Minderjährig bestellen?

5 Antworten

Guten Tag!

Verträge, die Minderjährige (vgl. §§ 106, 2 BGB) abschließen, sind schwebend unwirksam, da Minderjährige im Rechtsverkehr nur beschränkt geschäftsfähig sind. Es bedarf entweder der Einwilligung oder der Genehmigung der gesetzlichen Vertreter. Liegt keine Einwilligung vor und wird die Genehmigung von den gesetzlichen Vertretern verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Eine Ausnahme: Der sogenannte ,,Taschengeldparagraph" nach § 110 BGB erlaubt es auch die Leistung mit eigenen Mitteln zu bewirken, die dem Minderjährigen von der gesetzlichen Vertretern zur Verfügung gestellt wurden. Wenn der Minderjährige also Geld bekommt, über dieses Geld für den eigenen Bedarf frei verfügen kann, ist der Vertrag von Anfang an wirksam, wenn die Leistung bewirkt wurde. Ein Bewirken der Leistung liegt vor, wenn die geschuldete Leistung (also der Kaufpreis) an den Gläubiger bewirkt, sprich: vollständig bezahlt ist. Es gibt aber eine Wertgrenze, die der Minderjährige nicht überschreiten darf beziehungsweise bestimmte Verträge, die vom § 110 BGB nicht umfasst sind wie z.B. Mobilfunkverträge, Zeitschriftenabos oder ein Kauf auf Ratenzahlung. Das Jugendamt hat dies in einer Taschengeldtabelle veröffentlicht. Darunter fallen auch Käufe von Elektrogeräte wie Laptops, Tablets oder Smartphones.

Kurz: Zivilrechtlich gesehen kann ein Minderjähriger somit kein Smartphone ohne Einverständnis der gesetzlichen Vertreter erwerben. Der Vertrag bedarf somit der Einwilligung oder der Genehmigung der Eltern.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Dipl.-Jur. mit Schwerpunkt in Kriminalwissenschaften

Der Kauf eines iPhones an sich sollte kein Problem darstellen, solange der Preis sich im Rahmen des Taschengeldparagraphen befindet. Das Abschließen eines Handyvertrags kann jedoch nur durch eine volljährige Person erfolgen.


sdfsefsdf 
Beitragsersteller
 31.07.2025, 18:36

Was ist denn der Taschengeldparagraph. Ich hab das Geld durch meine Ausbildung verdient.

Maus104  31.07.2025, 18:51
@sdfsefsdf

Es gibt einen maximalen Preis, welchen Güter haben dürfen die von Minderjährigen gekauft werden. Wie hoch der ist weiß ich jedoch selbst nicht.

Bestellen kannst Du grundsätzlich, sofern MM an Minderjährige verkauft. Allerdings ist der Kaufvertrag "schwebend unwirksam", d.h. wenn Deine Eltern davon Wind bekommen, können sie MM gegenüber eine Rückabwicklung des Vertrages fordern.

Ein 16 Pro kann idR auch nicht aus dem Taschengeld heraus (das, was Du monatlich bekommst) bezahlt werden, deshalb ist diese Ausnahme m.E. nicht anwendbar.

Nein, kannst Du nicht.


Maus104  31.07.2025, 18:21

Theoretisch schon, nur den Vertrag kann er nicht selbst abschließen.