen wir einen Mann der sehr hektisch war, telefonierte und irgendwelche Bewegungen in unsere Richtungen machte. Um möglichen Stress aus dem Weg zu gehen entschieden wir uns weiter zu Laufen. Keine 3 Minuten später kamen 2 Polizeimannschaftswagen auf uns zu. Die Beamten stiegen aus und meinten, dass wir verdächtig werden, eine Autofensterscheibe kaputt gemacht und dort 2 Luxus Sonnenbrillen geklaut zu haben. Die Beamten durchsuchten uns aber die geklauten Brillen fanden sie bei uns nicht, weil wir auch garnichts geklaut/kaputt gemacht haben. Jetzt wurde mir ein Brief vom Polizeipräsidium zugeschickt wo drin steht, dass mir vorgeworfen wird: Bes. schw. Fall des Diebstahls aus Kraftfahrzeugen 243 StGB, Versuch:nein. Meine Frage an euch ist was soll ich am besten machen und wie kann ich am besten meine Unschuld beweisen?
7 Antworten
Du kannst das Schreiben ignorieren, denn Du musst darauf nicht antworten. Du kannst aber auch einen Satz schreiben: "Die mir zur Last gelegte Tat streite ich ab". Mehr nicht.
Dann wartest Du in Ruhe ab was der Staatsanwalt weiter unternimmt. Kommt Eine Verfahrenseinstellung ist alles gut. Bei allem Anderen wendest Du Dich an einen Rechtsanwalt. Aber wirklich auch erst dann, nicht früher.
wie kann ich am besten meine Unschuld beweisen?
Ruhig bleiben. Nicht Du musst Deine Unschuld beweisen, sondern der Staatsanwalt muss Deine Schuld vor Gericht beweisen.
Schwer hier eine wirklich sichere Antwort zu geben. Allerdings, da ihr ein Schreiben als Beschuldigte bekommen hat, gehen die Ermittlungsbeamten davon aus, dass ein hinreichender Tatverdacht für eine Beschuldigung bestehen dürfte. Die Frage ist doch, was hat der Zeuge gemeint zu sehen. Seid ihr dann eilig weg (nehm ich mal an), dann hat sich möglicherweise sein Verdacht so verfestigt, so dass er euch wirklich für die Täter hält.
Der Vorwurf eines besonders schweren Fall d.D. aus Pkw ist nichts geringes, d.h. es ist nicht damit zu rechnen, dass ein solches Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaften eingestellt wird, wenn hinreichender Tatverdacht besteht. Das Diebesgut ist wohl auch etwas wert, ergo keine Kleinigkeit.
Also, es gibt meines Erachtens zwei (einhalb) Möglichkeiten:
ihr geht hin, hört euch an, was der Polizist zu sagen hat, und entscheidet euch dann, ob ihr etwas dazu sagt oder nicht. Der Vorteil hier ist, dass ihr sehr deutlich und schnell mitbekommt, warum ihr beschuldigt werdet und könnt das eventuell gleich entkräften. Oder ihr geht mit dem Schreiben zu einem Anwalt und lasst euch entsprechend vertreten, dann dauert es seine Zeit bis ihr genaueres wisst.
Die halbe Möglichkeit bedeutet evtl., dass weitere Maßnahmen gegen euch geplant sein könnten, z.B. eine DNA-Probe, Bilder und Fingerabdrücke, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass es zur Aufklärung dieser oder zukünftiger Straftaten dient. Dazu müssten wir hier allerdings wissen, was ihr euch schon in der Vergangenheit alles geleistet habt, insbesondere ob ihr bereits wegen solchen Delikten u.a. in Erscheinung getreten seid. Diese Maßnahme lässt sich gegebenenfalls auch gegen euren Willen über ein entsprechendes ordnungsrechtliches Verfahren durchsetzen.
Ehrlich gesagt, ich würde einen Anwalt nehmen, insbesondere wegen "schon mal was". Allerdings mahlen dann die Mühlen des Gesetzes in den Standard-Richtlinien wenn ich so sagen darf. Es ist nicht immer das Beste nichts zu sagen.
Hm. Vielleicht kann der Anwalt mit euch einen Termin vereinbaren und dann erscheint ihr gemeinsam bei der Polizei.
Hi, ich würde nichts machen. Nicht Du musst beweisen, dass Du unschuldig bist, die müssen Dir beweisen, dass Du schuldig bist.
Wenn sie das nicht können, passiert Dir nichts.
Genau umgekehrt: euch muß die Schuld nachgewiesen werden.
Natürlich habt ihr euch sehr verdächtig verhalten und der Autobesitzer wird 1+1 zusammengezählt haben und somit ward ihr was ihr seid: Verdächtige, aber eben (noch?) keine Täter.
Ihr könnt ganz offensiv damit umgehen und einfach bei der Polizei aussagen, dass es ein Missverständnis war.
Du musst eigentlich nichts weiter machen als abzuwarten, Tee zu trinken, und zu warten bis der Staatsanwalt das Ermittlungsverfahren einstellt. Falls du polizeilich vorgeladen wirst, würde ich persönlich nicht hingehen. Falls es tatsächlich zu einer Hauptverhandlung kommt, geh hin und sag du warst es nicht und fertig.
Als wir den Mann bemerkten waren wir ca. 2-3 min. vor Ort und hatten Blickkontakt mit ihm. Er machte irgendwelche Handbewegungen von denen wir uns nicht sicher waren was er von uns will und ein Freund machte Bewegungen in seine Richtung zurück. Wir tauschten uns kurz aus und weil wir ab und zu schonmal was mit dem Gesetz zu tun hatten (kein Diebstahl) wollten wir einfach jeglichen Stress vermeinden und haben uns deshalb zügig aus dem Staub gemacht.