Darf man in der eigenen Wohnung Hakenkreuze aufhängen?

5 Antworten

Guten Tag!

Aus strafrechtlicher Sicht dürfen Sie im privaten Bereich, wenn es vor Einblick anderer geschützt ist, auch solche Kreuze aufhängen. Mithin liegt kein verstoß nach § 86a Abs. 1 StGB vor.

Aber: Wenn man eine Wohnung hat, die von außen einsehbar ist (z.B. bei Reihenhäusern, wo man eng mit anderen Häusern zusammenwohnt), käme eine Strafbarkeit durch die öffentliche Verwendung nach § 86a Abs. 1 Nr. 1 Alt. 3 StGB in Betracht, wenn das Symbol beziehungsweise das Kennzeichen im Sinne des § 86a Abs. 2 StGB von außen erkennbar beziehungsweise optisch wahrnehmbar ist. Das ist wie mit einem Tattoo, was man sich gestochen hat. Ist es versteckt, kann man das machen. Wird das Tattoo in der Öffentlichkeit sichtbar, ist der sensible Bereich der Strafvorschrift erreicht. Durch die Wahrnehmung ist nämlich der politische Friede gestört. Außerdem dient die Vorschrift dem Zweck, den Gebrauch solcher verfassungswidrigen Kennzeichen zu unterdrücken sowie zur Abwehr vor Wiederbelebung.

Kurz: Aus strafrechtlicher Perspektive somit nicht nach § 86a Abs. 1 StGB strafbar. Allerdings aus emotionaler Sicht sehr sehr verwerflich und geschmacklos. Denken Sie also bitte darüber nach!

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Dipl.-Jur. mit Schwerpunkt in Kriminalwissenschaften
Grundsätzlich ist das Besitzen von Hakenkreuzen zuhause erlaubt, solange sie nicht öffentlich gezeigt oder verbreitet werden. Das öffentliche Verwenden oder Verbreiten von Hakenkreuzen ist in Deutschland strafbar, wenn es sich um Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen handelt (§ 86a StGB). Das bedeutet, dass das Hakenkreuz nicht in einer Weise verwendet werden darf, die den Eindruck erweckt, man würde die Ideologie der Nationalsozialisten unterstützen oder verharmlosen.

Ja, da nicht öffentlich. In der eigenen Wohnung darf man fast alles machen.

Ja. Du darfst das rechtlich. Moralisch und intellektuell ist es aber ein Offenbarungseid.

Ja, das darf man.