Straftat im Ausland - Bestrafung in der Heimat?
Meine Frage ist eine rein hypothetische. Nehmen wir an, ich begehe im Ausland eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit,die dort,wie auch im Heimatland, unter Strafe steht. Wo wird diese normalerweise verhandelt und abgegolten?
Zweite Frage: Ich begehe im Ausland eine Tat, die dort unter Strafe steht,allerdings nicht zuhause. Was passiert dann?
Drittens: Ich begehe im Ausland eine Tat, die dort nicht unter Strafe steht,in der Heimat aber doch. Wie wird hier verfahren?
Kann es unter Umständen sogar sein,dass man von beiden Ländern Konsequenzen zu erwarten hat?
Nicht, dass ich ein Ding drehen will. Mich interessiert nur der deutsche Staat und wie lang die Leine ist,die uns allen um den Hals gelegt wurde bei der Geburt.
8 Antworten
Dies wird von den Behörden des Landes hierher weitergeleitet, sofern es die Ermittlungen lohnt. Die hiesige Polizei würde sich dann bei Dir melden.
das kommt auf die politischen bedingungen an . es gibt länder die einen auslieferungsvertrag haben ,da kann man über die behörden raus geholt werden und wird dann im eigenen land zur rechenschaft gezogen. es gibt aber auch länder die das nicht haben, dort sitzt du dann in dem land im knast wo du den mist verbockt hast und wirst auch nach landesart behandelt und bestraft
wenn du im Ausland eine Strafat begehst wirst du auch dort bestraft. auch wenn es bei uns legal sein sollte.
Man wird in dem Land verurteilt und bestraft, wo die Übertretung begangen wurde.
Es gibt wenige Ausnahmen, wo du für eine Straftat im Ausland auch in Deutschland bestraft werden kannst. Ansonsten hat die Deutsche Justiz nichts zu melden, für Straftaten, die du im Ausland begangen hast.
Länder schliessen untereinander Verträge darüber ab. Es hängt also immer vom jeweiligen Land, in dem Du Dich befindest ab. Normalerweise wirst Du aber in dem Land, in dem DuDich aufhälst nach den Gesetzen dieses Landes "abgefertigt".
Siehe 1. Eine Straftat im Ausland ist eine Straftat, auch wenn sie zu Hause nicht unter Strafe steht.
Da passiert nix. Paradebeispiel: Marijuana in Holland.
Dopellt wird man nicht gerichtet.
Generell: hat ein Land ein Auslieferungsabkommen mit Deutschland wirst Du ausgeliefert unter den Bedingungen des Abkommens. Sonst bist Du ganz und gar Objekt der Gerichtsbarkeit des jeweiligen Landes.