Guten Tag!

Apple signiert noch die vorherige Version, sprich: iOS 17.6.1. Sie können die Software herunterladen und auf Ihrem Gerät aufspielen. Einfach bei Google ,,iOS 17.6.1 IPSW Download“ eingeben und herunterladen (am besten auf einer deutschen Seite).

Die Datei anschließend in iTunes am PC beziehungsweise im Finder am Mac mit gedrückter Shift bzw. Alt-Taste auswählen, sobald Sie Ihr Gerät mit dem Rechner verbunden haben. Sie können dann noch zurück, solange die Software signiert wird.
Das kann innerhalb kürzester Zeit erfolgen. Sie müssten sich also beeilen.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

...zur Antwort

Guten Tag!

Das iPhone 11 ist schon 5 Jahre alt. Mit einem Pro-Modell wäre es definitiv ein sehr großes Upgrade. Es kommt ganz darauf an, wie viel Sie bereit sind für das Pro-Modell zu zahlen:

1) iPhone 13 Pro (Max)

In diesem Fall empfehle ich Ihnen mindestens zum iPhone 13 Pro zu greifen. Sie hatten nämlich im Bereich Display, Kamera, Leistung und Akku einen deutlichen Vorsprung. Die 120Hz sind schon was tolles. Bei den Kameras haben Sie nochmal die größeren Linsen für bessere Tages- und Nachtaufnahmen sowie den 3-Fach optischen Zoom. Auch der LiDAR Scanner für bessere Nachtportraits ist eine tolle Sache. ProRAW und ProRES für professionelle Foto- und Videoaufnahmen sind auf an Board. Beim iPhone 13 Pro würden Sie zudem noch Geld sparen. Es ist weiterhin ein ausgezeichnetes Gerät und bleibt es auch noch die nächsten Jahre.

2) iPhone 15 Pro (Max)

Falls möglich wäre der Sprung auf das iPhone 15 Pro (Max) eine sehr gute Alternative. Das schlanke Titan-Gehäuse machen das Gerät wirklich leicht (habe es selber im Apple Store ausprobiert und das merkt man). Mit dem A17 Pro Chip ist man technisch auf einem sehr hohen Niveau. AAA-Spiele, anspruchsvolle Anwendungen sind für das Gerät kein Problem. Die Displayränder sind auch deutlich dünner geworden. Auch ist der Akku deutlich größer. Mit der 48MP Hauptkamera hätten Sie zudem eine sehr gute Fotokamera dabei. Videos, sogar mit ProRES 4K, sind möglich. Vom iPhone 11 wäre es ein super Upgrade und Sie hatten die nächsten Jahre erstmal Ruhe.

3) iPhone 16 Pro (Max)

Warum nicht gleich das neuste nehmen? Das 16 Pro (Max) ist im Endeffekt ein iPhone 15 Pro (Max). Apple hat aber an einigen Bereichen nochmal geschraubt und Leistung, Kamera verbessert. Jedes Pro-Modell hat jetzt den 5-Fach optischen Zoom. Auch hat das Ultraweitwinkelobjektiv die 48MP. Die Capture-Taste erlaubt nun Fotos- und Videos komfortabler aufzunehmen. Der A18 Pro Chip ist laut Apple der schnellste Chip auf dem Markt und kommt sogar an den M1-Chip heran. Selbst in den nächsten Jahren wird dieser Chip noch einen guten Job machen. Sie hätten damit 6 bis 8 Jahre Ruhe.

Mein Rat: Es ist somit Budgetabhängig. Mit einem iPhone 13 Pro machen Sie auch dieses Jahr nichts falsch. Es wird noch bis mindestens 2027 mit Funktionsupdates versorgt. Sollten es doch mehr Features sein und möchten Sie möglichst ein aktuellstes Gerät haben, machen Sie beim iPhone 15 Pro (Max) definitiv nichts falsch. Die Geräte sind vor allem etwas günstiger geworden. Ein iPhone 15 Pro kriegt man schon für unter 1000€. Ansonsten empfehle ich immer das neuste Modell zu kaufen. Mit dem 16 Pro Max wären Sie auf dem neusten Stand und hätten die nächsten 6 bis 8 Jahre definitiv Ruhe.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

...zur Antwort

Guten Tag!

Wie hoch beträgt denn das Budget?

Ein iPhone 15 Pro keinesfalls eine schlechte Wahl. Es wäre für Sie ein enormes Upgrade im Bereich

  • Display = 120Hz, Always-on, Dynamic Island, höhere Helligkeit
  • Leistung = A17 Pro Chip, der sogar AAA-Spiele schafft
  • Kamera = 48MP Hauptkamera, 3-Fach optischer Zoom, ProRES mit der Möglichkeit in 4K 60FPS aufzuzeichnen, Action- und Kinomodus
  • Akku = größer, hält somit länger
  • Gehäuse = leichtes Gewicht, in Prinzip sogar genauso leicht wie das 12 Pro
  • Action-Taste = ersetzt die Stumm-Schalte-Taste vollständig und kann beliebig konfiguriert werden
  • Anschluss = USB-C 3.2 statt Lightning.

Das ist schon viel und definitiv Gründe, umzusteigen. Mit dem iPhone 15 Pro würden Sie somit keinen Fehler machen und zudem Geld sparen.

Falls Geld nicht so eine große Rolle spielt, empfehle ich sogar auf das neuste iPhone 16 Pro (Max) umzusteigen. Das Gerät ist im Endeffekt ein iPhone 15 Pro, nur nochmal aufpolierter. Apple zieht an einigen Stellen die Schrauben richtig an. Es kommt mit einem 5-Fach optischen Zoom sowie der 48MP Ultraweitwinkelkamera. Der A18 Pro soll der schnellste Chip auf dem Markt sein und sogar an den M1-Chip herankommen. Auch hätten Sie die Capture-Taste für Kamera- und Videoaufnahmen. Mit dem Max Modell hätten Sie sogar die beste Akkulaufzeit in einem iPhone bislang, wenn Ihnen eine lange Laufzeit wirklich wichtig ist. Damit wären Sie auf dem aktuellsten Stand und hätten die nächsten 6 bis 8 Jahre Ruhe.

Mein Rat: Möchten Sie etwas Geld sparen und können auf das neuste vom neusten verzichten, wäre das iPhone 15 Pro eine sehr gute Wahl und ein gelungenes Upgrade. Andernfalls kann ich Ihnen zum iPhone 16 Pro raten. Damit wären Sie auf dem aktuellsten Stand.

Bei weiteren Fragen, gerne melden!

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

...zur Antwort
Ich warte noch ein bisschen

Guten Abend!

Werde erstmal beobachten, wie das Update bei denjenigen, die bereits umgestiegen sind, läuft. Die Anfangsversion kommt meistens mit lästigen Kinderkrankheiten. Hat sich bislang gut rentiert, bis mindestens Version x.2 abzuwarten. Bis dahin sind die ganzen Bugs garantiert beseitigt und man kann entspannt upgraden. Solange bleibe ich bei iOS 17.7, was zusammen mit iOS 18 veröffentlicht wurde. Wer also noch nicht umsteigen möchte, kann weiter iOS 17 mit dazugehörigen Sicherheitsupdates nutzen, sofern Apple nicht den Hebel betätigt und Nutzerinnen und Nutzer dazu zwingt, auf iOS 18 zu wechseln. Hat man bei iOS 14, 15 und 16 gemerkt.

Fazit: Bleibe daher noch bei iOS 17. Das ist aber Ansichtssache. Man muss selber abwägen, ob man den Sprung wagt oder noch etwas warten möchte. Gerade weil ich nicht gute Erfahrungen in der Vergangenheit gemacht habe, lehne ich mich noch etwas zurück.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

...zur Antwort

Guten Abend!

Schwierige, aber interessante Frage.

Das EuGH hat in seiner Entscheidung von 2014 (vgl. EuGH - Urt. v. 18.12.2014, Az. C-364/13) festgestellt, dass ein Embryo keine Sache ist. Wegen der Entwicklung der Menschenwürde bzw. des Menschen fehlt es an einer Sachqualität. Ein Diebstahl nach § 242 Abs. 1 StGB würde somit ausscheiden, wenn man den Embryo wegnehmen würde.

Ein Embryo ist allerdings auch (noch) kein Mensch. Mensch ist, sobald es geboren wird (vgl. § 1 BGB) und ist erst zu diesem Zeitpunkt Träger von Rechten und Pflichten. In diesem Fall scheidet auch eine Entführung nach § 239a StGB bzw. § 239b StGB aus. Es verlangt, dass ein Mensch entführt wird, was bei einem Embryo nicht vorliegt.

