Anzeige gegen unbekannt?

5 Antworten

Ja, stellt eine Unterschlagung dar.

Sollte er ihm den Anzug verkauft haben, kam ein gültiger Vertrag zustande und du musst den Wert des Anzugs bei der ersten Person einklagen.

lg

Wer ist weg und von wem weißt du die Adresse nicht? Der, dem DU den Anzug geliehen hast, oder der, an dem er weiterverliehen wurde?

Um den zweiten musst du dich nicht groß kümmern - du solltest dich an die erste Person halten. Der hast du den Anzug überlassen und von der willst du den Anzug zurückbekommen.

§§ 242, 246

Diebstahl (§ 242 StGB)

Unterschlagung (§ 246 StGB)

Stell deine Anzeige gegen deinen "Freund" oder "Bekannten".

Du hast IHM den Anzug ausgehändigt, er war dafür verantwortlich. Von ihm würde ich das Geld verlangen.


superseegers  12.08.2021, 10:27

Anzeige muss ja vielleicht nicht sein, aber Dein Ansprechpartner ist dein Freund dem Du den Anzug geliehen hattest. Von dem würde ich Ersatz verlangen.

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Eigentlich müsste dein Kumpel dafür aufkommen