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Warum hast du im Hochformat fotografiert? Wenn dir die Landschaft wichtig ist, dann solltest du im Querformat fotografieren, das ist nicht verboten. ;-)
Du verschenkst damit viel zu viel Raum an unwichtige Dinge.
Warum hast du im Hochformat fotografiert? Wenn dir die Landschaft wichtig ist, dann solltest du im Querformat fotografieren, das ist nicht verboten. ;-)
Du verschenkst damit viel zu viel Raum an unwichtige Dinge.
Bei ebay kann man derlei verkaufen und das ist Scherz: https://www.ebay.de/b/Leichtbauhalle/34331/bn_55204801
Aber wie viel man dafür wirklich bekommt, kann ich dir nicht sagen.
Die Zeit der Ladengeschäfte für solche Teile ist vorbei, der letzte große Vertreter davon, die Firma Conrad, hat ihre Filialen vor 2 Jahren geschlossen.
Kauf online, viele elektronische Teile rechnen sich nicht mehr für ein Ladengeschäft. Reichelt, Pollin und Conrad wären da die bekanntesten.
Rechnungen schreiben und ein wenig Übersicht? Textverarbeitung und eine Tabellenkalkulation reichen dazu auch aus. Da wäre als Idee LibreOffice als kostenlose Software.
Ds kostet natürlich auch, nämlich deine Zeit.
Da die bundesweite Mitnahme des alten Kennzeichens seit 2015 für jeden möglich ist, kann jemand mit einem Dortmunder Kennzeichen in Flensburg rumfahren, auch wenn es ein anderer Zulassungsbezirk ist. Er darf es behalten.
Kurz: ein "fremdes" Kennzeichen hat keinerlei Aussagekraft.
Tierfotografie ist ein weites Feld. Eine chillende Schildkröte ist eine andere Herausforderung als der Falke, der mit 200 km/h auf dich zufliegt. ;-) Im Zoo herrschen andere Bedingungen als in der freien Wildbahn.
Sag bitte genauer, welche Tiere (Größe spielt auch eine Rolle) du unter welchen Bedingungen und Lichtverhältnissen (tagsüber oder Dämmerung) fotografieren möchtest.
Für eine Schildkröte reicht eventuell das Kitobjektiv, für andere Dinge vielleicht eher nicht. Als Kitobjektiv sehe ich das DT 18-70 an, diese Brennweiten reichen aus meiner Sicht anfangs zum Üben. Wenn du dann merkst, dass du bestimmte Motive wirklich bevorzugst, dann kannst du gezielter an neue Hardware denken.
Videos oder Bücher haben den Nachteil, dass man keine direkte Rückmeldung bei Fehlern oder Korrekturen erhält. Von daher rate ich einem Anfänger gerne, mit einem Workshop oder einem Seminar anzufangen.
Vergleichsweise günstig wären da Kurse bei einer örtlichen Volkshochschule. Die sind wesentlich besser, als der Name es vermuten lässt. Suche bei deiner örtlichen Volkshochschule, die gibt es in nahezu allen etwas größeren Städten.
Hier eine Übersicht: https://www.volkshochschule.de/verbandswelt/volkshochschulen/alle-standorte.php
Standorte der Volkshochschulen
Mehr als 850 Volkshochschulen bilden in ganz Deutschland ein flächendeckendes Netz wohnortnaher Weiterbildungsangebote.
Wenn du dann die ersten Grundkenntnisse erworben hast, kannst du dich selber weiterbilden mit anderen Medien, seien es Videos oder Bücher.
Du erwartest hier eine Art von Beratung, die hier nicht geleistet werden kann und darf.
Zum Thema:
Du schreibst weiter unten, das der Käufer es nicht hätte verkaufen dürfen. Wahrscheinlich hätte er es erst gar nicht bauen dürfen. Andererseits musst du dir vorhalten lassen, dass du dich nicht ausreichend vorher informiert hast, denn ein Campingplatz mit großen Häusern ist doch mehr als auffällig.
Möglicherweise hat dich der Käufer auch betrogen, wenn er um das Problem des Baurechts wusste und dich mit Absicht in eine Falle hat laufen lassen. Vielleicht wusste er es selber nicht besser und hat einfach erweitert, weil es niemanden störte. Der Betreiber Platzes hat dabei einfach weggeschaut.