Fazit: Es käme ggf. nur ein Strafbarkeit nach dem Embryonenschutzgesetz in Betracht.

Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard

...zur Antwort

Guten Abend!

Gibt leider für mich nicht die passende Antwortmöglichkeit, deswegen mache ich es frei.

Ich kann aus meiner Erfahrung sprechen und würde die erste Major-Version erstmal nicht installieren und etwas abzuwarten. Es können nach einigen Tagen Beschwerden der Nutzer auftauchen. Trotz Beta-Phase können nämlich noch lästige Kinderkrankheiten bestehen. Diese werden erst mit nachfolgenden Updates beseitigt. Daher wäre es ratsam, das Update erst zu installieren, sobald mindestens iOS 18.2 erschienen ist. Damit habe ich bis jetzt sehr gute Erfahrungen gemacht.

Fazit: Das muss man insgesamt abwägen. Wenn man unbedingt die neuen Funktionen nutzen möchte und darüber hinwegsieht, kann man umsteigen. Andernfalls würde ich warten. Heute erscheint neben iOS 18 auch iOS 17.7. Apple gibt einem somit das Wahlrecht, auf iOS 18 umzusteigen oder weiterhin bei iOS 17 zu bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

...zur Antwort

Guten Tag!

Schwierig. Einerseits bin am grübeln, ob ich den Umstieg vom iPhone 12 Pro wagen soll. Die Neuerungen gefallen mir ganz gut. Das wäre ein ziemlich dickes Upgrade im Bereich Display, Leistung, Kameras, Akku und Features.

Andererseits läuft mein iPhone 12 Pro noch sehr gut. Alles wird unterstützt, die Kamera macht sensationelle Aufnahmen, der Akku hält ca. 1 1/2 Tage und die Leistung reicht für alles was ich mache problemlos aus. Einzig und allein das Display mit den 60Hz stört mich. Die 120Hz sind schon top.

Werde erstmal beobachten, wie das Gerät ankommt und ob es wieder zu Problemen kommt (Überhitzung etc. was damals bei den 15 Pro Modellen vorkam). Bis dahin wird auch der Preis etwas niedriger sein. Ggf. steige ich dann um.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

...zur Antwort

Guten Tag!

Schließe mich da @MCRastaman an. Bin selber seit 2020 Inhaber eines iPhone 12 Pro und bis jetzt sehr zufrieden. Sowohl die Kameras als auch die Leistung machen selbst nach 4 Jahren noch einen guten Job. Zudem unterstützt das 12 Pro (abgesehen von Apple Intelligence) alle Features in iOS 18, was morgen Abend erscheinen wird. Insgesamt somit ein tolles Gerät!

Man muss aber gestehen, dass es eben 4 Jahre auf dem Buckel hat. Angesichts des fortgeschrittenen Alters würde ich es daher nicht mehr kaufen. Stattdessen würde ich mindestens zu einem iPhone 13 Pro und höher greifen. Die haben nämlich das bessere 120Hz Display, nochmal bessere Kameraaufnahmen (vor allem ab iPhone 14 Pro dank 48MP) und neben ProRAW auch ProRES. Das ist nochmal besser, lohnt sich daher mehr.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

...zur Antwort

Guten Tag!

Neues Jahr, neue Betriebsystemversion. Freue mich wieder auf neue Funktionen sowohl auf dem iPhone als auch auf dem Mac. Insbesondere iOS 18 bietet diesmal wieder etwas interessantes. Bei macOS halten sich die Neuerungen eher in Grenzen. Deswegen hält sich diesbezüglich meine Begeisterung in Grenzen.

Die Betriebsysteme werde ich aber vorerst nicht installieren. Bei den ersten Versionen kommen immer mal wieder trotz Beta-Phase Bugs vor, es sei denn, die aktuelle RC-Version läuft sehr gut. Müsste mir jemand mal berichten. Warte in der Regel bis mindestens Version x.2. Bis dahin sind die Kinderkrankheiten überwiegend beseitigt. Habe bis jetzt sehr gute Erfahrungen gemacht.

Kurz: Am Montag werde ich daher erstmal auf iOS 17.7 aktualisieren. Beobachte aber, wie die Resonanz zu iOS 18 in den nächsten Tagen ausfällt.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

...zur Antwort

Guten Tag!

