Darf ich Zettel in der Stadt aufhängen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ohne Einwilligung des Eigentümers wäre es Sachbeschädigung (Schadenersatz) und bei öffentlichem Gelände eine unerlaubte Sondernutzung (Bußgeld). Flyerverteilung in der Fußgängerzone oder vor Schulen ist auch nicht zulässig. Also nicht zu empfehlen. Eine erlaubte Sondernutzung für eine Plakatierung wäre wohl zu teuer. Man könnte aber z.B. Flyer in Kneipen aufhängen oder in Läden auslegen (nachdem man um Erlaubnis gefragt hat) oder in Briefkästen werfen (aber nicht wo steht "keine Werbung...").

Beim Ordnungsamt fragen ob und wenn ja welche Genehmigung notwendig ist bzw. welche Regeln gelten.

Wenn du die Genehmigung dazu hast, klar kannst du dann die Zettel aufhängen.