Es gilt aber auch https://www.kgk-kanzlei.de/rechtsgebiete/baurecht/verkauf-einer-immobilie-ohne-baugenehmigung-2/
Sachmängelausschluss bei Bestandsimmobilien
Bei Verkauf einer Bestandsimmobilien wird in vielen notariellen Musterkaufverträgen ein sogenannter Gewährleistungsauschluss gemäß § 442 BGB vereinbart. Regelmäßig werden Rechte des Käufers wegen Mängel an der Kaufsache ausgeschlossen („gekauft wie gesehen“).
Der Käufer hat jedoch Schadensersatzansprüche bei dem Verkauf einer nicht zu Wohnzwecken genehmigten Wohnfläche, wenn der Verkäufer Kenntnis von der fehlenden öffentlich rechtlichen Baugenehmigung hatte und diesen Mangel arglistig verschwiegen hat.
In einem eventuellen gerichtlichen Verfahren wäre der Käufer jedoch für den Umstand beweisbelastet, dass der Verkäufer Kenntnis von der fehlenden Baugenehmigung hatte. Ausreichend wäre in diesem Zusammenhang auch, wenn der Verkäufer trotz Unkentnnis das Vorliegen einer Genehmigung „ins Blaue hinein“ behauptet hat.
Was auch immer passiert ist, dir kann nur ein Anwalt helfen, denn nur er kann alle persönlichen Umstände berücksichtigen und deine Ansprüche prüfen.
Leider sind die Hürden, hier immer einen neuen Account zu eröffnen, Arun, wesentlich geringer als die, in Sevilla ein Kaffeehaus zu eröffnen.
Kein Mensch der sogar vor dem Radar gewarnt wird , wird doch dann geblitzt mehr
Anekdotisch aus einem kleinen Dorf:
Eine Elterngemeinschaft forderte eine Messung in der 30er Zone vor der Schule. Der erste, der geblitzt wurde, war der Vorsitzende eben jener Elterngemeinschaft.
Mal davon abgesehen, es wäre nicht das erste Schild, das man als Autofahrer übersehen würde.
Miete ist eigentlich für eine Wohnung gedacht, üblich wäre der Begriff Pacht. Das bedeutet, du darfst das gepachtete Objekt auch wirtschaftlich nutzen.
Es gibt keine Preislisten dafür, je besser die Lage, desto höher die Pacht. Die bewegen sich im Bundesdurchschnitt so um die 40 Euro pro qm, in Metropolen darfst du das auf 80 Euro pro qm ansetzen. Als Durchschnitt! Die Zahlen stammen allerdings aus 2019: https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/einzelhandel-ladenmieten-steigen-deutlich-laut-bundesregierung-a-1295903.html
Rechnen wir mal 100 qm Fläche, dann können das pro Monat in einer Lage, die dir auch Kunden beschert, schon gut und gerne 5000 Euro werden. Heizung, Strom, Versicherungen etc lassen sich nicht gut schätzen, aber mal als Idee könnten das durchaus 1500 Euro pro Monat werden. Das sind wir bei 6.500 Euro, ganz grob geschätzt.
Eine Einrichtung ... 100.000 bis 200.00 Euro? Je nach Größe. Evtl. kommen noch Sondernutzungsgebühren für den Außenbereich hinzu, aber das ist völlig individuell.
Kurz und schmerzhaft: es wird teuer.
Von knapp 10k könnten dir in Monat nach den ganzen abzugeben als Einzelunter ehme nur 3-4k überbleiben.
Dann belege das bitte mit belastbaren Zahlen, ein Unternehmer sollte das können.
Es gibt eine Million Gtünde, warum ich den Wasserhahn aufmache.
Wasserleitungen machen durchaus Geräusche, die nervig sein können. Vielleicht siehst du deine Nachbarin nicht als "durchgeknallt" an, aus ihrer Sicht bist du es vielleicht.
So jedenfalls löst ihr das Problem nicht.
Aufgrund einer Visitenkarte schenkt dir niemand sein Vertrauen, das musst du dir Stück für Stück aufbauen durch vorzeigbare Leistungen. Da musst du auch selber in Vorlage gehen und vielleicht eine Art von Probepflege anbieten.
Wie auch immer, die ersten Schritte in einer Selbstständigkeit sind immer schwer und es gehören mehr dazu, als nur "hoch professionelle Visitenkarten" zu verteilen.
Das Grundgesetz definiert die Rechte des Bürgers gegenüber dem Staat. Wenn du ein Video beschreibst, das nicht gezeigt werden darf, dann hat der Staat damit nichts zu tun, denn es gilt das Hausrecht des Betreibers, grob formuliert.
