Muss ich den käufer das geld jetzt zurück zahlen?

16 Antworten

Von Experte tinalisatina bestätigt

Dem Artikel fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, daher liegt ein Sachmangel vor. Der Artikel muss der Beschreibung entsprechen; diese Pflicht kannst du auch durch den Ausschluss von Gewährleistung oder "Haftung" nicht umgehen.

Du schuldest dem Käufer laut Kaufvertrag einen originalverpackten Lacoste-Trainingsanzug. Sei froh, wenn er nur das Geld zurück haben möchte. Eine Betrugsabsicht ließe sich hier auch ohne große Verrenkungen konstruieren.

Außerdem finde ich es grenzwertig, dass du hier persönliche Daten des Käufers veröffentlichst. Das könnte dir weiteren Ärger einbringen.

Suloygts 
Fragesteller
 12.05.2021, 09:42

Sorry daran habe ich garnicht gedacht ich lösch das mal wieder trotzdem vielen dank .

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Selbstverständlich musst du dem Käufer das Geld zurückerstatten. Du hast nicht explizit darauf verwiesen, dass es kein originaler Anzug ist, damit muss der Käufer theoretisch annehmen, das es ein originales Produkt ist.
Abgesehen davon hättest du einen Fake auch gar nicht verkaufen dürfen. Da kann weitaus mehr auf dich zukommen, als die Rückerstattung des Kaufpreises. Wenn der Käufer sich damit zufrieden gibt, dass du das Geld zurück schickst und er dir den Anzug, dann sei mal ganz zufrieden und dieses Angebot würde ich so schnell wie möglich annehmen.

Du hast nicht darauf hingewiesen, das es kein Original ist.

Somit kann ein Kunde davon ausgehen hier ein Original zu erwerben.

https://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__14.html

https://www.br.de/nachrichten/bayern/handel-mit-plagiaten-amberger-zu-bewaehrungstrafe-verurteilt,SDy2KIH

Der Verkauf von gefälschten Artikeln ist nach den eBay-Richtlinien verboten und kann zum Ausschluss bei eBay führen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__437.html

https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

Du solltest die Ware zurücknehmen und dem Käufer umgehend das Geld zurück überweisen.

Du hast dich strafbar gem. § 263 StGB gemacht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht
ronnyarmin  12.05.2021, 10:00

Es geht nicht um ebay, sondern im ebay kleinanzeigen. Was deren AGB sagen hat keine strafrechtliche Relevanz. Dafür gibt es Gesetze, wie du sie ja auch genannt hast.

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ch habe in meiner anzeige stehen es wird keine haftung übernommen außerdem hat er die ware schon geöffnet was soll ich tun ?

Sofort auf das Angebot vom Käufer eingehen, weil er mit dem was er sagt sogar im Recht ist.

Du hast ein Plagiat verkauft, wissentlich, hast dieses weder in der Artikelbeschreibung noch in der Überschrift erwähnt. Und dieses "Es wird keine Haftung übernommen" hat 0,0 Rechtswirksamkeit. Sagt nämlich nichts aus für was du keine Haftung übernimmst und in diesem Fall wäre es eh egal. Du hast ein Plagiat als Original verkauft.

Du hast hier ua. Arglistige Täuschung betrieben, sogar laut deiner Aussage oben vorsätzlich, was dir teuer zu stehen kommen wird. Der Käufer wird dich sehr wahrscheinlich auch Anzeigen und die angedrohten Schritte einleiten.

Du kannst froh sein wenn er es nur bei der Rückzahlung belässt.

Du hast "Lacoste" verkauft aber nicht Lacoste geliefert. Was Würdest Du tun, wenn du einen elektrischen Kühlschrank bestellst, aber nur eine Kühlbox geliefert bekommst?

Richtig, zurückschicken und das Geld zurück verlangen.

Der Satz "es wird keine haftung übernommen" ist überigens auch nicht haltbar. Bei privatverkäufen gilt das BGB, bedeutet, es muss "Das" geliefert werden, was auch beschrieben steht. Alle bekannten Fehler müssen angegeben werden, wurden offensichtliche Fehler nicht angegeben, hat der Käufer Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Haftung ausschließen kann man nur wirksam, wenn es sich um Schrott handelt den man verkauft und das dann auch so angibt. "Verkauft wird ein Fön mit diversen Mängeln, nicht betriebsbereit und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung", auch dabei gilt, der Zustand der Ware muss dem Angebot entsprechen. Bedeutet, schreibst du in deiner Anzeige "der Fön ist garnicht so kaputt wie beschrieben und tuts eigentlich noch ganz gut" dann ist schon wieder Essig mit dem Ausschluss der Gewährleistung. Nur was wirklich kaputt ist, kann wirksam unter Auschhluss der Gewährleistung verkauft werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung