Privatverkauf auf eBay - Wer haftet bei Verlust der Ware?
Hallo,
laut den aktuellen AGBs von eBay sollen sowohl gewerbliche als auch private Verkäufer:innen nach dem Versand des Artikels eine Sendungsnummer hinterlegen, anhand derer der Verlauf sowie insbesondere die Zustellung dokumentiert wird. Da Zahlungen (außer Barzahlung bei Abholung) nur noch über eBay bzw. dessen Zahlungsdienste abzuwickeln sind (keine direkten Überweisungen mehr zwischen Käufer und Verkäufer), werden die Umsätze für Verkäufer solange "geparkt" bzw. "eingefroren", bis die Sendung eindeutig als "zugestellt" vermerkt wurde.
Wenn ich aber in meinen Angeboten eindeutig vermerke:
"Barzahlung bei Abholung, Standardversand (Deutsche Post Brief, unversichert), optional per Einschreiben (versichert mit Sendungsnummer); bei Verlust keine Haftung."
sowie
"Privatverkauf: Umtausch, Rücknahme sowie jegliche Art von Gewährleistung meinerseits werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.",
geht dann die Haftung aus rein rechtlicher Sicht auf den Käufer über, wenn dieser ganz eindeutig den günstigen, unversicherten Briefversand wählt? Beim einfachen Briefversand erhält man ja als Absender keinen Sendungsnachweis, höchstens einen Kassenbeleg über das Porto.
Laut den eBay-AGBs haften Verkäufer (PayPal Käuferschutz) trotzdem; nach hiesigem, nationalen Gesetzesstand sind private Verkäufer nach Übergabe der Ware beim Versanddienstleister aber aus der Haftung raus (§ 447 BGB), es sei denn, die Ware wurde beispielsweise nachweislich so schlecht verpackt, dass sie beim Käufer beschädigt ankommt.
Es geht mir primär um die Frage der Haftung bei etwaigem Verlust der Ware, wenn diese bei eBay von Privat veräußert wird und der Käufer explizit einen unversicherten Versand beauftragte. Stehen die AGBs von Unternehmen aus der freien Wirtschaft etwa über dem Gesetz? Eigentlich nicht, oder?
5 Antworten
Das Gesetz steht natürlich über den AGB. Bloß Käufer und Verkäufer haben den AGB über die Zahlungsabwicklung zugestimmt. In dem Fall würde der Käufer sein Geld zurückbekommen. Und der Verkäufer müsste zivilrechtlich klagen.
Das alleinige Angebot bei Ebay schließt immer die Haftung für Verlust mit ein, dieses kann der Verkäufer nicht zu lasten des Kunden ausschließen. Weil das Angebot nicht bei Ebay erscheinen darf.
Willst Du nicht so Verkaufen wie Ebay es in seinen AGBs verlangt, darfst Du gar nicht ein Angebot auf Ebay unterbreiten!
Du hast bei Deiner eBay-Anmeldung als Verkäufer deren AGB gelesen und ihnen vollumfänglich und ausdrücklich zugestimmt.
Klicken: Die neue Zahlungsabwicklung bei eBay
Klicken: Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei eBay
Somit musst Du sendungsverfolgt verschicken, sonst darf eBay entweder das Geld zurückbehalten oder es erneut von Deinem Konto abbuchen, wenn der Käufer einen nicht erhaltenen Artikel meldet, auch dem hast Du zugestimmt.
Klicken: Sendungsverfolgung für verschickte Artikel hinzufügen
Klicken: Auszahlungen für verkaufte Artikel
Klicken: Einbehaltene Zahlungen
Der § 447 BGB bleibt davon natürlich unberührt, d.h. Du könntest gegen den Käufer (!) klagen, damit der den Artikel erneut bezahlt.
In diesem Fall wäre es aber hilfreich, wenn Du die Übergabe an den Versanddienstleiter nachweisen oder zumindest glaubhaft versichern kannst.
Das meinte ich ja. So hat mir das die Hotline von eBay auch mitgeteilt. Ich müsste zivilrechtlich gegen den Käufer vorgehen.