Auch ich werfe jemanden aus meiner Wohnung, wenn er Parolen brüllt, die mir nicht passen. Er darf die dann auf de Straße weiter verbreiten und der Staat darf nichts dagegen unternehmen, solange andere Gesetze nicht davon berührt werde.
Du darfst auch gerne fragen, ob man der Meinung sei, der Mond bestünde aus Käse. Ändert das etwas an den Fakten? Auch die Gestalt der Erde ist seit über 2000 Jahren bekannt und hinlänglich nachgewiesen und nachgeprüft worden.
Meinungen dazu sind unwichtig, die Faktenlage ist klar.
Ich halte es für Schwachsinn, so pauschale Urteile zu fällen. Wir reden über ein Werkzeug, bei dem vorne Licht reinkommt und hinten ein Bild. Jedes Werkzeug hat seinen spezifischen Einsatzbereich und sollte seinem Zweck entsprechend ausgewählt werden.
Das gilt für eine Lochkamera ebenso wie für ein DSLM Flaggschiff.
Aber derjenige meint, dass heutzutage Handys auch sehr gute Bilder machen, das es ein Schwachsinn sei mit einer Kamera zu fotografieren
Die Dinger können wirklich sehr viel und erlauben Bilder in Situationen, in denen man mit einer dezidierten Kamera das nicht oder nur mit hohem Aufwand schafft.
Schau dir dort mal die Bilder an: https://www.dslr-forum.de/threads/google-pixel-8-pro-bilder.2166738/ Ich kann allerdings nur vermuten, dass dein Diskussionspartner sich keine Welt außerhalb dieser vorstellen kann.
In den Randbereichen jedoch trennt sich die Spreu vom Weizen. Natürlich kann man auch Bilder mit dem Smartphone bewusst gestalten, auch eine Softwarelösung für Bokeh existiert, wenngleich die nicht mit derjenigen eines Objektivs mithalten kann.
Jedoch Handling und Ergomie einer Kamera kann ein Smartphone nicht ersetzen. Wer Wildlife fotografiert, hat oft und gerne eine lange Brennweite. Fordere deinen Kumpel auf, einen kleineren Vogel in 50 Metern Entfernung zu fotografieren, möglichst in einer morgendlichen Gegenlichtsituation. Viel Spaß mit dem Smartphone. ;-)
Dazu aus https://live.handelsblatt.com/wann-ist-ein-geschaeftsfuehrer-arbeitnehmer/
Geschäftsführer einer GmbH sind nach deutschem Rechtsverständnis grundsätzlich keine Arbeitnehmer. Seit jeher geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass Geschäftsführer einer GmbH „im Lager des Arbeitgebers“ stehen und deshalb nicht selbst Arbeitnehmer sein können. Diese Differenzierung kennt man in ausländischen Rechtsordnungen nicht und findet auch bei den deutschen Rechtsanwendern wenig Beachtung. So werden Geschäftsführerverträge nicht selten als Arbeitsverhältnis bezeichnet oder es finden sich in Geschäftsführerverträgen Klauseln, die nur für ein Arbeitsverhältnis passen. Die Trennschärfe zwischen Dienstvertrag und Arbeitsvertrag lässt in der Praxis also häufig zu wünschen übrig, obwohl mit der Weichenstellung für ein Dienstoder aber ein Arbeitsverhältnis erhebliche Konsequenzen verbunden sind. Geschäftsführern ist der Weg zum Arbeitsgericht versperrt (§ 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG), sie können das Kündigungsschutzgesetz nicht für sich in Anspruch nehmen (§ 14 KSchG), das Bundesurlaubsgesetz gilt für Geschäftsführer ebenso wenig wie das Teilzeit- und Befristungsgesetz oder das Sozialgesetzbuch, das bei einer Behinderung Arbeitnehmern Sonderkündigungsschutz gewährt (§ 168 SGB IX).
Vergiss bitte diese Arbeitnehmerdenke mit irgendwelchen Wochenstunden, er ist auch vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen, jedenfalls typisch. Wenn er seinen Job erledigt, dann hat er ihn erledigt.
Bei einer so hohen Anzahl an Fahrspuren gibt es aus meiner Erfahrung immer entsprechende Pfeile, die sich auf der Fahrbahn befinden und dir zeigen, wie man fahren darf.
Das ginge auch mit KiCad: https://praktische-elektronik.dr-k.de/Praktikum/Aufbau/Le_Layout_Lochrasterplatinen.html
KiCad wurde gewählt, weil
vier Lagen für die Darstellung benötigt werden und
KiCad Open-Source und kostenlos ist.