14 Tage schulverweis wegen angeblicher körperverletzung?
Hallo,meine 16 jährige Tochter hatte eine Teillkonferenz wegen einer angeblichen Schlägerei nach der die andere Schülerin angeblich 2 Tage im Krankenhaus bleiben musste und die Eltern eine Anzeige erstattet hätten. Jetzt ist es aber so, das meine Tochter sagt,sie hätten sich gegenseitig jeweils eine gegeben,und es gibt weder eine Anzeige von der Polizei, noch einen krankenhausbericht. Darf der Rektor dann einfach trotzdem mit der Begründung Krankenhaus reif geschlagen eine 16 jährige Schülerin 14 Tage vom Unterricht verweisen und sie damit als Schlägern abstempeln?
5 Antworten
Die bürokrarischen Mühlen mahlen langsam, und weil mit hoher Wahrscheinlichkeit keine akute Fluchtgefahr besteht, kann sich die Polizei auch Zeit lassen. In deren Welt sind 5 Wochen weniger als ein Wimpernschlag.
Dass Sie oder Ihre Tochter keinen Krankenhausbericht gesehen haben ist normal. Der wird zusammen mit der Anklage eingereicht und darf aus Datenschutzgründen ohne eine Schweigepflichtsentbindung auch niemanden zugänglich gemacht werden.
Es ist davon auszugehen, dass die betreffende Schülerin der Schule eine Bescheinigung über ihren Krankenhausaufenthalt (wie eine Krankmeldung) vorgelegt hat. Auch dieser unterliegt dem Datenschutz - keine Weitergabe an dritte.
Ich bezweifel, dass der Rektor ihn bekommen wird - Schweigepflicht! Es muss der Schule reichen für versäumten Unterricht eine Bestätigung vom KH zu bekommen, dass Kind xyz am Datum xx.xx.xxxx von Uhrzeit bis Uhrzeit dort war. Ist natürlich auch die Frage, ob das Mädchen direkt von der Schule mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gefahren wurde.
Wenn sich alles nur auf die Aussage des Mädchens stüzt (sie sei eigenständig nach der Schule in ein Krankenhaus gefahren, habe aber keine Belege dafür dass sie überhaupt dort war), dann wäre ein weiteres Gespräch mit der Schulleitung angebracht mit der Frage: Auf was (außer der mündlichen Aussage des Mädchens) stützt sich der Vorwurf Ihrer Tochter gegenüber? Sonst würde es "nur" Aussage gegen Aussage stehen.
Die Eltern von dem anderen Kind beim abholen des Kindes meiner Tochter mit anzeige und Schmerzensgeld gedroht. Die Aussagen der beiden anderen Zeugen ist die gleiche, sie hätten sich gegenseitig geschubst und dann hat meine Tochter nach mehrmaliger Aufforderung an die andere aufzuhören, einmal zu gehauen. Das Mädchen konnte aber während sie "zusammengeschlagen" wurde mit ihrem Vater telefonieren.
Das spricht doch sehr dafür das Gespräch mit der Schulleitung zu suchen - vielleicht auch mit den beiden Zeugen?
Sie sollte sich möglichst schnell entschuldigen, damit die Eltern nicht doch noch Anzeige erstatten. Falls es schon geschehen ist, wird die Staatsanwaltschaft sich schon melden. Und so ohne Beweise und Hintergrund trifft eine Schulleitung und die Konferenz nicht solche Entscheidungen.
Entschuldigt hat sie sich ja,aber die Eltern hätten meine Tochter ja angezeigt,nur ist das jetzt über 5 Wochen her,und wir haben nichts gehört. Hätte der Rektor nicht zumindest abwarten sollen,ob ein krankenhausbericht vorliegt oder eine Anzeige wirklich erfolgt ist?Weil von Bekannten wurde ins gesagt,das Mädchen sei ohne befund entlassen worden..
