Schulischer Tadel für etwas, was Nachmittags passiert ist?

3 Antworten

Tendenziell muss man das etwas differenziert sehen. Die Schule darf im Rahmen ihres "Erziehungsauftrags" durchaus auch Dinge bestrafen, die sich außerhalb der Schulzeit ereignen, sofern sie sich auf den Schulalltag auswirken. Und wenn jemand aus Angst nicht zur Schule erscheinen will, ist das definitiv der Fall.

Gleichzeitig gilt schon die Unschuldsvermutung und auf die kannst du auch bestehen. Wenn nicht eindeutig ist, dass dein (falsches) Verhalten der Grund für das Fernbleiben ist, solltest du auch keine Strafe dafür bekommen können - im Zweifel (also falls die Schule gegen dich entscheidet) kannst du das auch vor einem Verwaltungsgericht einklagen.

das dürfen sie auf keinen Fall!Das kann keiner beweisen.Sie dürften dir nur einen Tadel geben,wenn du dabei erwischt wirst während der Schulzeit.Lass dir da ja nichts einreden:)

Wenn du innerhalb der Schule nichts gemacht hast, und andere das bezeugen können, dürfen Lehrer dir eigentlich keinen Verweis geben. 

Nur steht das immer auf zwei paar Blättern, was Lehrer dürfen und was sie letztendlich tun. 

Deswegen hol dir rechtliche Hilfe. 

Vielleicht hilft dir das:

http://www.kanzlei-hentschelmann.de/rechtsgebiete/faq-schulrecht-wenn-die-schule-eine-ordnungsmassnahme-androht-oder-verhaengt/

Auf jeden Fall kann ein Schreiben eines Rechtsanwalts an die Schulleitung doch Eindruck machen, wenn du wirklich nicht zu belangen bist. Du hast ja nicht gegen die Schulordnung verstoßen, weil das im privaten Bereich war.