Der Unterschied besteht im strafrechtlichen Sinne darin, dass bei ersteres eine Nötigungshandlung eingesetzt wird, um das Opfer dadurch zu sexuellen Handlungen zu veranlassen. Die sexuellen Nötigung ist in § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB bzw. in § 177 Abs. 5 StGB geregelt. Danach wird zumindest eine Drohung mit einem empfindlichen Übel verlangt. Der Absatz 5 sieht eine höhere Strafe wegen der Anwendung eines qualifizierten Nötigungsmittels vor (=Drohung mit gegenwärtiger Gefahr mit Leib und Leben oder Gewalt). Das Opfer wird somit in seiner Willensfreiheit beeinträchtigt, indem der Täter Zwangsmittel einsetzt und das Opfer diesem Zwangsmittel ausgesetzt ist.

Beispiele:

1) Entweder du bl*** mir einen, oder ich kündige dich —> § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB

2) Entweder du bl*** mir einen, oder ich schlage dich —> § 177 Abs. 5 Nr. 2 StGB

Bei der sexuellen Belästigung nach § 184i Abs. 1 StGB fehlt es an einer solchen Nötigungskomponente und es werden nur körperliche Berührungen in sexuellen bestimmbarer Weise erfasst. Die Vorschrift ist gegenüber § 177 Abs. 1 StGB subsidiär, d.h. sie kommt nur zur Anwendung, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwerer Strafe bedroht ist.

Beispiele hierfür sind etwa das Anfassen des POs/Brust oder etwa ein Mundkuss. Freundschaftliche Umarmungen, Wangenküsse reichen nicht aus. Es muss objektiv betrachtet eine Handlung mit sexuellem Charakter sein. Andernfalls scheidet eine sexuelle Belästigung aus.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

...zur Antwort

Guten Tag!

Keine einfache Frage. Das iPhone 12 ist weiterhin ein gutes Gerät. Alle Features (bis auf Apple Intelligence) werden mit der neusten Software auf dem iPhone 12 unterstützt.

Ein Upgrade zum Pro würde sich aber definitiv lohnen. Hier gibt es einiges, was Sie mit dem iPhone 15 Pro (Max) gegenüber dem iPhone 12 erhalten würden:

  • 120Hz Display, Always-On-Display, dünnere Displayränder und Dynamic Island
  • A17 Pro Chip, der nochmal deutlich schneller und effizienter arbeitet
  • 48MP Hauptkamera, bessere Low-Light Aufnahmen, LiDAR Scanner, ProRAW und ProRES für hochwertige Foto- und Videoaufnahmen im professionellen Bereich, Kino- und Action-Modus sowie der 3-Fach optische Zoom beim iPhone 15 Pro beziehungsweise 5-Fach optische Zoom beim iPhone 15 Pro Max
  • 8GB RAM
  • Deutlich bessere Akkulaufzeit dank größerem Akku
  • USB-C
  • Titan-Gehäuse, dessen Material das Gewicht des Gerätes deutlich reduziert

...und einiges mehr. Ein Upgrade würde sich somit sehr lohnen.

Pro oder Pro Max?

Das hängt davon ab, ob Sie ein größeres Gerät bevorzugen, den größeren Akku und ob Sie den 5-Fach optischen Zoom brauchen. Das 15 Pro ist nämlich auf den 3-Fach optischen Zoom beschränkt. Falls Sie zumindest eins davon brauchen, wäre das Pro Max die bessere Wahl. Andernfalls machen Sie mit dem normalen 15 Pro nichts falsch!

Mein Rat: Das iPhone 15 Pro (Max) ist schon eine sehr gute Wahl, wenn man die Pro-Features wie 120Hz, LiDAR Scanner, ProRAW/ProRES auf dem iPhone 15 Pro haben möchte. In dem Fall kann ich ein Upgrade sehr empfehlen.

Tipp: Kürzlich sind die 16er Modelle erschienen. Ein Upgrade direkt auf das iPhone 16 Pro (Max) ist ebenfalls sehr empfehlenswert. Die Geräte wurden nochmal in einigen Bereichen verbessert, insbesondere bei der Leistung. Laut Apple ist der A18 Pro der schnellste Chip auf dem Markt. Auch sind die Geräte nun etwas größer geworden. Ein iPhone 16 Pro (Max) kann ich ebenfalls sehr empfehlen, wenn Sie von den Pro-Features profitieren möchten.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

...zur Antwort

Guten Abend!

