Schulleitung schreit Schülerin an und droht mit Schulverweis darf sie das?

5 Antworten

Das Verhalten der Rektorin ist absolut nicht in Ordnung.

Schulverweis: Bei solchen Delikte ist eine Strafe angebracht. Allerdings kann es zu keinem Schulausschluss kommen, selbst wenn es sich um eine Straftat handelt.

Ein Schulverweis ist kein Schulausschluss, auch wenn es sich so anhört. Die Rechtsverwaltungen der Schulbehoerden geben dazu genaue Auskünfte.

Die Strafenhierarchie in der Schule unterliegt gerade bei einem Schulausschluss strengen Regeln. Die Stufung ist:schriftlicher Verweis durch eine Lehrperson, schriftlicher Verweis durch die Schulleitung, tageweiser Ausschluss vom Unterricht, erst nach mehrmaligem Ausschluss kann die Schulleitung einen Schulausschluss bei Schulbehoerde beantragen, dann dauert es auch noch bis der Vollzug erfolgt.

Ich denke, die Rektorin hat allen Schülern mit dem schriftlichen Verweis gedroht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich hatte beruflich damit zu tun.

Die Sache ist es spielt keine Rolle ob das rechtens ist oder nicht, denn es wird nichts bringen, wenn du dich als einzelne Person gegen die Rektorin stellst.

Das ist leider oft so an Schulen, dass besonders die Rektoren unglaublichen Rückhalt haben. Egal wie schlimm sie vielleicht sind.

Wenn du dich da einmischt und die Rektorin anmeckerst kann es gut sein, dass die Rektorin zu den Lehrern deiner Tochter geht, sich beschwert und deine Tochter im Unterricht darunter leidet. (falls die Lehrer sich so beeinflussen lassen)

Ich würde zu der Rektorin hingehen und noch lauter schreien. Die wäre danach soooo klein mit Hut. Am besten zu zweit hingehen, mit einem Zeugen, der zuverlässig aussagt, dass man ganz lammfromm war.

Und dann noch Strafanzeige gegen die Rektorin und gleich noch einen Anwalt dazu ziehen. Vielleicht hat die noch mehr "Dreck am Stecken", was man selber recherchieren und zur Anzeige bringen könnte, oder mit Hilfe eines Privatdetektivs.

Zuweilen berichten auch Lokalzeitungen über solche Vorfälle, auch die kann man informieren. Und dann ggf. noch die Schulaufsichtsbehörde einschalten.

So wie Du das berichtest, sieht das nach "Alarmstufe Rot" für mich aus und ich würde das Vollprogramm an möglichen Gegenmaßnahmen einleiten.

Natürlich nicht und auch pädagogisch völlig daneben.
Ich denke, dass man gegen einen Verweis vorgehen könnte. Das reine Einnehmen einer Position beinhaltet leider nicht die Eignung dafür.

Einen Anwalt nehmen gegen einen evtl. Schulverweis - glaube kaum, dass das gut geht ...