Eine Anzeige macht keinen Sinn. Was Sinn machen würde, wäre, wenn du schon vor Gericht ziehen willst ein gescheiter Zivilprozess. Was bringt dir denn eine Anzeige? Davon bekommst du dein Handy nicht wieder. Allerdings musst du beachten, dass die Leihe im Gegensatz zur Miete unentgeltlich ist, also den Gefälligkeitsverträgen zugeordnet wird und dir womöglich wenigere Ansprüche zustehen als bei anderen Verträgen.

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Das ist schon sehr fraglich, weil für eine Strafbarkeit tatsächlich sexuelle Handlungen, oder zumindest (leichte) Berührungen stattgefunden haben müssten. Die zivilrechtliche sexuelle Belästigung umfasst aber auch verbale Belästigungen. Dir stehen arbeitsrechtlich außerordentliche Kündigungsrechte zu, sowie deiktische Schadensersatz-Ansprüche wegen Verletzung des APR (allgemeines persönlichkeitsrecht), bzw. Unterlassungsansprüche deshalb. Auch könntest du, sollte es dich außerhalb deines Arbeitsverhältnisses betreffen auch möglicherweise eine einsteweilige Verfügung erwirken.

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Ist das eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit?

Hallo,

ich schreibe, da ich wegen Körperverletzung angezeigt wurde, welche Tat ich auf keinem Fall begangen habe.

Ich und meine Freundin haben eine Wohnung und mein Untermieter und seine Frau beziehen unter uns Eine. Zu dem Zeitpunkt war meine Freundin nicht da.

Mein Nachbar hat mich bewusst in meinen Keller vom Hof verdrängt, damit ich keine Zeugen habe. Seine Frau war dabei, hat zugeguckt und ab und zu irgendwas Verbales, Unnötiges dazugegeben.

Dort hat er mich am Arm gefasst und geschubst, worauf hin ich ihn zurück schubste und er leider leicht gegen die Wand stößte und mich danach wegen Körperverletzung anzeigte.

Wie schon gesagt, ich habe keine Zeugen von der vermeintlichen Straftat, nur davon, dass er mich angeschrien, um mich "klein zu halten" und dass ich und alle anderen im Haus generell nicht mit ihm klarkommen, wegen seiner unfreundlichen Art.

Er geht bewusst zur Polizei, um zu klagen, Schadensersatz zu verlangen und den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Er versucht das auch vorher außergerichtlich zu machen, was sich durch Aussagen wie: "50€ reichen mir nicht, es müssten schon 500€ sein! Sie sollen ja auch bluten!" Das hat er bei vielen schon im Haus versucht.

Bei mir hat die Staatsanwaltschaft die Anzeige mangels öffentlichen Interesses eingestellt. Jetzt nutzt er den Privatklageweg.

Jetzt meine Frage:

Sind die beiden oben genannten, fett markierten "Taten" strafbar o. ordnungswidrig?

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Wieso denn ordnungswidrig? Ist er dabei nackt gewesen, oder hat er in den Hof uriniert? Verstehe die Frage nicht :D.

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Du hast das Recht nicht auszusagen und das wird dann für die Beweiserhebung als nullum gewertet. Also weder gut, noch schlecht für dich. Dass du dich nicht zum Sachverhalt äußern möchtest, darf für dich keine weiteren negativen Auswirkungen haben.

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Wenn der Sachverhalt sich tatsächlich so zugetragen hat, war das Notwehr ja.

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Nein, erzähle es ruhig jedem, aber wenn er die Straftat garnicht begangen hat, kann er dich wiederum anzeigen. :D

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Du musst eigentlich nichts weiter machen als abzuwarten, Tee zu trinken, und zu warten bis der Staatsanwalt das Ermittlungsverfahren einstellt. Falls du polizeilich vorgeladen wirst, würde ich persönlich nicht hingehen. Falls es tatsächlich zu einer Hauptverhandlung kommt, geh hin und sag du warst es nicht und fertig.

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Man sollte es so lange einmassieren, bis wirklich garnichts feuchtes auf der Haut ist und danach sollte man einige Stunden warten und es abduschen. Wenn ich mit einer Frau zusammen bin, schmiere ich es mir auf die H*den. Das brennt zwar ein bisschen und wird auch eigentlich vom Arzt strikt untersagt, aber ich find das brennen nicht schlimm und dann kommt das T auch da hin, wo es hingehört und mit den H*den kommt man außer beim Verkehr vielleicht, im Normalfall nur minimal in Berührung, also ist das für mich die beste Lösung.

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Also homo - gleichgeschlechtlich; sexuell - also in deinem Fall bl*sen, ist rein von der Definition her schon schwul, ja. Du musst dann aber nicht Schwul sein, wäre aber auch nicht schlimm wenn es so wäre natürlich.

Die Handlung war per Definition homosexuell. Wie deine eigene Einstellung ist, ist deine Sache.

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Ich bin auch so ein Mensch, der immer gewinnen will, egal was :D. Da gibt es schon Wege. Man kann zB. Leute so subtil kränken, dass es strafrechtlich nicht als Beleidigung eingestuft wird. :D Das ist natürlich nicht zu empfehlen, aber bei der Beleidigung passiert im Regelfall verhältnismäßig wenig, bzw. es kommt erst garnicht zur Anzeige.

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Anhand deines Namens können sie die Adresse sehen. Sonst eigentlich nicht viel. Glaube auch, dass man bei einer Verkehrskontrolle mit diesem tragbaren Gerät, dass die benutzen um den Ausweis/Führerschein zu checken sehen kann welche Verkehrsdelikte/Straftaten bzw. OWiGs du bereits begangen hast. Bei Letzterem bin ich mir aber ehrlicherweise nicht so sicher.

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Nein

Wenn es ein Macbook war, bzw. er einen eingebauten flash Speicher hatte, und du ihn zurückgesetzt hast, eigentlich keine Chance. Wenn es eine Festplatte war könnte man es schon eher wiederherstellen. Aber kein normaler Mensch würde das machen, bzw. ein normaler Nutzer eines Notebooks hat ja noch nichtmal die Kenntnisse dazu.

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