Kann man sie dafür anzeigen?

3 Antworten

Das Handy ist Eigentum deiner Freundin. Somit macht sich das Mädchen wegen Sachbeschädigung und Unterschlagung strafbar, wenn du sie anzeigst, muss sie mindestens mit Sozialstunden (und wahrscheinlich) einer hohen Geldstrafe rechnen. (EIGENE EINSCHÄTZUNG, ICH BIN WEDER RICHTER NOCH RECHTSANWALT)

Woher ich das weiß:Recherche

Nein.

Das ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit, die Polizei macht da nichts, da nichts strafbares vorliegt.

Anzeigen kann sie erst einmal jeden. Frage ist nur, ob es einen Tatbestand hat und verfolgt wird oder ob auf dem Privatklageweg verwiesen wird.