wenn alle meine Jugend-Straftaten verjährt sind, darf ich dann in die Bundeswehr?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das wird auf eine Einzelfallentscheidung hinaus laufen.

Wer glaubt der MAD würd bei der Überprüfung nach SÜG nur in das Bundeszentralregister schauen der ist auf dem Holzweg. Dazu bräuchte man keinen MAD, das könnte auch der Pförtner im Personalamt der BW.

Es kommt also drauf an was der Grund für die Verurteilung war und wie die Prognose für die Zukunft aussieht.

Nach SÜG werden regelmäßig Bewerber abgelehnt auch wenn sie nicht straffällig waren, selbst Widereinsteller hat es da schon erwischt.

Wenn die Tilgungsfrist für die Straftat verstrichen ist und aus dem Bundeszentralregister gelöscht ist weiß auch die Bundeswehr nichts davon. Aber eine Vorstrafe, vor allem eine Jugendstrafe schließt nicht automatisch eine Einstellung bei der Bundeswehr aus. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung und kommt auf die Straftat an. Nur solltest du die Vorstrafe solange sie nicht verjährt ist bei der Bewerbung angeben. Bei dem Einstellungsverfahren wird dann mit dir darüber gesprochen.

In Führungszeugnissen für Behörden verjährt nichts.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Soldat im aktiven Dienst
Lauchzwiebel11  18.02.2024, 19:42

Doch da gelten die gleichen Fristen wie im Bundeszentralregister. Daher kommen nämlich die Informationen.

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Das steht trotzdem im Führungszeugnis, also sieht’s eher schlecht aus

Bei einer Jugendstrafe sehen die das nicht so Kritisch!