Ist das eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit?
Hallo,
ich schreibe, da ich wegen Körperverletzung angezeigt wurde, welche Tat ich auf keinem Fall begangen habe.
Ich und meine Freundin haben eine Wohnung und mein Untermieter und seine Frau beziehen unter uns Eine. Zu dem Zeitpunkt war meine Freundin nicht da.
Mein Nachbar hat mich bewusst in meinen Keller vom Hof verdrängt, damit ich keine Zeugen habe. Seine Frau war dabei, hat zugeguckt und ab und zu irgendwas Verbales, Unnötiges dazugegeben.
Dort hat er mich am Arm gefasst und geschubst, worauf hin ich ihn zurück schubste und er leider leicht gegen die Wand stößte und mich danach wegen Körperverletzung anzeigte.
Wie schon gesagt, ich habe keine Zeugen von der vermeintlichen Straftat, nur davon, dass er mich angeschrien, um mich "klein zu halten" und dass ich und alle anderen im Haus generell nicht mit ihm klarkommen, wegen seiner unfreundlichen Art.
Er geht bewusst zur Polizei, um zu klagen, Schadensersatz zu verlangen und den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Er versucht das auch vorher außergerichtlich zu machen, was sich durch Aussagen wie: "50€ reichen mir nicht, es müssten schon 500€ sein! Sie sollen ja auch bluten!" Das hat er bei vielen schon im Haus versucht.
Bei mir hat die Staatsanwaltschaft die Anzeige mangels öffentlichen Interesses eingestellt. Jetzt nutzt er den Privatklageweg.
Jetzt meine Frage:
Sind die beiden oben genannten, fett markierten "Taten" strafbar o. ordnungswidrig?
10 Antworten
Wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat, geht's nicht mehr um Straftaten.
Zivilrechtlich von dir irgendwas zu verlangen, ist eine andere Kategorie. Dafür müsste er nachweisen, dass du einen Schaden verursacht hast. Du kannst dich natürlich schon mal von einem Anwalt beraten lassen. Ich würde vermutlich erstmal abwarten, ob überhaupt was kommt oder ob er sich nur wichtig machen will.
Dann würde ich ohne Anwalt gar nichts mehr tun. Das ist ärgerlich, aber ohne geht es offenbar nicht.
Nein. Beides nicht.
Es sei denn, er hat Gewalt angewendet, um dich zu verdrängen. Warum lässt du das zu?
Er darf auch gern bewusst zur Polizei gehen, BEWUSSTLOS macht keinen Sinn, oder? Allerdings ist die Polizei nicht für Schadensersatz zuständig, sondern nur für die KV.
Dafür müsste er seinen Schaden nachweisen.
Gruß S.
Naja, er hat mich angeschrien, was auch jemand bezeugen kann. Das ist ja verbale Gewalt, laut eines Polizisten.
Ohne Zeugen steht Aussage gegen Aussage. Da wird er wenig Aussicht auf Erfolg haben.
Nächstes Mal allein boxt du ihn einfach mal richtig weg. Solche Typen verstehen nur diese eine Sprache
Wo kein Richter , da kein Kläger und wo keine Beweise sind, wird es erst gar nicht zu einem Verfahren kommen. Deswegen stellt u.a. die Polizei auch die meisten Anzeigen wieder ein, da es eben nicht langt "nur etwas zu behaupten" , was nicht bewiesen werden kann.
Die Beweislast liegt immer bei demjenigen, der etwas möchte .
Er muss Dir erstmal nachweisen können, Du Du ihn "geschubst" hast , was er nicht kann , da es wie gesagt kein Zeugen gegeben hat.
Du hast keine Zeugen, er hat ebenfalls keine. Ist also Aussage gegen Aussage. Außerdem hat er dich angegriffen und du hast dich verteidigt, das Gegenteil kann keiner beweisen. Theoretisch hättest du ihn in dem Keller krankenhausreif prügeln können und behaupten, er habe dich mit einem Hammer oder anderem Werkzeug bedroht. Wer soll da das Gegenteil beweisen, außer seine Fingerabdrücke sind nicht auf dem Werkzeug.
Solltest du Zeugen dafür finden, dass er rumerzählt, du hättest ihn geschlagen oder Sonstiges, kannst du ihn eventuell sogar wegen Verleumdung anzeigen, aber du solltest dich mit einem Anwalt beraten.
Ja, du hast absolut Recht. Es nicht mehr um die Straftat an sich, sondern um die Schadensersatzforderung von 200€.
Es ist was gekommen. Ein Schreiben vom Amtsgericht mit der Bekanntmachung auf ein 2-wöchiges, schriftliches Vorverfahren und dem Hinweis auf Absicht der Verteidigung mittels einer (Gegen-)Anzeige.