Sollte Deutschland die Todesstrafe einführen für Leute, die so Anschläge begehen?
Wo Unschuldige Menschen bei einem friedlichen Abend ums Leben kommen. Sollte man vor allem für solche abscheulichen Verbrechen die Todesstrafe wieder einführen?
25 Antworten
Nein, das sollte man nicht.
Man sollte solche Leute am besten für immer einsperren.
Das würde höchstens eine Welle von Protesten bringen, weil die Todesstrafe gegen die Menschenrechte verstößt. Das sechste Gebot sagt, „Du sollst nicht töten“, und das soll auch die Justiz nicht machen.
Andererseits, wer ein grausames Attentat verübt, ist sich meistens bewusst, dass er dabei möglicherweise getötet wird. Eine Todesstrafe hätte keine abschreckende Wirkung und würde solche Taten nicht verhindern.
Die Todesstrafe ist abgeschafft.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_102.html
und das ist gut so.
Nein, die Todesstrafe ist mit der Verfassung und den Gesetzen nicht vereinbar.
Da ist es egal, wer was schwurbelt.
Ja, ich meine nur, dass es auch in einer Demokratie durchaus möglich ist, siehe USA. Auch die Demokraten dort sind nicht alle dagegen.
Nein. In einer Demokratie ist die Todesstrafe nicht vertretbar, und das wissen die Amis auch.
Ist aber trotzdem eine Demokratie, die mit älteste.
Das Problem ist die Todesstrafe ist nicht Unfehlbar. Da gabs nen Fall da Sass nen kerl der So Ähnlich aussah, wie nen Mehrfachtäter über 20 Jahre im Todestrakt (Unschuldig). Bzw. wurd zum glück aufgeklärt. Ich find Grundsätzlich die Todesstrafe nur in 1 Fall sinnvoll. Bei Leuten, die unbelehrbar sind bzw. ne Gefahr für die Gesellschaft. Ich rede , jede von jemanden der Jemanden umgebracht hat bzw. trotz knast ggf. noch therapei , trotzdem es immer..und immer wieder machen würden. Aber ich vermute , das sind wenn überhaupt 0,1% der Fälle also der Mörder. Bzw. bei sowas kann , man fehler Komplett ausschliessen .
Naja, bei Anschlägen kann man es oftmals eben direkt sehen, wer es ist. Die Gefahr von Fehlurteilen ist hier wesentlich geringer. Aber sonst verstehe ich natürlich die Bedenken.
Trotzdem wie gesagt wurde, es ist mit den Grundgesetz eh unvereinbar hier. Bzw. würd eh nie Umgesetz werden. Außer ne mit Betroffene Person, begeht selbst justiz. Da gabs , mal nen Fall in DE, ist schon Länger her. Da wurd von ner Mutter, die Tochter Ermordet. Bzw. die Mutter hat den Mörder , im Gerichtsaal erschossen. https://www.ndr.de/geschichte/chronologie/Der-Fall-Marianne-Bachmeier-Rache-einer-verzweifelten-Mutter,mariannebachmeier101.html . Das Schlimmste was für Unbelehrbare fälle /unrehabilitierte fälle hier passiert. Ist das die Für immer im Knast sitzen.
Aber nicht komplett undenkbar
Doch in Deutschland ist sie nicht mehr einzuführen, dafür braucht es noch nichtmal den Art. 102 GG. Es gibt da nämlich noch den Art. 1 GG der da gleich im ersten Satz Bestimmt:
Die Würde des Mensche ist unantastbar.
Wie würde wohl des Bundesverfassungsgericht bezüglich der Todesstrafe urteilen?
Und wie wir ja alle wissen, oder zumindest wissen sollten, ist der Art. 1 GG nicht veränderbar.
Aber nicht komplett undenkbar in einer Demokratie. In den USA existiert diese auch noch in manchen Bundesstaaten.