Du hast "Lacoste" verkauft aber nicht Lacoste geliefert. Was Würdest Du tun, wenn du einen elektrischen Kühlschrank bestellst, aber nur eine Kühlbox geliefert bekommst?

Richtig, zurückschicken und das Geld zurück verlangen.

Der Satz "es wird keine haftung übernommen" ist überigens auch nicht haltbar. Bei privatverkäufen gilt das BGB, bedeutet, es muss "Das" geliefert werden, was auch beschrieben steht. Alle bekannten Fehler müssen angegeben werden, wurden offensichtliche Fehler nicht angegeben, hat der Käufer Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Haftung ausschließen kann man nur wirksam, wenn es sich um Schrott handelt den man verkauft und das dann auch so angibt. "Verkauft wird ein Fön mit diversen Mängeln, nicht betriebsbereit und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung", auch dabei gilt, der Zustand der Ware muss dem Angebot entsprechen. Bedeutet, schreibst du in deiner Anzeige "der Fön ist garnicht so kaputt wie beschrieben und tuts eigentlich noch ganz gut" dann ist schon wieder Essig mit dem Ausschluss der Gewährleistung. Nur was wirklich kaputt ist, kann wirksam unter Auschhluss der Gewährleistung verkauft werden.

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