Einführung der Todesstrafe bei Mord in Deutschland?
14 Antworten
Grundgesetz sagt nein und jener Artikel 102 GG leitet sich unmittelbar aus Artikel 1 ab.
Nein, da dies würde den ersten Grundgesetz widersprechen, die Würde des Menschen ist unantastbar, der Staat darf gar kein Menschenleben nehmen. Zudem gibt es noch genug Justizirrtümer, wenn so ein Irrtum auch dann passieren würde wenn die Todesstrafe verhängt werden würde, wäre das einfach grausam.
Man kann nicht mal sagen, das diese Strafe eine Abschreckung darstellen würde, den wenn wir nach den USA gucken, wo es in manchen Staaten noch die Todesstrafe gibt, gibt es dort trotzdem noch genug Verbrecher die diese Strafe bekommen. Und selbst in den USA wird die Todesstrafe immer mehr abgebaut, ein Land das sie wieder einführen würde, würde sich zurück entwickeln, nicht vorwärts.
Was würde die Personen die die Todesstrafe durchführen, besser machen als die Person die getötet hat? Rache ist kein Rechtsstaatliches Prinzip. Zudem würde unser Ansehen auch International Schaden nehmen, Länder die die Todesstrafe pflegen, gelten als Rückständig. Zudem könnte man von Chancen Ungleichheit sprechen, wird jemand der sich einen guten Anwalt leisten kann, ehr geschützt?
Ich finde das sind genügend Gründe die dagegen sprechen
Auf keinen Fall.
Dazu gibt es viel zu viele Justizirrtümer. Abgesehen davon wäre das ein großer Schritt Richtung Mittelalter.
Ja, meine ich. Selbst wenn du dann nach 15 Jahren wieder rauskommst, erhältst du eine Entschädigung. Und du LEBST NOCH.
Da besteht wenigstens die Chance, im Falle eines Fehlurteils doch wieder rauszukommen.
Finde es nur komisch, dass Fehlurteile bei Todesstrafe ein Argument sind, sonst aber nie.
Weil der Tod endgültig ist.
15 Jahre oder länger im Gefängnis zu sitzen - unschuldig - ist zweifellos ein Albtraum. Aber es bleibt noch die Chance auf ein Leben nach dem Knast. Und: Wer immer wieder seine Unschuld beteuert, hat vielleicht die Chance auf Wiederaufnahme des Verfahrens. Bist du tot und unschuldig, passiert das nicht. Und der wahre Mörder kommt davon.
Dann überlege Dir doch einfach mal, was die Todesstrafe von allen anderen Strafen unterscheidet.
Der Justizirrtum um Horst Arnold umfasst die Verurteilung des Lehrers Horst Arnold im Jahr 2002 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren wegen einer Vergewaltigung, die er nicht begangen hatte.
https://de.wikipedia.org/wiki/Justizirrtum_um_Horst_Arnold
Dieser und weitere Fälle sind Argumente gegen MeToo und BelieveAllWomen und "Frauen denken sich keine Vergewaltigungen aus".
Sind aber kein Argument jetzt auf die Gefängnisstrafe zu verzichten, oder?
... aber ein Argument sorgfältiger zu ermitteln und Prozesse sorgfältiger zu führen.
Nein!
Es wurde bewusst gegen die Todesstrafe entschieden und dabei bleibt es auch!
Sämtliche Argumente für die Todesstrafe lassen sich widerlegen. Das einzige Argument, das sich nicht widerlegen lässt ist der Gedanken der Rache.
Rache sollte aber nie die Grundlage staatlichen Handelns sein. Nicht umsonst wird Rache im Strafrecht als niedriger Beweggrund eingeordnet.
Meinst du es ist besser unschuldig lebenslang im Knast zu sitzen?