Die Präsentation hat mir insgesamt gut gefallen. Gute Produkte, insbesondere das iPhone 16 überzeugt und bietet viele Verbesserungen (dazu gleich mehr).

Die AirPods Max haben mich vollends enttäuscht. Musste ein bisschen schmunzeln, als neue Farben und der USB-C Anschluss vorgestellt wurden. Da hätte man deutlich mehr machen können.

Zu den iPhones: Die normalen iPhone 16 Modelle sind jetzt Apple Intelligence Ready (in DE noch nicht verfügbar, kann aber noch kommen). Der neue Capture Button ist ne tolle Sache und deutlich angenehmer. Beim schiessen von Fotos mit der Lauter-Taste kommt man meist auf die Standby Taste mit dem Daumen, wenn man das iPhone quer hält. Das nervt. Der Capture-Button ist hier eine gute Lösung. Auch kann man jetzt AAA Spiele spielen, ohne ein iPhone Pro kaufen zu müssen. Dafür reichen die 16er jetzt aus.

Beim Pro fasziniert mich die Kamera und der größere Akku. Wenn Apple schon mit einer längeren Akkulaufzeit wirbt, ist was dran.

Kurz: Teilweise gebe ich Ihnen recht: optisch hat sich nicht viel verändert. Bis auf das Material und dem Kamerabuckel blieb soweit alles gleich. Gegenüber dem iPhone 12 (Pro) sind es aber schon sinnvolle Neuerungen. Vom Prozessor bis zum Display sind es durchaus Features, für die man umsteigen kann. Die Dinger werden verkauft wie bescheuert. Bezweifle daher, dass Apple so schnell verschwindet.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

...zur Antwort

Guten Tag!

Ein solches ,,Festnahme-Recht" ist in der StPO, namentlich in § 127 Abs. 1 S. 1 StPO geregelt. Danach darf jedermann einen Täter vorläufig festnehmen, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht preisgeben möchte. Dies gilt auch bei Straftaten, die nur auf Antrag verfolgt werden (=absolute Antragsdelikte) gemäß § 127 Abs. 3 S. 1 StPO.

Voraussetzung ist aber, dass der Täter entweder noch am Tatort ist oder sich in unmittelbarer Nähe befindet. Freiheitsentziehende Maßnahmen wie etwa das Festkleben mit Klebeband, aber auch einfache Körperverletzungen zur Durchsetzung der Festnahme, sind geboten und ebenso gerechtfertigt, soweit sie mit der Festnahme einhergehen. Das wäre angesichts dieser Sachlage durchaus erforderlich und verhältnismäßig. Lebensgefährliche Verletzungen sind jedoch zu vermeiden!

Fazit: Somit besteht für den Bürger bei Vorliegen der Voraussetzungen und Einhaltung der Verhältnismäßigkeit, ein Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 S. 1 StPO.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

...zur Antwort

Guten Abend!

Nimmt man eine sexuelle Dienstleistung in Anspruch, ohne eine Zahlungsabsicht zu haben beziehungsweise täuscht darüber, liegt ein Betrug nach § 263 Abs. 1 StGB vor. Die Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Eine Vergewaltigung nach § 177 Abs. 6 StGB scheidet aus. Der Beischlaf war nämlich einvernehmlich. Das der Täter über seine Zahlungsabsicht getäuscht hat und die Dame nur unter der Zahlungsbedingung des Täter mit ihm schläft, ändert daran nichts.

Beim Diebstahl scheitert es an allen Voraussetzungen. Der Täter nimmt hier keine fremde bewegliche Sache weg. Er spart sich lediglich das Entgelt für die Dienstleistung. Eine solche Handlung wird vom Betrugstatbestand umfasst (siehe oben).

Fazit: Der Täter hätte sich hierbei wegen Betrugs nach § 263 Abs. 1 StGB strafbar gemacht.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

...zur Antwort

Guten Tag!

Die Äußerung stellt eine Beleidigungshandlung im Sinne des § 185 StGB dar. Dabei wird die persönliche Ehre des Opfers in nicht unerheblicher Weise verletzt und herabgewürdigt. Es stellt mithin eine abwertende Beurteilung über das Aussehen sowie der Intelligenz des Opfers dar. Von der Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Abs. 1 S. 1 GG ist es somit nicht mehr gedeckt.

Eine solche Tat wird nach § 185 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe bestraft.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

...zur Antwort

Guten Tag!

Die sexuelle Belästigung nach § 184i Abs. 1 StGB ist ein Delikt gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Das Rechtsgut umfasst das positive Interesse, einen Partner auszusuchen, genauso wie Sexualpraktiken auszuprobieren, sowie das negative Interesse, bestimmte Handlungen im sexuellen Kontext abzulehnen.

Der Straftatbestand ist dann erfüllt, wenn eine Berührung in sexuell bestimmbarer Weise vorliegt. Der BGH hat hierzu einige Beispiele genannt:

  • Anfassen der Brust/des Gesäßes
  • Klapser auf Gesäß
  • Mundkuss/Zungenkuss

Einfache Berührungen wie Umarmungen und auch freundschaftliche Küsse auf die Wange, reichen nicht aus. Ein Kuss auf die Stirn oder auf die Haare wäre als gleichwertige Handlung wie ein Kuss auf die Wange zu fassen. Es fehlt darin der sexuelle Charakter, mithin liegt keine Berührung in sexuell bestimmbarer Weise vor.

Fazit: Eine Strafbarkeit nach § 184i Abs. 1 StGB scheidet daher aus.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

...zur Antwort

Guten Tag!

Der Besitz jugendpornographischer Inhalte ist gemäß § 184c Abs. 3 StGB strafbar. Der Gesetzgeber bezweckt damit, den Jugendlichen als Darsteller zu schützen und den Zugang zu diesen Inhalten daher nur bedingt zu gewähren.

Eine solche Bedingung sieht § 184c Abs. 4 StGB. Danach ist ein solcher Besitz oder die Herstellung nicht strafbar, wenn es dem persönlichen Gebrauch dient und die dargestellt Person eingewilligt hat. Solange der Täter den Inhalt nicht weiterleitet, greift Absatz 4 als Strafaufhebungsgrund. In dem Fall ist der Besitz straflos.

Fazit: Der 20-jährige würde sich somit nicht wegen Besitz von jugendpornographischen Inhalte nach § 184c Abs. 3 StGB strafbar gemacht.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

...zur Antwort
Apple und zwar…

Guten Tag!

...das iPhone 12 Pro seit Dezember 2020. Bin weiterhin sehr zufrieden mit dem Gerät. Es macht einen ausgezeichneten Job. Die Leistung ist trotz dessen, dass das Gerät fast 4 Jahre auf dem Buckel hat, noch auf einem sehr hohen Niveau. Sowohl Alltagaufgaben als auch anspruchsvolle Anwendungen schafft das 12 Pro ohne Probleme.

Gleiches gilt auch für die Kamera, die dank ProRAW hochwertige Fotos schießt. Sowohl Tages- als auch Nachtaufnahmen sehen sensationell aus. Ich staune immer wieder, wie gut die Kameraaufnahmen sind.

Dank der 6GB RAM läuft das Gerät auch sehr schnell. Mehrere Apps lassen sich öffnen und zwischen ihnen wechseln, ohne dass diese nachladen müssen.

Außerdem werden noch alle Features der neusten Software unterstützt. iOS 17.6.1 läuft wirklich wunderbar. Sollte iOS 18 genauso gut sein, werde ich das iPhone 12 Pro auch noch nächstes Jahr nutzen. Andernfalls wäre ein Wechsel zum kommenden iPhone 16 Pro (Max) eine Überlegung wert.

Einzig und allein die Akkulaufzeit hat sich in letzter Zeit verschlechtert, was nach so einer langen Nutzungszeit auch nicht ungewöhnlich ist. Die Kapazität liegt aber weiterhin bei 86%.

Fazit: Insgesamt bin ich sehr zufrieden mit dem 12 Pro. Empfehlen kann ich das Gerät aber nicht mehr. Stattdessen würde ich mindestens zu einem iPhone 13 (Pro) oder neuer greifen. So hat man möglichst lange Spaß mit dem Gerät und bekommt auch noch die neusten Updates.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

...zur Antwort

Guten Tag!

