Ist das schon Mord, Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge?
Nehmen wir mal an es passiert eine schlägerei und A schlägt B jetzt nieder und denkt dass B tot ist, daraufhin versucht er B zu verstecken und haut ab B wird später gefunden und ins Krankenhaus gebracht er lebt allerdings noch stirbt jedoch später im krankenhaus. Was wäre dies laut deutschem strafrecht
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Vermutlich würde da einiges in Frage kommen, nach was genau man schuldig ist müsste geklärt werden nach weiteren untersuchungen.
Als erstes mal wäre da - so man den angefangen hat - einmal raufhandel und vermutlich vorsätzliche schwere körperverletzung, hätte man nicht angefangen sondern der andere würde das wohl wegfallen, außer vl noch notwehrüberschreitung, nämlich dann wenn er bereits am Boden liegt und nicht den Anschein macht nochmal aufzustehen und man dann weiter auf ihn einprügelt.
Wenn man allerdings jemanden der aufgrund schlimmer verletzungen in Lebensgefahr ist nicht der Rettung übergibt sondern einfach liegen lässt dann macht man sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar, in dem Fall sogar wegen Aussetzung was noch schlimmer ist.
Ich gehe davon aus, es wäre Mord, da eine mögliche Voraussetzung für Mord niedrige Beweggründe sind. Ein niedriger Beweggrund kann in diesem Fall das Verdecken einer anderer Straftat (also der Körperverletzung bzw gefährliche Körperverletzung) sein. Allerdings könnte es auch gefährliche Körperverletzung in Tatmehrheit mit Tötung durch Unterlassen strafbar gemacht. Sollte er die Person aber aus Notwehr niedergeschlagen haben, hätte er sich lediglich der Störung der Totenruhe strafbar gemacht. Da er aber davon ausging, dass die Person tot sei hätte er sich in seinen Augen mit Totschlag/Mord in Tatmehrheit mit Störung der Totenruhe strafbar gemacht.
Heißt: Mit den geschilderten Umständen kann man das Urteil nicht zweifelsfrei festlegen.
Ich persönlich würde aber auf Mord plädieren, da er die (gefährliche) Körperverletzung, oder wovon er ausging das Tötungsdelikt (egal ob Mord oder Totschlag) verbergen wollte, dadurch aber erst die Tat vollendet hat.
wenn B A angegriffen hat, B also der Aggressor war, und A sich nur wehrt dann war es ,,nur" Selbstverteidigung. Dabei gilt aber auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Abwehr.
Um sowas beurteilen zu können, muss der gesamte Hergang bekannt sein. Was glaubst Du wohl warum solche Gerichtsverfahren entsprechend lange dauern. Ganz zu Schweigen von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.
es were Totschlag oder farlesige Tötung denn er wouste ja nicht das er lebt und es war ja noch geplant in zu töten