Sollten Fälle von Körperverletzung mit Todesfolge wie Mord bestraft werden wenn der Täter versucht die Tat zu vertuschen?

5 Antworten

Wie ein Mord zu bestrafen ist, wenn tötungsabsicht vorlag und sich das gannze mit niederen Beweggründen im Rahmen der Mordmerkmale verbindet.

Wenn es im Rahmen eines Unfalls oder einer so nicht beabsichtigten Handlung zu einer fahrlässigen Tötung kommt, wird daraus keine Absicht und wenn keine Absicht vorlag, schon gar nicht aus niederen Beweggründen, gibt es auch keinen Anlass das einem Mord gleichzustellen.

Der Tatbestand des Mordes ist im hinblick auf seine Merkmale schon aus gutem Grund gegenüber dem der fahrlässigen Tötung und dem des Totschlags abgegrenzt.

Für das Vernichte von Spuren und die damit einhergehende Behinderung der Justiz, gibt es separate Tatbestände, die im Rahmen der Bildung der Gesamtstrafe gewürdigt werden können, und dann auch im Rahmen eines Totschlags bei der Urteilsfindung Eingang in das Strafmaß finden.

nein, es wird aber mit sicherheit zu einer höheren, wenn nicht zur höchststrafe lt. StGB kommen.

Nö. Mord ist ne andere Qualität Straftat... aber natürlich kann man es durchaus härter bestrafen wenn da jemand noch die Tat vertuscht?

Nein Mord ist immer Heimtückisch

Entweder ist das Körperverletzungen mit Todesfolge oder Totschlag

Je Nachdem zu welchen Schluss der Richter kommt.

Die Leiche zu Entsorgen ist ein weiterer Straftat bestand bzw mehrere.

Die gesamt Strafe addiert sich dann hoch aber ich finde Mord ist noch ne andere Liga.

Nein, Körperverletzung mit Todesfolge bleibt es, egal was der Täter dann tut.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung