Welche Möglichkeiten habe ich bei Körperverletzung in der Grundschule?

5 Antworten

Anzeige Ja. Grundsätzlich bei der Polizei stellen. Auch wenn die Straffrei ausgehen werden. Aber das Jugendamt wird von Amtswegen darüber informiert.

Desweiteren würde ich den Fall der Schulleitung melden.

Lass dir die Verletzungen ärztlich attestieren und gehe damit zu einem Anwalt wegen Schmerzengeld.

AnnaB1963 
Fragesteller
 29.02.2016, 10:51

Ich habe ja den Krankenhaus Bericht. Gute Idee mit dem Anwalt. Danke.

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Anzeige dürfte wegen des Alters der Jungs ziemlich sinnfrei sein. Aber man sollte in so einem Fall die Schule nicht mal auffordern müssen, entsprechende Sanktionen zu verhängen.

Bei so missratenen Jungs erscheint auch eine Kontaktaufnahme mit deren Eltern sinnlos.

Zusammengefasst: Von der Schule harte Sanktionen gegen die Schüler fordern, sowas kann einfach nicht toleriert werden. Ich denke da zumindest an einen schriftlichen Verweis und eine zeitweilige Suspendierung der zwei. Obwohl ich das immer noch zu harmlos finde.

Bedauerlicherweise haftet Mädchen und Frauen immer noch eine gewisse Opferrolle an. Da sollte man in jedem Fall auch ansetzen.

Was hat denn das Gespräch mit Schule und de betreffenden Eltern gebracht? Die sind Deine ersten Ansprechpartner.

Strafrechtlich wirst Du nicht viel erreichen.

AnnaB1963 
Fragesteller
 29.02.2016, 10:50

Die Jungs müssen in den Pausen als Strafe die Toiletten putzen.

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Lycaa  29.02.2016, 11:13
@AnnaB1963

Das ist ja wirklich ein wenig dünn. Die Grundschule, die meine Kinder besuchen, hätte einen mehrtägigen Schulverweis verhängt + Klärungsgespräche am runden Tisch mit allen Beteiligten.

Und von den Eltern kam nichts?

Sehr unschön das Ganze.

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Als früherer Schulleiter einer Grundschule sage ich: Anzeige bei der Polizei, denn unsere Jugend-Polizei empfahl uns solche Anzeigen. Sie erregen Ausehen, denn so etwas ist anzeigewürdige Körperverletzung! Hätte sofort am selben Tag schon durch die Schulleitung erfolgen sollen.

Auch wenn das hier sechs Jahre alt ist:

ich verweise in diesem Zusammenhang auf diesen Link hier und empfehle in so einem Falle immer zur Poizei und zum Jugendamt zu gehen und einen Anwalt zu fragen. Man kann auf Schmerzensgeld klagen. Das ist oft eine pädagogisch wetvolle Maßnahme.:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Schule-Kind-verletzt-anderes-Kind--f188568.html

"Indem das Kind Ihren Sohn mit einer Flasche erheblich verletzt hat, könnte Ihr Sohn einen Anspruch auf Schadenersatz nach § 823 BGB haben.

Nach § 823 BGB ist der, der einen anderen vorsätzlich oder fahrlässig z.B. an der Gesundheit oder dem Körper widerrechtlich verletzt, dem anderen zum Schadensersatz verpflichtet. Da Ihr Sohn grundlos geschlagen wurde, ist von einer widerrechtlichen Körperverletzung auszugehen.

Nach § 828 BGB sind auch Kinder, die das siebente Lebensjahr vollendet haben, für einen Schaden, den sie einem anderen zugefügt haben, verantwortlich.

Diese Veranwortlichkeit entfällt nur, wenn das Kind bei Begehung der schädlichen Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.

Diese individuelle Einsichtsfähigkeit des individuellen Täters liegt nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn der Täter entsprechend seiner geistigen Entwicklung das Vorliegen einer allgemeinen Gefahr und eines allgemeinen Schadens erkennen kann.

In Ihrem Fall bedeutet das, dass das Kind geistig in der Lage gewesen sein muss, zu erkennen, dass es allgemein gefährlich ist, jemanden mit einer Flasche zu schlagen, und es möglich ist dadurch jemanden zu verletzten."