Wie fändet ihr eine Todesstrafe in Deutschland?
Ich finde manche Dinge so schlimm dass es erst Gerechtigkeit wäre wenn der Person mindestens das gleiche passiert. Also ich wäre auf jeden Fall dafür aber natürlich nur wenn es 100% Beweise für die Straftat gibt nicht dass dann ein Unschuldiger stirbt. In unserem Land gibt es ja sogar selbst für Pädophile Verbrechen nur wenige Jahre Haft.
17 Antworten
Todestrafe bringt nichts. Das würde eher dazu führen, dass noch weniger Kinder den Missbrauch überleben.
Man sieht ja in den Ländern wo die Todesstrafe angesetzt wird, dass es nix bringt und es eher verschlimmert.
Besser wäre mehr Aufklärung und vor allem bessere Aufklärung in Schulen.
Kinderrechte im Grundgesetz verankern. Besseres Personal in Schulen und Kitas.
Mehr Therapieangebote für Pädophile und Psychisch Kranke Menschen.
Natürlich sollte kein Kinderschänder eine Bewährungsstrafe bekommen. Also Missbrauch sollte ab 3 Jahren bestraft werden (egal ob schwerer Missbrauch glaube 176c oder nach 176a und b.
Bei Schweren Missbrauch würde ich erst bei 5 Jahren anfangen.
Kindesmissbrauch kann man nicht verhindern. Aber man kann dafür sorgen, dass der Missbrauch schneller erkannt wird durch eben Aufklärung.
Denn genau diese fehlt in Elternhaus, Schulen und Kitas. Wenn ich mir so anschaue. was für Kommentare Kinder bei Sozialen Medien bekommen. Merkt man auch, dass die absolut keine Ahnung von gefährlichen Situationen haben.
aber natürlich nur wenn es 100% Beweise für die Straftat gibt nicht dass dann ein Unschuldiger stirbt
Und genau das ist der Knackpunkt, wie willst du das gewährleisten? Es gibt immer wieder Fehlurteile, das lässt sich nie komplett vermeiden.
Und was ist mit Menschen, die psychisch krank sind und nur bedingt schuldfähig? Wo zieht man da die Grenze?
Und was ist mit Denen, die sowas ausführen und andere töten müssen? Das hinterlässt seelische Spuren und kann Menschen traumatisieren.
Ich für meinen Teil halte es für absolut richtig, dass die Todesstrafe bei uns abgeschafft wurde und positioniere mich klar gegen eine Wiedereinführung.
dass es erst Gerechtigkeit wäre wenn der Person mindestens das gleiche passiert.
Das ist keine Gerechtigkeit, sondern es sind nur deine Rachephantasien. Nach dem Motto "Auge um Auge..." Genau auf so einem niederen Beweggrund beruht auch die Todesstrafe. Die ist nichts anderes als Mord aus Rache, mit dem Staat bzw. der Justiz als Anstifter.
Ich bin strikt gegen die Todesstrafe und froh, dass sie in Deutschland verfassungswidrig ist.
Rache ist ja im Grunde Gerechtigkeit. Denn wenn die Strafe weniger schlimm ist als das was den Opfer zugestoßen ist kann man es nicht gerecht nennen.
Gefühlt kommt diese Frage wöchentlich mindestens ein Mal. Die Todesstrafe ist abgeschafft (Artikel 102 Grundgesetz) und ihre Anwendung widerspricht Artikel 1 Grundgesetz.
Die Strafandrohungen für die Ausübung von sexuellem Missbrauch an Kindern (Pädophilie an sich ist keine Straftat!) findest du in den § 176 StGB und Folgende.
Deine "Frage" bringt keinerlei neue Informationen, alles das wurde schon gefühlt 100x und öfter beantwortet.
Weil auch ein Straftäter seine Menschenwürde nicht verliert.
https://www.coe.int/de/web/portal/10-october-against-death-penalty
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/recht-a-z/323734/menschenwuerde/
Mit der M. sind Todesstrafe und Folter nicht vereinbar.
Ich sehe da offen gesagt keinen logischen Zusammenhang. Ein Tod kann auch würde voll erfolgen, zumindest sehe ich dann keinen Widerspruch. Immanuel kat selbst übrigens hielt die Todesstrafe für gerechtfertigt
Vielleicht liest du dir durch was ich verlinkt habe? Scheint dich ja nciht zu interessieren wenn man Belege bringt. Kant war ein Kind seiner Zeit, da war die Todesstrafe üblich.
Ich habe es gelesen (gut. zumindest überflogen), aber kein überzeugendes Argument gefunden.
Ich werde es mir noch mal genau anschauen vielleicht ergibt es ja dann eher Sinn.
Die bekannte Suchmaschine namens Gockel oder so ähnlich liefert dir unter "Todesstrafe Menschenwürde" hunderte Treffer, die nahezu alle das gleiche aussagen.
Die Aussage wird nicht richtiger, nur weil sie von vielen Quellen behauptet wird.
Insbesondere ist es eine Frage der Definition des Begriffs Menschenwürde. Es ist keine klare Definition im mathematischen Sinne, sondern kann unterschiedlich ausgelegt werden. Die weitere Frage ist dann, ob das Recht auf Leben logisch aus dieser menschenwürde folgt. Auf beiden Ebenen kann man Kritik üben.
So wie ich das sehe wird meistens einfach vorausgesetzt, dass das Recht auf Leben bereits Teil des Begriffs Menschenwürde sein soll. Das ist dann aber eine subjektive sichtweise.
Es gibt fast nie 100% Sicherheit. Es gibt sehr viele Menschen die auch in Deutschland zu unrecht im Gefängnis sitzen, wo die Unschuld manchmal erst nach 10 Jahren bewiesen wird.
Außerdem ist das Teil von Zivilisation: wir behandeln Verbrecher besser, als sie ihre Opfer behandelt haben, damit wir uns nicht auf die gleiche Stufe begeben müssen und dann im Grunde genau so schlecht sind.
Wieso widerspricht es Art. 1?