Ist das eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit?

10 Antworten

Wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat, geht's nicht mehr um Straftaten.

Zivilrechtlich von dir irgendwas zu verlangen, ist eine andere Kategorie. Dafür müsste er nachweisen, dass du einen Schaden verursacht hast. Du kannst dich natürlich schon mal von einem Anwalt beraten lassen. Ich würde vermutlich erstmal abwarten, ob überhaupt was kommt oder ob er sich nur wichtig machen will.

WheyShake 
Fragesteller
 10.09.2021, 13:26

Ja, du hast absolut Recht. Es nicht mehr um die Straftat an sich, sondern um die Schadensersatzforderung von 200€.

Es ist was gekommen. Ein Schreiben vom Amtsgericht mit der Bekanntmachung auf ein 2-wöchiges, schriftliches Vorverfahren und dem Hinweis auf Absicht der Verteidigung mittels einer (Gegen-)Anzeige.

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Steffi914  13.09.2021, 04:12
@WheyShake

Dann würde ich ohne Anwalt gar nichts mehr tun. Das ist ärgerlich, aber ohne geht es offenbar nicht.

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Nein. Beides nicht.

Es sei denn, er hat Gewalt angewendet, um dich zu verdrängen. Warum lässt du das zu?

Er darf auch gern bewusst zur Polizei gehen, BEWUSSTLOS macht keinen Sinn, oder? Allerdings ist die Polizei nicht für Schadensersatz zuständig, sondern nur für die KV.

Dafür müsste er seinen Schaden nachweisen.

Gruß S.

WheyShake 
Fragesteller
 10.09.2021, 13:02

Naja, er hat mich angeschrien, was auch jemand bezeugen kann. Das ist ja verbale Gewalt, laut eines Polizisten.

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Ohne Zeugen steht Aussage gegen Aussage. Da wird er wenig Aussicht auf Erfolg haben.

Nächstes Mal allein boxt du ihn einfach mal richtig weg. Solche Typen verstehen nur diese eine Sprache

Wo kein Richter , da kein Kläger und wo keine Beweise sind, wird es erst gar nicht zu einem Verfahren kommen. Deswegen stellt u.a. die Polizei auch die meisten Anzeigen wieder ein, da es eben nicht langt "nur etwas zu behaupten" , was nicht bewiesen werden kann.

Die Beweislast liegt immer bei demjenigen, der etwas möchte .

Er muss Dir erstmal nachweisen können, Du Du ihn "geschubst" hast , was er nicht kann , da es wie gesagt kein Zeugen gegeben hat.

Rumino2  10.09.2021, 15:05

Wo kein Kläger da kein Richter

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Du hast keine Zeugen, er hat ebenfalls keine. Ist also Aussage gegen Aussage. Außerdem hat er dich angegriffen und du hast dich verteidigt, das Gegenteil kann keiner beweisen. Theoretisch hättest du ihn in dem Keller krankenhausreif prügeln können und behaupten, er habe dich mit einem Hammer oder anderem Werkzeug bedroht. Wer soll da das Gegenteil beweisen, außer seine Fingerabdrücke sind nicht auf dem Werkzeug.

Solltest du Zeugen dafür finden, dass er rumerzählt, du hättest ihn geschlagen oder Sonstiges, kannst du ihn eventuell sogar wegen Verleumdung anzeigen, aber du solltest dich mit einem Anwalt beraten.