Ladendiebstahl, ist es richtig, dass ich die Schulden meiner Tochter übernehmen soll?
Meine 15 jährige Tochter ist gestern bei dm bei Klauen erwischt worden ,ich musste sie vergessen n Polizeirevier abholen , da hat Anzeige erstattet Polizei auch , sie hat sich von Freundin mitreisen lassen weil das mut probe sein sollte wie cool sie ist.Ich hab Schon mit sie geredet und bestraf von meine Seite .Nun hat sie von dm ein Zettel gekriegt das ich Verpflichtungserklärung untaschreiben soll weil die so genannte Bearbeitungsgebühren anrechnen wollen .Ist das korrekt so ?die wollen das ich Schulden von meine Tochter an mich nehme ? Hab ich richtig verstanden ?Kann mir jemand sagen ob das ich recht ist ?
4 Antworten
Wahrscheinlich handelt es sich um die sogenannte "Fangprämie".
Ich würde sie an Deiner Stelle bezahlen. Das Geld solltest Du Dir aber von Deiner Tochter zurückholen. Sie soll ja schließlich aus der ganzen Aktion etwas fürs Leben lernen.
Die Rechtslage sieht so aus, dass Eltern für Ihre Kinder nicht zahlen müßen wenn Sie die Aufsichtspflicht nicht verletzen .Dass Jugendliche im Alter deiner Tochter alleine shoppen gehen, ist üblich und daher kein Verstoß gegen die Aufsichtspflicht.
Deshalb, du musst nicht zahlen. Aber deine Tochter. Zivilrechtliche Ansprüche kann das Unternehmen durchaus bei Ihr einklagen, ob es das tut ist eine Andere Frage .
Von daher , ich würde dort anrufen und sagen das du nichts unterschreibst, aber bereit bist die Fangprämie ohne Bearbeitungsgebühr zu zahlen. Das Geld ziehst du dann deiner Tochter vom Taschengeld ab.
Danke schön ich war grade da und hab mich mit Marktleiter unterhalten ,das ich nichts unterschreibe und Schulden von meine Tochter übernehme ,wie sie gesagt haben Herr hat sich entschuldig mit Erklärung das sie wollten meine Tochter etwas in Hand drucken , ich muss kein Erklärung unterschreiben nur meine Tochter soll fang Premiere begleichen .
Warum solltest Du diese Fangprämie übernehmen ?
Nein das musst Du keinesfalls - und auch Deine Tochter muss ein derartiges Schreiben keinesfalls unterschreiben.
Du bist erziehungsberechtigt und damit auch fürsorgebeauftragt. Insofern ja, da du deine Pflichten verletzt hast. Begleichst du die Schulden nicht, machst du dich dahingehend ein weiteres Mal schuldig, da du deiner Tochter somit vorlebst, dass solcherlei Schulden nicht beglichen werden müssen.
Unsinn - Töchterchen ist strafmündig - und die Mutter sicherlich nicht verpflichtet ihre Tochter an der Leine auszuführen.
Nein - eine Verletzung der Aufsichtspflicht liegt hier ganz sicherlich nicht vor.
Ich will das bezahlen nun sollte nicht direkt meine Tochter geben sollten ?ich Muss Zettel unterschreiben wo keine Summe steht , ich weis das es bezahlt sein muss nur das wogegen weise nicht stimmt für mich .
Die Fangprämie istz wie die Rechnung eines Handwerkers zu sehen. Wer die Musik bestellt zahlt sie auch. Das Unternehmen hat Kosten und Aufwendungen für die Ergreifung und Feststellung des Tatbestandes gehabt, der geforderte Mitarbeiter oder Angestellte der Security muss ja auch bezahlt werden. Selbstverständlich muss man nichts unterschreiben, was man nicht vorher von einem Anwalt hat prüfen lassen.
In der Regel unterschreibt man nur, das man von den eingeleiteten Massnahmen Kenntnis erlangt, und diese verstanden hat. Das würde z.b. ein ausgesprochenes Hausverbot und den Verzicht auf Stellung eines Strafantrages betreffen.
Man muss aber bei Nichtanerkennung auch damit rechnen, das das Unternehmen weitere rechtliche Schritte einleitet, was nicht nur den zivilrechtlichen Schadenersatz, sondern auch eine strafrechtliche Verfolgung einschliessen kann.