Verjährt ein Bankraub?

7 Antworten

Zitat: "Nach § 78 Abs. 3 Nr. 3 StGB verjähren Taten nach zehn Jahren, wenn sie mit einer Höchstfreiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind."

Mit dem 'gut verstecken' ist es allerdings so eine Sache, wenn diverse Leute verdammtes Interesse haben, dich an den Wickel zu kriegen!

Einzig Mord verjährt nicht. Selbst bei Totschlag verjährt es irgendwann.

Mag sein das die Straftat verjährt. Das Eigentumsrecht aber nicht.