Nachdem jetzt schon Einiges zusammengekommen ist scheint die Situation sehr unübersichtlich zu sein.
Das Mädchen behauptet (oder deren Eltern) dass sie zwei Tage im Krankenhaus gewesen sei, es gibt aber bisher keine Belege dafür.
Sie schreiben, dass sie von einer Bekannte erfahren haben, dass das Mädchen ohne Befund entlassen wurde. Das würde schon der Anschuldigung "Krankenhausreif geschlagen" widersprechen.
Der Vater des Mädchend droht mit Anzeige und Schmerzensgeld - es ist aber völlig unklar, ob er überhaupt eine Anzeige aufgegeben hat - immerhin scheint es zwei Zeugen zu geben die diese Version nicht unterstützen. Möglicherweise hat er gar keine Anzeige erstattet, möglicherweise war er dort und wurde (da kein Befund) abgewiesen. Ich kann keine Anzeige wegen Körperverltzung aufgeben, wenn diese nicht nachweisbar und dokumentiert ist.
Die Schule hat die Argumente der Eltern dieses Mädchens ernst genommen, ohne aber auch dafür Belege zu haben.
Wenn Ihre Tochter noch nicht gewalttätig in der Schule aufgefallen ist, scheint es sich hier um eine Überreaktion der Schulleitung zu handeln, zumal auch die Zeugenaussagen für Ihre Tochter sprechen. Woher weiß die Schule, dass das Mädchen zwei Tage (oder überhaupt) im Krankenhaus war, wenn der Rektor noch auf eine Bescheinigung wartet (den Arztbefund wird er nicht bekommen)?
Hier wäre es wahrscheinlich angesagt wieder Kontakt zur Schulleitung aufzunehmen und klären, auf welcher Grundlage (und nicht nur Ausssage gegen Aussage) sich dieser Verweis bezieht. Wenn die Schulleitung das nicht nachvollziehbar begründen kann, wäre eine Beschwerde bei der Schulaufsichtsbehörde gerechtfertigt.
Ebenso könnte in Erwägung gezogen werden die Eltern der Mitschülerin anzuzeigen. Immerhin würde es sich da um eine Falschaussage handeln, wegen der Ihre Tochter 14 Tage Schulunterricht verpasst hat, und auch einen Eintrag in ihrer Akte.
Anwalt einschalten, dann ist das ganz schnell geregelt.
Das ist keine Lehrerentscheidung, sondern Schulleitung und Schulamt.
Danke für die Antwort. Wie gesagt,es geht mir weniger um den Verweis ,es geht mir darum,das meine Tochter niemanden ins Krankenhaus geschlagen hat,so wie es jetzt am der Schule erzählt wird... denke wenn gar nichts anderes geht ,werde ich mich wirklich mal von einem Anwalt beraten lassen...
Machen Sie das. Viele Anwälte bieten ja auch kostenlose Sprechstunden an.
Sollte es so liegen, wie Sie hier behaupten kämen auch noch Anzeigen wegen Verleumdung/Rufmord ins Spiel.
Das kann der Rektor nicht alleine entscheiden. Dazu muss es ein Konferenz geben.
Deine Tochter muss doch bei der Konferenz dabei gewesen sein.
Ja,waren wir,nur wenn der Rektor direkt klarstellt, das meine Tochter jemanden Krankenhaus reif geschlagen hat,waren wahrscheinlich die schlimmsten Bilder in deren Köpfen. Das meine Tochter gesagt hat,sie hat einmal geschlagen, das wir gesagt haben,das wir nichts von einer Anzeige wissen ,und das wir nie einen Krankenhaus befund gesehen haben,wurde ignoriert
Dann würde ich die schulaufsichtsbehörde sofort einschalten.
Ok,das ist glaube ich die bessere Lösung,als ein Anwalt.Vielen dank
Nein,hat sie nicht. Der Rektor erwähnte einmal kurz,daß er auf den Krankenhaus bericht noch warten würde...