Schulischer Tadel für etwas, was Nachmittags passiert ist?
Hallo erstmal :) Ich erkläre das mal kurz. Also.. Eine ehemalige Freundin von mir und ich hatten Streit per Whatsapp und am Nachmittag/Abend. Also außerhalb der Schulzeit. Und nach diesem Streit haben sie und ich nichts mehr zu tun gehabt und diese behauptete ich würde sie mobben und ist dann mit ihren Eltern zur Schulleitung gegangen. Meine Klassenlehrerin hatte schon ein paar Mitschüler gefragt ob ich sie Mobben würde und die sagten alle Nein. Und als Begründung das die Eltern von der Mitschülerin die Schulleitung eingeschaltet hatten, nannten sie dass diese Mitschülerin "Angst" hat in die Schule zu gehen weil sie da sonst alleine ist und so... Und logisch ist aj das die Schulleitung nicht einfach sagen kann "Geht uns nichts an. War am Nachmittag". Jetzt will mir die Schule aber einen Tadel geben und sind sogar am überlegen ob ich ein Schulverweis bekomme (bzw. Die Schulleiterin ist am Überlegen). Ich würde aber nie Mitschüler Mobben weil mir die Leid tun und ich weiß wie es ist wenn man gemobbt wird (Wurde wegen einem Gerücht mal vor 2 Jahren gemobbt). Wir sind übrigens 10.Klasse. Aber meine Frage war jetzt ob das die Schule überhaupt darf? Weil sie und ich ja diese Auseinandersetzung nicht während der Schulzeit hatten. Und wenn nicht. Wo steht das?
3 Antworten
Tendenziell muss man das etwas differenziert sehen. Die Schule darf im Rahmen ihres "Erziehungsauftrags" durchaus auch Dinge bestrafen, die sich außerhalb der Schulzeit ereignen, sofern sie sich auf den Schulalltag auswirken. Und wenn jemand aus Angst nicht zur Schule erscheinen will, ist das definitiv der Fall.
Gleichzeitig gilt schon die Unschuldsvermutung und auf die kannst du auch bestehen. Wenn nicht eindeutig ist, dass dein (falsches) Verhalten der Grund für das Fernbleiben ist, solltest du auch keine Strafe dafür bekommen können - im Zweifel (also falls die Schule gegen dich entscheidet) kannst du das auch vor einem Verwaltungsgericht einklagen.
das dürfen sie auf keinen Fall!Das kann keiner beweisen.Sie dürften dir nur einen Tadel geben,wenn du dabei erwischt wirst während der Schulzeit.Lass dir da ja nichts einreden:)
Wenn du innerhalb der Schule nichts gemacht hast, und andere das bezeugen können, dürfen Lehrer dir eigentlich keinen Verweis geben.
Nur steht das immer auf zwei paar Blättern, was Lehrer dürfen und was sie letztendlich tun.
Deswegen hol dir rechtliche Hilfe.
Vielleicht hilft dir das:
Auf jeden Fall kann ein Schreiben eines Rechtsanwalts an die Schulleitung doch Eindruck machen, wenn du wirklich nicht zu belangen bist. Du hast ja nicht gegen die Schulordnung verstoßen, weil das im privaten Bereich war.