Sollte Mord nach 20 oder 30 Jahren verjähren?
Finde es zumindest fragwürdig nach 40 Jahren oder so noch weiter zu ermitteln, der Täter könnte längst tot sein. So werden Ressourcen und Kosten verbraucht. Aktuell liegt bei Taten die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind die Verjährungsfrist bei 30 Jahren, nur Mord verjährt als einziges Verbrechen nicht.
21 Stimmen
9 Antworten
Welchen Sinn hätte ein Aufheben der Verjährungspflicht ?
Es ist noch gar nicht so lange her wo aufgrund neuer Technologie (DNA-Analyse) XX Morde aufgeklärt werden konnten wo man davor keinen Schimmer hatte.
Wenn es tatsächlich so ist das es keine Beweise mehr gibt gibt es auch keine Anklage. Da ja in jeden echten Rechtsstaat die Schuld bewiesen werden muss.
Und selbstverständlich wird in einem 20 Jahre Fall nicht mehr sonderlich viel Zeit investiert. Ausser eben wenn es neue Spuren gibt was alle paar Jahre nochmal durchgesehen wird ob irgend etwas übersehen wurde oder ggf. heute machbar ist mit den Beweismitteln was vor X Jahren noch keiner kannte.
Zwischen Mord und Totschlag besteht wenig Unterschied. Strafrechtlich wird dagegen extrem unterschieden, was absurd ist.
Daher sollte Mord wie Totschlag behandelt werden. Bin davon abgesehen aber dafür, dass sowohl Mord als auch Totschlag gar nicht verjährt.
Nach 40 Jahren vielleicht. Aber was nie verjähren sollte finde ich ist falsche Verdächtigung und Falschaussage.
Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass man sich nach 40 Jahren nicht nur auf ungefähre Zeugenangaben verlässt. 20, 30 oder 40 Jahre alte Erinnerungen können vom eigenen Verstand ganz schön verändert worden sein.
Es wird nicht immer aktiv ermittelt. Denk doch mal andersherum, was ist, wenn man den Täter durch andere Gegebenheiten findet oder wenn er nochmal mordet und man so die Parallelen zu dem Mord vor 40 Jahren sieht? Dann kann er für die eine Tat nicht mehr bestraft werden.
Mord ist eine strafrechtliche Todsünde und das ist vollkommen richtig so. Das Leben eines Menschen ist wertvoll, wer Leben nimmt, der sollte niemals mit Verjährung rechnen.
Das ist richtig, aber es geht nicht immer nur um Strafe, sondern auch darum, dass Gerechtigkeit seinen Platz findet. Und dazu zählt auch, dass der Täter eben auch für genau diesen nicht verjährten Mord vor 40 Jahren bestraft wird, auch wenn das Ergebnis gleich ist.
Viele Angehörige finden beispielsweise so erst einen Abschluss mit dem Thema. Stell dir vor, du bist 70 und der Mörder deines Kindes wird gefasst, aber die konkrete Tat wird im Urteil wegen Verjährung nicht berücksichtigt. Das kann nicht sein, das darf nicht sein.
Das hinterlässt Spuren bei den Angehörigen.
Nope gibt auch immer noch die Sicherheitsverwahrung. Das bekommen leider viel zu wenige aber wenn du da rein kommst, kommst du nicht mehr so einfach wieder raus.
Das macht aber nicht mehr viel aus ob du für 1 oder 3 Morde dran kommst .. Strafe ist immer gleich, lebenslang.