Wäre das strafbar?

11 Antworten

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Strafbar ist das nicht. Aber es kann zu Hausverbot führen wenn das Personal der Meinung ist das du dich damit einparfümierst statt es nur zu testen.

Streng genommen ja wenn das jemand genau aus dem Grund macht. Was in der Praxis aber auffallen müsste und somit vom Ladenbesitzer angezeigt werden kann. Und der Ladenbesitzer dann zu Recht auch lebenslängliches (man kann nach echter Reuer das natürlich abmildern) Hausverbot erteilen darf.

Auch wenn das nicht passiert, so gibt es leider mehr als genug asoziale Personen (der Begriff hat null mit Geld zu tun, sondern auch Reiche verhalten sich asozial und werden dann als solche Assis erkannt und empfunden) die sowas machen oder wie ich auch ich immer wieder mitbekomme dass irgendwelche Leute alle möglichen Produkte - insbesondere Salat/Gemüse intensiv mit deren Händen prüfen müssen - oder auch Pflegeprodukte wie einfache Deos mal kurz irgendwo versprühen (z.B. in Verschlusskappe).

Es sollte aber jeder wissen der sich so und damit asozial verhält, dass dies vom Umfeld sehr wohl bemerkt, wenn auch nicht angesprochen wird.

Das ist Schande genug, acuh wenn nicht erkannt, die man ignorieren oder sich bessern kann.


0328HP  26.07.2025, 01:22
Streng genommen ja 

Nein, nicht bei einem Tester.

Jedoch kann es zu einem Hausverbot kommen.

Seleucus  26.07.2025, 03:31
@0328HP

Ein "Tester" begeht jnicht weniger als einen Diebstahl des gesamten Produkts.

Guten Tag!

Man könnte über einen Diebstahl nach § 242 Abs. 1 StGB nachdenken. Dafür bedarf die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache. Die Tester stehen im Eigentum des Ladeninhabers, sind somit für den Kunden fremd. Auch sind sie beweglich und körperliche Sachen im Sinne des § 90 BGB. Hier wird das Parfüm aber auf die Haut eingesprüht. Die Tester dienen gerade diesem Zweck. Die Substanz haftet dadurch auf der Haut. Diese stehen auch jedem Kunden frei zur Verfügung. Es liegt somit nach der Verkehrsanschauung ein Einverständnis des Inhabers vor, den Tester auszuprobieren. Damit scheitert es an einer Wegnahme. Lässt sich aber auch sicherlich anders vertreten.

Ein Diebstahl nach § 242 Abs. 1 StGB scheidet damit eher aus. Andere Delikte kommen nicht in Betracht. Würde daher höflichkeitshalber einmal nachfragen, ob das in Ordnung. Dann ist man auf der sicheren Seite!

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Dipl.-Jur. mit Schwerpunkt in Kriminalwissenschaften

Guten Abend Hustensaft698. 😊

Nein, das ist nicht schlimm und erst recht nicht strafbar.

Die Tester sind da um den Duft zu testen, und es verpflichtet nicht zum Kauf.

Also, alles okay.

Mit lieben Grüßen, Renate. 😊

Mache ich manchmal aber lasse mich nicht sehen