Bis dato betrifft mich der Fall noch nicht. Habe aber Konzertkarten über eBay veräußert und mich gewundert, dass das Geld - wie beschrieben - erstmal von eBay einbehalten wurde. Der Käufer hat sich nicht gemeldet; laut eBay-Mitarbeiterin müsste das Geld Anfang kommender Woche zur Zahlung an mich freigegeben werden.
Kannte das so nicht. Habe zuletzt 2019 etwas auf eBay verkauft, und da gab es diese Regelung noch nicht. Bis dahin ging alles direkt per Überweisung vom Käufer und eBay buchte einmal monatlich seine Provisionen ab.
Tja, das mit den Überweisungen an den Verkäufer war mal.
Das mit der Auszahlung kann bis zu 30 Tage dauern, weil der Käufer so lange Käuferschutz hat und eBay dann das Geld nicht wieder zurückbuchen muss, also behalten sie es auch mal so lange ein.
Aber hier mal die Langversion:
- Alleine eBay gibt die Zahlungsmethoden vor, nicht mehr der Verkäufer.
- Zahlungen per Überweisung oder per PayPal direkt an den Verkäufer gibt es bei eBay nicht mehr.
- Der Käufer kann sich aussuchen, ob er per PayPal, per Google Pay, per Visa, per MasterCard, per American Express, per Lastschrift oder per Klarna-Sofortüberweisung an eBay (!) bezahlt.
- eBay kassiert immer das Geld und leitet es nach Gebührenabzug immer auf das Girokonto des Verkäufers weiter, dessen Kontoinhaber mit dem eBay-Accountinhaber übereinstimmen und das per Ausweisscan verifiziert werden muss, dadurch werden (endlich) auch Minderjährige rausgefiltert.
- Der Verkäufer wird nie wieder Zahlungen der Käufer auf sein Girokonto oder auf sein PayPal-Konto erhalten.
- Der Verkäufer muss verschicken, sobald eBay ihm das mitteilt; er darf nicht warten, bis das Geld auf seinem Konto ist.
- Der Verkäufer darf nur noch mit Sendungsverfolgung verschicken, andernfalls hat er keinerlei Verkäuferschutz.
- Es gibt bei eBay keine Funktion, mit der der Käufer den Warenerhalt bestätigen kann, auch wenn von Unwissenden immer wieder was anderes behauptet wird; dazu dient alleine die Sendungsverfolgung des Verkäufers.
- eBay kann das Geld bis zu 30 Tage einbehalten.
- Der Käufer hat immer 30 Tage Käuferschutz, egal welche Bezahlart er wählt. Und bei PayPal-Zahlung sind es sogar 180 Tage.
- Es gelten immer die Käuferschutzbedingungen des Käuferlandes, die unterscheiden sich zum Teil erheblich von denen bei eBay.de und die solltest Du kennen.
- Meldet der Käufer innerhalb dieser Zeit einen abweichenden Artikel, dann nimmt der Verkäufer den zurück, ob er will oder nicht.
- Die Gebühren betragen jetzt 11% auf den Gesamtbetrag (Artikelpreis + Versandkosten) plus 5 Cent pro Transaktion unter 10 Euro, bzw. 35 Cent pro Transaktion über 10 Euro.
- Und es gibt kein Zurück, wenn man sich einmal dafür entschieden hat.
Darauf hat eBay seit Sommer 2021 (!) alle Verkäufer umgestellt, aber das haben wohl noch nicht alle mitbekommen, obwohl jeder dieser Vorgehensweise aktiv zugestimmt hat.
Klicken: Die neue Zahlungsabwicklung bei eBay
Klicken: Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei eBay
Klicken: Grundsatz zu Zahlungsmethoden
Klicken: eBay-Gebühren für private Verkäufer
Klicken: Sendungsverfolgung für verschickte Artikel hinzufügen
Klicken: Auszahlungen für verkaufte Artikel
Klicken: Einbehaltene Zahlungen
Klicken: Käuferschutz extrem I
Klicken: Käuferschutz extrem II
Klicken: Käuferschutz extrem III
Also werden nun sogar auf die Versandkosten Gebühren erhoben?! Bonuspunkte gibt es allerdings nur auf den Warenwert (exklusive Versandkosten).