Eine Nötigung nach § 240 Abs. 1 StGB verlangt als Nötigungshandlung entweder die Drohung mit einem empfindlichen Übel oder Gewalt. Es ist nicht erkennbar, welches Übel mit dieser Äußerung zum Ausdruck gebracht wird, sodass hier Gewalt in Betracht käme. Die Gewalt verlangt aber eine gewisse Intensität, die geeignet sein muss, das Opfer zu einem bestimmten Verhalten zu veranlassen. Psychische Gewalt würde sogar ausreichen. Das reicht hier objektiv aber nicht aus, weshalb eine Nötigung nach der benannten Vorschrift abzulehnen ist.

Die Tathandlung könnte aber eine Beleidigung nach § 185 StGB sein. Das Tatgericht lehnte eine Strafbarkeit allerdings ab. Es handelt sich um einen - wenn auch unhöflichen - Umgangston, der die Schwelle der Beleidigung nicht erreicht, ist somit ein in der Gesellschaft übliches Synonym für ,,Verschwinde“ oder ,,Hau ab“ (vgl. Amtsgericht Dortmund, 767 Ls-600 Js 445/19 -5/20 - 18.02.2020).

Fazit: Eine Strafbarkeit wegen Nötigung oder Beleidigung ist daher abzulehnen. Je nach Einzelfall kann man das aber auch anders vertreten.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

...zur Antwort
Ja

Guten Tag!

Ich habe die AirPods Max seit Dezember 2023 und kann Sie weiterhin sehr empfehlen. Es sind sehr gute Kopfhörer. Vor allem im Apple Kosmos eignen sie sich ganz hervorragend.

Was mir bei den APM gefallen sind folgende Punkte:

  • Klang: Ausgewogen mit schönen Tiefen und Bässen. Außerdem für so gut wie jedes Genre geeignet. Wenn man möchte, kann man die Tiefen und Höhen im Equalizer anpassen. Die Qualität des Musikerlebnis ist ausgesprochen hoch.
  • Funktionen: Mit Geräucheunterdrückung und Transparenzmodus. Beides super. Geräusche werden gut herausgefiltert, der Klang bleibt solide erhalten. Auch der Wechsel zwischen den Apple Geräten klappt wunderbar. Anrufe können auch mit den Kopfhörern abgenomm werden.
  • Akkulaufzeit: In meinem Fall kann ich 2 Tage problemlos Musik hören. Es kommt immer darauf an, wie lange man die APM nutzt. Über 24 Stunden sind aber drin. Aufgeladen werden die APM mit dem mitgelieferten USB-C auf Lightning Kabel. Ein 20-Watt Netzteil ist nicht dabei, kann ich aber sehr empfehlen.
  • Design: sehen für mich Hammer aus. Design ist aber Geschmackssache.
  • Austauschbares Zubehör: Sollten die Ohrpolster abgenutzt sein, kann man sie gegen Aufpreis austauschen lassen, ohne irgendetwas zu schrauben, hämmern, bohren.

Es gibt aber auch Punkte, die sollte man vor dem Kauf beachten:

  • Die APM sind sehr schwer. Mit 400 Gramm hat man ein merkbares Gewicht auf dem Kopf. Das wird zwar ausgeglichen, trotzdem fällt es auf. Es empfiehlt sich, die Kopfhörer mal im Apple Store oder bei MM auszuprobieren.
  • Sie lassen sich nicht passiv nutzen, ohne dass der Akku verbraucht wird. Das Kabel kostet zudem bei Apple nochmal zusätzlich, unverschämte 40€.
  • Ein Ausschalteknopf fehlt. Die APM gehen lediglich in den Ultrastromsparmodus.
  • Das mitgelieferte ,,Case“ ist eine Zumutung. Keine Ahnung was Apple sich dabei gedacht hat. Schön ist es jedenfalls nicht. Einen Schutz bietet es nur bedingt.
  • Sie sind nicht wasserdicht, geschweige den Wasserabweisend.

Mein Rat: Insgesamt super Kopfhörer für einen sportlichen Preis. Nutze sie viel und gerne, kann sie daher sehr empfehlen. Beachten Sie aber, dass in diesem Jahr ein Nachfolger vorgestellt wird (wann genau, ist unklar). Eventuell könnten dann einige negative Punkte Geschichte sein. Selbst wenn ddr Nachfolger erscheint, kann man trotzdem auf die 1. Generation greifen. Die könnten ggf. im Preis fallen. Aber auch jetzt ist man mit der jetzigen Generation gut bedient.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

...zur Antwort