liest sich so, als hättest den Storyskip gekauft :(

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deine Eltern müssen dir eine Ausbildung ermöglichen, welche deinen Neigungen und Fähigkeiten entspricht.
wenn das Ausbildungsziel nun mal nicht in Bayern liegt, dann musst auch keine 700km weg.

mach den Stiefvater und deine Mutter doch mal darauf aufmerksam, dass deine Mutter dir gegenüber unterhaltspflichtig wird, wenn sie+er dich rausschubsen.

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wenn dein Vater noch vor deiner Geburt Deutscher wurde, hat er dir das automatisch mitgegeben.
also fix mal nachschauen, wann das war und mit dem Schriebs kannst dich sofort einbürgern lassen.

in dem Fall wäre deine Niederlassungserlaubnis schon seit Geburt hirnrissiger Mumpitz, denn durch Art 116 GG wärst Deutscher und hast nach Art 11 GG auch volle Freizügigkeit im Bundesgebiet, einfach so.
darüber hinaus wärst auch Bürger der EU mit unbegrenzter Freizügigkeit in den >25 Mitgliedsländern, was Wohnort und Arbeitserlaubnis angeht: alles inbegriffen.
sogar die Schweiz lässt dich als Deutscher schneller zu Aufenthalt und Arbeit rein; davon können Türken nur träumen

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na hallo, das ist mal eine ganz heiße Kartoffel
hmmm, käme drauf an, wie der Sieg ausgesehen hätte.

einige jetzige Nachbarländer, speziell im Osten, wären wohl nur noch Protektorate als Teil Großdeutschlands und da sich ein Krieg von der Gegenseite nicht ewig betreiben lässt, würde es wohl darauf hinauslaufen, dass Frankreich und Niederlande usw. sich mit GD arrangieren müssten.

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das löst die Veranstaltung wohl über das Personalausweisgesetz:

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
das ist schlicht §1 Absatz 1 des Gesetzes

heißt für dich: du kummst hier net rein

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"Wir kennen uns schon ewig aber in der letzten Zeit finde ich sie immer anziehender"

wenn du sie so gut kennst, solltest an sich auch ihre Vorlieben kennen ?
wenn sie dir z.B. in den letzten Jahren nie was über einem Kerl vorgeschwärmt hat, wäre es sicher einfacher....

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man macht es zwar mit, aber werkelt natürlich sofort am Umzug.

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hierzu dieses verschwurbelte Kleinod der deutschen Bürokratie aka §184c StGB:

(4) Absatz 1 Nummer 3, auch in Verbindung mit Absatz 5, und Absatz 3 sind nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf einen solchen jugendpornographischen Inhalt, den sie ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184c.html

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Kann man m soviel Geld in Deutschland noch leben?

es darf an sich keiner wissen, sonst kommen sicher sehr schräge und dazu auch etliche fiese Gestalten auf dich zu.
mit soviel Geld kannst dir aber einen Wohnort leisten, wo du wiederum nicht auffällst, weil schlicht jeder vermögend ist.
da legen die Nachbarn sicher zusammen für einen 24/7 Sicherheitsdienst

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