Ja so 4,5-5 Jahre, wobei ich selbst 2 Semester länger studiert habe.
Eine Anzeige macht keinen Sinn. Was Sinn machen würde, wäre, wenn du schon vor Gericht ziehen willst ein gescheiter Zivilprozess. Was bringt dir denn eine Anzeige? Davon bekommst du dein Handy nicht wieder. Allerdings musst du beachten, dass die Leihe im Gegensatz zur Miete unentgeltlich ist, also den Gefälligkeitsverträgen zugeordnet wird und dir womöglich wenigere Ansprüche zustehen als bei anderen Verträgen.
Das ist schon sehr fraglich, weil für eine Strafbarkeit tatsächlich sexuelle Handlungen, oder zumindest (leichte) Berührungen stattgefunden haben müssten. Die zivilrechtliche sexuelle Belästigung umfasst aber auch verbale Belästigungen. Dir stehen arbeitsrechtlich außerordentliche Kündigungsrechte zu, sowie deiktische Schadensersatz-Ansprüche wegen Verletzung des APR (allgemeines persönlichkeitsrecht), bzw. Unterlassungsansprüche deshalb. Auch könntest du, sollte es dich außerhalb deines Arbeitsverhältnisses betreffen auch möglicherweise eine einsteweilige Verfügung erwirken.
Wieso denn ordnungswidrig? Ist er dabei nackt gewesen, oder hat er in den Hof uriniert? Verstehe die Frage nicht :D.
Du hast das Recht nicht auszusagen und das wird dann für die Beweiserhebung als nullum gewertet. Also weder gut, noch schlecht für dich. Dass du dich nicht zum Sachverhalt äußern möchtest, darf für dich keine weiteren negativen Auswirkungen haben.
Wenn der Sachverhalt sich tatsächlich so zugetragen hat, war das Notwehr ja.
Würd ich nicht sagen, wenn dann hebephil, oder wie das heißt. Aber auch das nicht, weil der Altersunterschied echt garnicht so riesig ist.
Nein, erzähle es ruhig jedem, aber wenn er die Straftat garnicht begangen hat, kann er dich wiederum anzeigen. :D
Du musst eigentlich nichts weiter machen als abzuwarten, Tee zu trinken, und zu warten bis der Staatsanwalt das Ermittlungsverfahren einstellt. Falls du polizeilich vorgeladen wirst, würde ich persönlich nicht hingehen. Falls es tatsächlich zu einer Hauptverhandlung kommt, geh hin und sag du warst es nicht und fertig.
Man sollte es so lange einmassieren, bis wirklich garnichts feuchtes auf der Haut ist und danach sollte man einige Stunden warten und es abduschen. Wenn ich mit einer Frau zusammen bin, schmiere ich es mir auf die H*den. Das brennt zwar ein bisschen und wird auch eigentlich vom Arzt strikt untersagt, aber ich find das brennen nicht schlimm und dann kommt das T auch da hin, wo es hingehört und mit den H*den kommt man außer beim Verkehr vielleicht, im Normalfall nur minimal in Berührung, also ist das für mich die beste Lösung.
Also homo - gleichgeschlechtlich; sexuell - also in deinem Fall bl*sen, ist rein von der Definition her schon schwul, ja. Du musst dann aber nicht Schwul sein, wäre aber auch nicht schlimm wenn es so wäre natürlich.
Die Handlung war per Definition homosexuell. Wie deine eigene Einstellung ist, ist deine Sache.
Ich bin auch so ein Mensch, der immer gewinnen will, egal was :D. Da gibt es schon Wege. Man kann zB. Leute so subtil kränken, dass es strafrechtlich nicht als Beleidigung eingestuft wird. :D Das ist natürlich nicht zu empfehlen, aber bei der Beleidigung passiert im Regelfall verhältnismäßig wenig, bzw. es kommt erst garnicht zur Anzeige.
Anhand deines Namens können sie die Adresse sehen. Sonst eigentlich nicht viel. Glaube auch, dass man bei einer Verkehrskontrolle mit diesem tragbaren Gerät, dass die benutzen um den Ausweis/Führerschein zu checken sehen kann welche Verkehrsdelikte/Straftaten bzw. OWiGs du bereits begangen hast. Bei Letzterem bin ich mir aber ehrlicherweise nicht so sicher.
Wenn es ein Macbook war, bzw. er einen eingebauten flash Speicher hatte, und du ihn zurückgesetzt hast, eigentlich keine Chance. Wenn es eine Festplatte war könnte man es schon eher wiederherstellen. Aber kein normaler Mensch würde das machen, bzw. ein normaler Nutzer eines Notebooks hat ja noch nichtmal die Kenntnisse dazu.