Sollte ich Anzeige erstatten und wenn ja, wegen was?
Guten Abend,
Ich habe einer damaligen Freundin mein Zweithandy verliehen. Es handelt sich um ein IPhone 8. Das haben wir schriftlich per Instagram festgehalten, dass das Handy verliehen ist und ich es zurückerhalte, wenn sie ein neues Handy hat.
Nun habe ich sie mehrfach aufgefordert auch Anwaltlich das Handy zurückzugeben und per auch mehrfach per WhatsApp.
Darauf erfolgte keine Antwort bzw. nur die Antwort: Ich habe heute keine Zeit.
Liegt hier Betrug oder Unterschlagung vor oder sogar beides?
Werde bald Strafanzeige erstatten gegen sie. Sie ist jedoch erst 15 Jahre alt.
Welche Strafe hat sie gegebenenfalls zu erwarten und macht eine Anzeige Sinn?
5 Antworten
Warum du Anzeige erstatten willst erschließt sich mir irgendwie nicht. Sinniger wäre es im Zivilverfahren die Herausgabe des Handys einzuklagen und dich dann von der Freundin zu distanzieren.
Problematisch ist hier nur der tatsächliche Zeitpunkt. Ihr schließt einen Leihvertrag bis zu dem Zeitpunkt zu dem sie ein neues HAndy hat. So sie bis jetzt noch kein neues Handy hat sehe ich deinen Anspruch als problematisch an, da die Rückgabe an sich ja noch nicht 'fällig' ist. Der Leihvertrag erklärt, dass du IRGENDWANN ein Recht auf Herausgabe hast mit dem spezifizierten Zeitpunkt 'wenn du ein neues Handy hast'. Du hast ja eindeutig die Bedingung gesetzt 'wenn sie ein neues Handy hat Rückgabe'. So sie noch keines hat kannst du im Endeffekt auch nicht herausverlangen, denn sie hat das Recht zum Besitz, das du ihr in ebendiesem Leihvertrag zugebilligt hast.
Nebenbei sähe ich weder eine Unterschlagung noch einen Betrug verwirklicht. Solange der Vertrag noch läuft eignet sie sich ja nichts zu. Sie besitzt etwas mit dem Recht zum Besitz.
Das was du hier abziehst ist im Endeffekt als würde ich eine Wohnung auf 10 Jahre vermieten und nach 5 Jahren will ich sie wieder zurück und geh zum Anwalt... ist nett, bringt mir aber nichts. Und der Mieter, der sich weigert auf Aufforderung meines Anwalts auszuziehen, verwirklicht auch keinen Straftatbestand, denn der hat das Recht zur Nutzung und zum Bewohnen der Wohnung, solange ihm dies vom Vertrag zugesichert ist.
Ergo... du musst den Vertrag aufkündigen und DANN kannst du herausverlangen. Solange der Vertrag gilt kommt kein Herausgabeanspruch des BGB dagegen an, zumindest keiner der mir einfiele.
Ob ich wegen eines alten 'Zweithandys' überhaupt so einen Aufriss machen würde ist da nochmal eine ganz andere Sache. Mir wäre da glaube ich schon der Gang zum Anwalt zu viel gewesen.
Eine Anzeige macht keinen Sinn. Was Sinn machen würde, wäre, wenn du schon vor Gericht ziehen willst ein gescheiter Zivilprozess. Was bringt dir denn eine Anzeige? Davon bekommst du dein Handy nicht wieder. Allerdings musst du beachten, dass die Leihe im Gegensatz zur Miete unentgeltlich ist, also den Gefälligkeitsverträgen zugeordnet wird und dir womöglich wenigere Ansprüche zustehen als bei anderen Verträgen.
Wenn du eh schon einen Anwalt eingeschaltet hast, dann wird er dir sagen, wie du weiter vorgehen musst.
Der Anwalt wird dir weitere Schritte vorschlagen.
Anwaltlich?
Und wieso regelt das dann Dein Anwalt nicht für Dich?
Okay also abwarten. Das wollte ich wissen.