Abtreibung = Mord, wer stimmt mir zu?

nein 82%
ja ich stimme zu 15%
andere 3%

100 Stimmen

19 Antworten

nein

Deine Meinung ist schlicht belanglos. Mord und Abtreibung haben klare juristische Definitionen.

nein

Guten Tag!

Der Schwangerschaftsabbruch nach § 218 StGB und der Mord gemäß § 211 StGB sind strafrechtlich zwei unterschiedliche Tatbestände. Der Mord verlangt die Tötung einer anderen lebenden Person mittels Verwirklichung von mindestens 1 der im Tatbestand genannten Mordmerkmale. Eine lebende Person ist gegeben, wenn diese rechtsfähig ist. Diese beginnt mit der Vollendung der Geburt (vgl. § 1 BGB). Vor der Geburt ist es noch keine lebende Person.

Ersteres ist ein Eingriff in das ungeborene Leben, zweiteres ein Eingriff in das menschliche Leben. Zutreffend ist, dass auch das ungeborene Leben von der Verfassung geschützt wird. Zudem wird nach h.M. dem ungeborenen Leben eine Teilrechtsfähigkeit zugesprochen, sodass Schwangerschaftsabbrüche nur unter den in § 218a StGB aufgelisteten Fällen erlaubt ist. Es ist jedoch nicht mit einen Mord gleichzusetzen.

Kurz: Schwangerschaftsabbrüche sind somit juristisch betrachtet keine Morde. Erst mit der Vollendung der Geburt ist die Tötung des Menschen, sofern Mordmerkmale verwirklicht werden, als Mord zu qualifizieren.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Dipl.-Jur. mit Schwerpunkt in Kriminalwissenschaften

Kitharea  14.05.2025, 10:23

Man sollte in Zukunft in den Gesetzbüchern auch noch anführen, WARUM ein Gesetz erschaffen wurde und wieso in dieser Form. Jeder der hier so eine Frage stellt hats schlichtweg nicht verstanden.

ChaosLeopard  14.05.2025, 13:03
@Kitharea

Verstehe was Sie meinen. Die Gesetzeshistorie können Sie der juristischen Literatur entnehmen. Im Internet gibt es vereinzelt kostenlosen Zugriff. Andernfalls wäre das Gesetzbuch noch dicker 😁.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Kitharea  14.05.2025, 13:12
@ChaosLeopard

Guckt sich halt keiner so richtig an. Obwohls zig Beiträge dazu sogar online gibt wieso und weswegen. Und dann werden solche Fragen hier gestellt wo ich mich echt frage: was passiert wenns rückgängig gemacht wird. Wie geht man dann damit um? Aber "nach mir die Sintflut" ist das Einzige was eine Agenda wie diese kennt

Disskutierer79  12.06.2025, 08:44
@Kitharea

Das Abtreibung im juristischen Sinne kein Mord ist, dass weiß doch jeder.

Aber es wird Leben getötet, deswegen steht der Schwangerschaftsabbruch im 13. Abschnitt "Straftaten gegen das Leben".

nein

Ganz klar nein, wenn die betroffenen Frauen zum Beispiel Opfer einer Vergewaltigung wurden, muss eine Abtreibung möglich sein!


lsp07  14.05.2025, 10:07

Generell muss die Abtreiben möglich sein

ChrisTian0207  14.05.2025, 10:13
@lsp07

das stimmt jede Frau hat das Recht über ihren Körper selbst zu entscheiden, deshalb gehört der Paragraf 218 auch abgeschafft. Ich wollte dem Frage steller nur an einem drastischen Beispiel erläutern wie daneben, diese Fragestellung ist.

Kitharea  15.05.2025, 16:40
@ChrisTian0207

Es hat auch einen sehr guten Grund warum dieser Paragraf nicht komplett abgeschafft, sondern nur straffrei gestellt wurde. Und das ist gut so, dass er nicht abgeschafft wird. Die Leute damals hatten sich das gut überlegt. Und das merkt man GENAU daran.

wachteli  27.07.2025, 10:23

Ganz genau!
Folgende Wikipedia-Seite habe ich erst kürzlich gefunden:
https://en.wikipedia.org/wiki/Pregnancy_from_rape

Auszug aus dieser Wikpedia-Seite:

In einigen Ländern, in denen Abtreibung nach Vergewaltigung und Inzest illegal ist, sind über 90 % der Schwangerschaften bei Mädchen im Alter von 15 Jahren und darunter auf Vergewaltigung durch Familienmitglieder zurückzuführen.

Man stelle sich das vor: Minderjährige zur Geburt zwingen! Kann sich jemand diese Schmerzen vorstellen? Der Körper einer Minderjährigen ist nicht genug entwickelt für Schwangerschaft und Geburt. Die armen Mädchen quälen sich fast zu Tode. Oder kommen sogar zu Tode! Die Sterberate von minderjährigen Schwangeren ist hoch! Oft bleiben lebenslange Schäden zurück, wenn sie es denn überleben.
Und diese Inzestkinder haben ein erhöhtes Risiko für Erbkrankheiten.

Disskutierer79  12.06.2025, 08:48

Dann muss die Frau aber auch beweisen, dass sie vergewaltigt wurde.

Ansonsten könnte ja jede schwangere Frau behaupten, er maskierte xy hätte sie ins Gebüsch gezerrt und vergewaltigt.

Zicke522  10.07.2025, 23:52
@Disskutierer79

Die Frau muss gar nichts beweisen, da die Abtreibung in allen Fällen erlaubt ist, in denen die Frau das Kind nicht will.

nein

Es ist auch nicht hilfreich, solche Hexenjagden zu veranstalten.

nein

Was nicht lebt, kannst du nicht ermorden.