Ladendiebstahl 150€ rechtliche Folgen?
Hallo,
Vorweg: Ich bin nicht stolz drauf und brauche wirklich keine Moralpredigt, auch wenn es den Anlass dazu gäbe..
ich habe vor ein paar Tagen eine wirklich dumme Aktion gebracht und 3 Festplatten im Wert von 150€ von Kaufland geklaut.
Direkt nach dem bezahlen, hatte normal eingekauft, kamen 2 Ladendetektive auf mich zu und ich sollte Ihnen ins Büro folgen. Ich bin ohne wiederworte mitgegangen. Er zeigte mir die leeren Verpackungen und bat mich die Festplatten herauszugeben (nicht ganz so nett, aber sinngemäß) ansonsten würde er die Polizei zur Dursuchung rufen. Ich sagte ihm, dass ich Angst bekommen hatte und die Fesplatten zurück in ein Regal legte. Nun sollte ich ihnen zeigen wo sie sind und einer der Detektive begleitete mich, natürlich ohne mich aus den Augen zu lassen.
Ich hatte die Festplatten im Hosenbund und versuchte diese unauffällig in ein Regal zu legen, was aber leider durch die Geräusche beim rausholen und aneinanderstoßen nicht funktionierte.
Zurück im Büro wurde mir gesagt, dass sie Aufnahmen von mir hätten, wie ich an einem anderen Tag bereits 2 Festplatten entwendet hätte. Weder bejahte, noch verneinte ich das. Die Kameras hätten höchstens sehen können, wie ich die Verpackung nahm.
Mir wurde erklärt, dass die Anzeige nicht als "normaler" Ladendiebstahl, sondern Ladendiebstahl mit Betrug gestellt werden würde, da ich versuchte ihn zu "vertuschen". Im Internet habe ich dazu leider nichts gefunden und wüsste dementsprechend auch nicht, wie sich die Strafe ändert/ verschärft. Dazu gab es 3 Monate Hausverbot.
Als ich wieder zuhause war habe ich bemerkt, dass ich die Kabel noch hatte und habe sie sofort zurück gebracht.
Ich bin kürzlich 20 geworden und kein unbeschriebenes Blatt, aber Ersttäter im Ladendiebstahl. Zuvor hatte ich eine Anzeige wegen Betrugs und eine wegen Raub, die jeweils mit Geldstrafen eingestellt wurden (keine Vorstrafe). Noch dazu habe ich gerade eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr (E-Roller) offen. Diese Dinge werden bei Bestimmung der Strafe sicher auch berücksichtigt, oder?
Habe dieses Jahr mein Abitur gemacht und hätte eigentlich eine Ausbildung angefangen, die ich allerdings durch einen schweren Verkehrsunfall noch nicht antreten konnte. Demenstprechend mache ich dieses Jahr nichts richtiges (habe einen Nebenjob und mache verschiedene Praktika).
Meint ihr es könnte zu einer Freiheitsstrafe oder einem Aufenthalt im Jugendarrest kommen?
Ich werde mich noch mit einem Anwalt in Verbindung setzen. Bis die Anzeige noch nicht da ist möchte ich dennoch gerne die Meinung dritter einholen.
Danke!
12 Antworten
Du musst etwas ändern, also völlige Abkehr von irgendwelchen strafrechtlich relevanten Dingen, sonst verbaust Du Dir Deine eigene Zukunft.
Nimm es als Chance, dass Du jetzt erwischt worden bist und als Mahnung für die Zukunft.
Irgendwann heißt es: JVA.
Da Du bereits einschlägig aufgefallen bist, wird eine Einstellung diesmal nicht in Betracht kommen - die Frage ist auch schon, ob überhaupt noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt (das wird die Begutachtung ergeben)
Offensichtlich haben die bisherigen Verfahren nicht zu einer Verhaltensänderung geführt
Eine Freiheitsstrafe ist eher unwahrscheinlich. Da du schon Geldstrafen bekommen hast, ist ein Downgrate zum JGG unwahrscheinlich und Sozialstunden daher eher auch.
Maximal sehe ich eine Bewährungsstrafe.
Auch wenn du noch nicht als vorbestraft giltst: ein Ersttäter bist du aus Sicht von Richter und Staatsanwalt auch nicht. Dazu müsstest du ein völlig unbeschriebenes Blatt sein.
Zuvor hatte ich eine Anzeige wegen Betrugs und eine wegen Raub, die jeweils mit Geldstrafen eingestellt wurden
Gab's da einen Strafbefehl? Denn im Jugendstrafrecht gibt es keine Geldstrafen.
Diesmal wird es ziemlich sicher eine Verhandlung geben. Und die Samthandschuhe bleiben in der Schublade.
Es würde mich jedenfalls sehr wundern, wenn du nach dieser Aktion immer noch nicht vorbestraft wärst.
Du bist gerade dabei, dir deine Zukunft zu erschweren! Wenn dein potentieller Ausbildungsbetrieb ein Führungszeugnis anfordert, kannst du dir den Ausbildungsplatz vermutlich abschminken.
Gab's da einen Strafbefehl? Denn im Jugendstrafrecht gibt es keine Geldstrafen.
Nein, beim Raub gab es eine ganz normale Gerichtsverhandlung und das war das Urteil. Mein damaliger Komplizie war noch minderjährig und bekam Sozialstunden.
Bei dem Betrug habe ich das Opfer ausgezahlt und bin sozusagen "straffrei" davon gekommen.
Du bist gerade dabei, dir deine Zukunft zu erschweren!
Allerdings und das ist mir mehr als nur bewusst. Wenn ich ehrlich bin habe ich dieses erwischt werden gebraucht um endlich damit aufzuhören. Geht jetzt bestimmt schon 4 Jahre so, dass ich immer wieder was aus Läden verschwinden lasse... Wurde langsam Zeit, dass das Endet.
Wenn Du noch keine 21 bist wird noch das Jugendstrafrecht angewendet werden und wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt nimmst Du irgend so einen Sozialarbeiter mit der den Richter für dich voll labert.
Mit ein wenig Geschick holt er ein paar Arbeitsstunden in einer sozialen Einrichtung für dich raus.
wenn Du noch keine 21 bist wird noch das Jugendstrafrecht angewendet werden
Und das sagt dir deine Glaskugel?
nimmst Du irgend so einen Sozialarbeiter mit der den Richter für dich voll labert.
Er kann mitnehmen, wen er will, ob irgend ein Sozialberater vor Gericht gehört wird, entscheidet der Richter. Und die Jugendgerichtshilfe, die in der Entscheidung berät, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird, wird vom Gericht bestellt.