Damals wurden ausschließlich Gebühren auf den reinen Warenwert erhoben.
Die Rechte der Käufer wurden nun zusätzlich gestärkt; als Verkäufer hat man auf eBay praktisch gar keine Rechte mehr, sondern darf nur noch haften und Geld abdrücken.
Als Verkäufer werde ich eBay künftig meiden, aus Käufersicht weiterhin gerne nutzen.
Gute Entscheidung, die habe ich schon vor einem Jahr getroffen. 😉
Darüber kannst du dich dann ja mit Ebay streiten, wenn dein Kunde einen Fall aufmacht.
Doch, AGBs stehen über dispositivem Recht.
Lex specialis derogat legi generali.
AGBs sind die gleichen Sondervereinbarungen wie du schreibst, dass du für nix haftest.
Wenn das dispositives Recht ist, kann das mit AGBs abgeändert werden.
Aber zb kann keine Vermieterfirma in ihre AGBs schreiben, dass Mieter immer 3 Jahre Kündigungsfrist haben, weil das eben nicht abzuändern ist.
Aber alles, was zu ändern geht, da stehen AGBs dann über dem Gesetz.
So wie dein Testament über der gesetzlichen Erbfolge steht.
Aha. Aber das sind dann nur die "Spielregeln" von eBay, oder? Ich müsste den Käufer also zivilrechtlich in Regress nehmen?
Richtig.
Und nochmal, in diesem Fall wäre es hilfreich, wenn Du die Übergabe an den Versanddienstleiter nachweisen oder zumindest glaubhaft versichern kannst.
Ja, habe einen Kassenbon über die Posteinlieferung und eine Zeugin, die auf dem Beifahrersitz im Auto auf dem Postparkplatz wartete.
Bis jetzt ist ja noch alles gut. Möchte es aber vorab wissen, auch für zukünftige Aktivitäten.
Das reicht vielleicht einem Richter, falls nichts ankommt und eBay auf eine Meldung des Käufers entweder nicht auszahlt oder das Geld zurückbucht; aber eBay reicht das definitiv nicht, die wollen zumindest eine Sendungsnummer sehen.
Aber soweit muss es ja nicht kommen, viel Glück.
Die AGBs stehen über dem Gesetz!
Da diese Dir erst ermöglichen bei Ebay etwas zu veräußern und Du nicht die AGBs einfach aushebeln darfst!
Du darfst nur versichert, verkaufen! Das ist in den AGBs so vorgesehen! Bzw. Du trägst bei keiner Versicherung den Schaden!
Sorry, aber das ist doch Unsinn was du da schreibst.
Natürlich stehen AGB nicht über dem Gesetz!
Sonst könnte man auch ganz simpel über entsprechende AGB nen Banküberfall legalisieren.
Alle AGB Klausel die nicht dem Gesetz entsprechend sind, sind ungültig!
Das Gesetz steht über allen AGB!
Deine Äußerung ergibt keinen Sinn; besonders der letzte Textabschnitt nicht. Die Tatsache, dass du jeden Satz mit einem Ausrufezeichen (!) beendest, ändert nichts an der Sinnhaftigkeit deiner Aussage.
Natürlich ergibt es Sinn. Du darfst nur bei Ebay verkaufen, wenn Du das Versandrisiko trägst, bzw. dieses an eine Versicherung heranträgst.
Ansonsten darfst Du, Dein Angebot nicht unterbreiten. Da wie die AGBs für das Angebot zwingend ausweisen, der Verkäufer trägt das Risiko des Versands!
Gegen wen den? Ebay sagt klipp und klar der Verkäufer trägt die Haftung, bei Verlust, wenn er dagegen sich nicht absichert! Der Verkäufer hätte, erst gar nicht verkaufen dürfen, mit dem Hintergedanken das Versandrisiko auszuschließen.