Anwalt ist immer gut. Man könnte auch an eine Einstellung gegen Auflage denken! Also du zahlst zB. 500 Euro an einen Verein für arme osteuropäische Kinder und "wäschst" dich damit rein.

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Ja

Ja, fahrlässige Körperverletzung. Mir ist ein LKW Fahrer einfach so von hinten mit voller Wucht ins Auto gekracht, als ich im Stauende stand. 3 Wochen Krankenhaus, Nasenbeinbruch und ne heftige Gehirnerschütterung. Und natürlich das Auto war komplett hinüber :D. Und dann hat der Typ gerade mal 90 Tagessätze bekommen und 2 Monate den Führerschein weg, richtig unfair.

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Was genau soll jetzt daran volksverhetzend sein? Das ist ein schlechter Witz und sonst nichts :D.

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Eine Anzeige macht keinen Sinn. Was Sinn machen würde, wäre, wenn du schon vor Gericht ziehen willst ein gescheiter Zivilprozess. Was bringt dir denn eine Anzeige? Davon bekommst du dein Handy nicht wieder. Allerdings musst du beachten, dass die Leihe im Gegensatz zur Miete unentgeltlich ist, also den Gefälligkeitsverträgen zugeordnet wird und dir womöglich wenigere Ansprüche zustehen als bei anderen Verträgen.

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Sind die Strafen unverhältnismäßig?

Hallo

ich beschäftige mich immer mal wieder mit so Themen. Und mir fällt da echt teilweise ein extremes Missverhältniss auf was Strafen angeht.

https://www.tageszeitung.it/2018/10/12/3-333-euro-wegen-pinkelns/

Also eine Strafe von 2 Monatslöhnen in etwa, und das für so eine Kleinigkeit (natürlich gehört sich sowas und nicht und eine geringe Strafe ist uU. berechtigt)

Weitere Beispiele wären etwa die absurd hohen Strafen für Steuerhinterziehung, ich meine da hinterzieht man vl ausversehen mal 500€ Steuer und kommt dann für 10 Jahre hinter Gitter.

Ähnlich ist es auch beim Drogenkonsum, man schadet eh nur sich selbst damit und der Staat ruiniert einem dann auch noch das restliche Leben indem man eingesperrt wird. Vollkommen dämlich dass das strabar ist überhaupt.

Und dann auf der anderen Seite liest man täglich in der Zeitung dass zB ein Vergewaltiger 101 Sozialstunden bekommen hat (einfach mal Googlen)

Oder dann gibt es oft schwere Körperverletzungen für die jemand eine bedingte Freiheitsstrafe kriegt (also defacto straffrei bleibt)

Eine Freundin von mir wurde einmal von ihrem damaligen Freund (nach der Trennung) ziemlich zusammen geschlagen dass sie ins Krankenhaus musste und er bekam gar keine Strafe (weder Haftstrafe noch Geldstrafe).

Generell bei Tötungsdelikten sind auch meist eher so 2 Jahre Haft oder so üblich wenn das Urteil nicht nach Mord sondern grob fahrlässige Tötung oder ähnliches ergeht.

Ich sehe bei alledem einfach keinerlei Verhältnismäßigkeit, Delikte die objektiv niemanden wirklich hohen Schaden zufügen (ich will damit nicht sagen dass sie deswegen nicht bestraft gehören) ziehen so absurd hohe Strafen nach sich, während schwere Körperverletzungs- oder Tötungs- oder Sexualdelikte eher wie ein Kavaliersdelikt bestraft werden.

Ich fände man sollte da klar nach dem Raster vorgehen dass alles was nicht in diese schweren Kategorien fällt (Angriffe gegen leib und Leben oder sexuelle Selbsbestimmung etc) eher milde bestraft wird, alles was sich gegen fremdes Eigentum richtet dann schon ein bisschen härter aber auch nicht unbedingt mit langer Haft (je nachdem halt) und alles was in die Kategorie von Vergewaltigung oder Mord etc. fällt sollte eine unbedingte lebenslange (also wirklich fürs restliche Leben) Haftstrafe nach sich ziehen. Auf jeden Fall gehört letzteres um Welten härter bestraft wie so kleinigkeiten.

Was denkt ihr?

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nein sehe ich anders

Das ist Unsinn. wenn jemand 3000 euro Bußgeld fürs urinieren zahlt, hat er das schon 5000 mal gemacht im Park oder so. und niemand der ausersehen Steuern nicht zahlt kommt 10 jahre in den Knast.

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Klar, du kannst die Erbschaft ausschlagen.

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Die Polizei und Staatsanwaltschaft sind Profis im ermitteln. Das ist ihr Job. Es wird alles in Betracht gezogen, was irgendwie bemerkenswert ist. Bei einem sehr schweren Straftatbestand wie Mord, wird ordentlich Energie darauf gesetzt den wahren Täter zu schnappen. Kenntnis erlangt die Polizei von dem Vorfall wohl zuerst durch eine Vermisstmeldung. Danach wird ermittelt was das Zeug hält. Fingerabdrücke, Leichenobduktion, DNA-Proben, Zeugen und Familienangehörige befragen usw, Wohnungsdurchsuchungen usw. Es werden alle kriminalistischen Ermittlungsmethoden und Listen angewendet, um den Täter zu fassen. Glücklicherweise gibt es extrem wenig Korruption in Deutschland, weshalb man tatsächlich der Polizei immens vertrauen kann diesbezüglich.

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Das ist schon sehr fraglich, weil für eine Strafbarkeit tatsächlich sexuelle Handlungen, oder zumindest (leichte) Berührungen stattgefunden haben müssten. Die zivilrechtliche sexuelle Belästigung umfasst aber auch verbale Belästigungen. Dir stehen arbeitsrechtlich außerordentliche Kündigungsrechte zu, sowie deiktische Schadensersatz-Ansprüche wegen Verletzung des APR (allgemeines persönlichkeitsrecht), bzw. Unterlassungsansprüche deshalb. Auch könntest du, sollte es dich außerhalb deines Arbeitsverhältnisses betreffen auch möglicherweise eine einsteweilige Verfügung erwirken.

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Die Polizei kann bei einem sich aufdrängendem Tatverdacht sogar dein Dressurpferd mitnehmen.

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Das hat ihn wohl ziemlich beschäftigt. Das mit dem Vater war wohl eine Ausrede.

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Die Frage ist falsch formuliert. Denn bezüglich des Diebstahls gibt es im StGB den Begriff des Eigentums nicht! Es gibt den Gewahrsam an Sachen. Das ist ein großer Unterschied. Deshalb: Natürlich gibt es Gewahrsam an Sachen. Wenn ich mit Herrschaftsmacht einen Gegenstand für mich beanspruche habe ich Gewahrsam an diesen Sachen. Folglich ist der Bruch dieses Gewahrsams Diebstahl. Das heißt, die Eigentümerstellung spielt keine Rolle.

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Ist das eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit?

Hallo,

ich schreibe, da ich wegen Körperverletzung angezeigt wurde, welche Tat ich auf keinem Fall begangen habe.

Ich und meine Freundin haben eine Wohnung und mein Untermieter und seine Frau beziehen unter uns Eine. Zu dem Zeitpunkt war meine Freundin nicht da.

Mein Nachbar hat mich bewusst in meinen Keller vom Hof verdrängt, damit ich keine Zeugen habe. Seine Frau war dabei, hat zugeguckt und ab und zu irgendwas Verbales, Unnötiges dazugegeben.

Dort hat er mich am Arm gefasst und geschubst, worauf hin ich ihn zurück schubste und er leider leicht gegen die Wand stößte und mich danach wegen Körperverletzung anzeigte.

Wie schon gesagt, ich habe keine Zeugen von der vermeintlichen Straftat, nur davon, dass er mich angeschrien, um mich "klein zu halten" und dass ich und alle anderen im Haus generell nicht mit ihm klarkommen, wegen seiner unfreundlichen Art.

Er geht bewusst zur Polizei, um zu klagen, Schadensersatz zu verlangen und den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Er versucht das auch vorher außergerichtlich zu machen, was sich durch Aussagen wie: "50€ reichen mir nicht, es müssten schon 500€ sein! Sie sollen ja auch bluten!" Das hat er bei vielen schon im Haus versucht.

Bei mir hat die Staatsanwaltschaft die Anzeige mangels öffentlichen Interesses eingestellt. Jetzt nutzt er den Privatklageweg.

Jetzt meine Frage:

Sind die beiden oben genannten, fett markierten "Taten" strafbar o. ordnungswidrig?

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Wieso denn ordnungswidrig? Ist er dabei nackt gewesen, oder hat er in den Hof uriniert? Verstehe die Frage nicht :D.

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