Verjährt ein Bankraub?

6 Antworten

Zitat: "Nach § 78 Abs. 3 Nr. 3 StGB verjähren Taten nach zehn Jahren, wenn sie mit einer Höchstfreiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind."

Mit dem 'gut verstecken' ist es allerdings so eine Sache, wenn diverse Leute verdammtes Interesse haben, dich an den Wickel zu kriegen!

Einzig Mord verjährt nicht. Selbst bei Totschlag verjährt es irgendwann.

Verstecke dich mal 20 Jahre oder mehr!

Jedes Mal musst du egal wo du bist aufpassen . Immer die angst im Nacken.

Selbst wenn das klappt, das Geld behalten geht auch nicht ohne weiteres.