Ladendiebstahl,Getränke unter dem Wagen wurden nicht berechnet. Was soll ich tun?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Gehe auf jeden Fall dagegen vor, denn es war KEIN DIEBSTAHL!

Der Kassierer hat einen Fehler gemacht, nicht du. Es ist seine Aufgabe den Wagen zu kontrollieren, zudem hast du sogar noch den Artikel angesagt.

§ 242 StGB Abs. 1 (Diebstahl):

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Dieses entscheidende Tatbestandsmerkmal ist nicht gegeben. Du hast keine strafbare Handlung vorgenommen, die man anzeigen könnte. Sollten sie es tatsächlich angezeigt haben, kannst du sie selbst wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) anzeigen.

Du bräuchtest zwar nicht zwingend einen Anwalt um dich dagegen zu wehren, da du aber auf diesem Gebiet nicht so sehr bewandert bist, empfiehlt sich dann doch eher einen zu nehmen, wenn du dagegen vorgehen möchtest.

Als allerallererstes (!) solltes du jedoch ein Schriftstück (unbedingt schriftlich und per Einschreiben) fertig machen und an den Laden schicken, in dem du dem unterschriebenen Formular widersprichst (hast du selbst eine Ausfertigung bekommen?) und begründest, dass du es gar nicht unterschreiben wolltest, sondern nur unterschrieben hast, weil du überrumpelt und unter Druck gesetzt gefühlt hast.

Eine Sache macht mich dabei übrigens eh sehr stutzig. Warum wurdest du danach angesprochen? Woher wusste derjenige, dass der Kassierer das Wasser nicht abkassiert hat, wenn dieser es selbst nicht bemerkt hat??? Das war für denjenigen nicht einsehbar was an der Kasse passiert ist. Und wenn er doch so nah dran stand, dann hätte er es auch schon beim Kassiervorgang mitbekommen und den Kassierer auf seinen Fehler hingewiesen. Das erscheint mir alles äußerst suspekt...

Warum hast Du denn das Missverständnis nicht aufgeklärt? Abgesehen davon, dass Du an der Summe hättest merken müssen, dass das nicht stimmen kann...

War hinter Dir kein Kunde, der Deine Ansage mitgehört hat?
Du brauchst Zeugen, um Deine Unschuld beweisen zu können!
Und wenn Du jemanden findest, muss man Dir die 100 € zurückzahlen und das Hausverbot aufgehoben werden. Von einer Entschuldigung ganz zu schweigen...

apophis  15.11.2019, 00:35
Abgesehen davon, dass Du an der Summe hättest merken müssen, dass das nicht stimmen kann...

Hätte er nicht.

Kakis kosten bis zu 1,50€ pro Stück, also 10€ und mehr für 7 Stück.
Wasser hingegen gibt es schon ab 19 CENT die Flasche, also ~1,15€ für ein 6er Pack.
Auch wenn nicht viel gekauft wurde, ist es dennoch sehr gut möglich, dass der niedrigere Preis von den eh schon günstigen Wasser überhaupt nicht auffällt.

Und solange nicht eindeutig bewiesen werden kann, dass der Käufer etwas von dem falschen Preis wusste, hat er sich auch weder des Diebstahls noch der Unterschlagung (oder sonst was) strafbar gemacht.

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Cokedose  15.11.2019, 07:09

Der Fragesteller hat mit keinem Wort erwähnt, dass Kakis und Wasser seine einzigen Produkte waren. Im Gegenteil, er schrieb: "Habe alle Warej aufs Band gepackt", was vermuten lässt, dass er noch mehr gekauft hat. Würdest du denn sofort merken, dass etwas nichts stimmt, wenn dein Einkauf "nur" 26,22 kostet statt 28,86? Rechnest du denn die Summe stets vorher aus.

Ganz abgesehen davon ist es NICHT SEINE Aufgabe die Arbeit der Kassierer auf Korrektheit zu überprüfen, auch wenn es sinnvoll wäre, da es auch Fehler zu seinen Lasten gibt.

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Dichterseele  15.11.2019, 14:02
@Cokedose

Also ich peile die Endsumme meist über den Daumen und prüfe den Kassenzettel nach jedem Einkauf - da hab ich schon manche Ungereimtheiten entdeckt...

Außerdem verfolge ich, was der Kassierer eintippt, wenn es sich um so einen Fall dreht, wo ich nur 1 Exemplar aufs Band lege und dazu sage, wieviele es sind. Dabei blicken die Kassierer zur Kontrolle nochmal in den Einkaufswagen.

Mir ist auch schon mal passiert, dass ich in der Eile ein kleines Teil im Eck des Wagens übersehen habe und nicht aufs Band legte. Der Kassierer hat mich drauf aufmerksam gemacht und ich habe mich für das Versehen entschuldigt - Reaktion: "Kein Problem, kann ja mal passieren." Alte Leute sind im Alltag halt manchmal schusselig. Ich guck seit dem peinlichen Vorfall immer nochmal rein, ob ja nichts mehr drin ist, bevor ich die Kurve um die Kasse nehme.

Was die Leute da im Supermarkt der Fragestellerin abzogen, war eher suspekt...

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Cokedose  15.11.2019, 14:41
@Dichterseele
Also ich peile die Endsumme meist über den Daumen und prüfe den Kassenzettel nach jedem Einkauf
Außerdem verfolge ich, was der Kassierer eintippt

Eben, du machst das, aber nicht jeder. Muss auch niemand - ist niemand zu verpflichtet (auch wenn es ratsam ist). Ergo MUSS auch kein Kunde darauf achten ob Fehler zu seinem Gunsten gemacht werden.

Dabei blicken die Kassierer zur Kontrolle nochmal in den Einkaufswagen.

Das ist auch deren Aufgabe. Das ist eines der ersten Dinge die man als Kassierer beigebracht bekommt.

Alte Leute sind im Alltag halt manchmal schusselig.

Das hat mit schusselig gar nichts zu tun. Das passiert allen Altersgruppen. Denn auch Einkaufswagen haben, je nach Perspektive, etliche tote Winkel.

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Dichterseele  18.11.2019, 03:35
@Cokedose

Und was haben diese Rechthabereien noch mit dem Problem der Fragestellerin zu tun?

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apophis  18.11.2019, 14:52
@Cokedose
Der Fragesteller hat mit keinem Wort erwähnt, dass Kakis und Wasser seine einzigen Produkte waren.

Falsch! Er hat es sehrwohl erwähnt.

Als ich dran war, sagte ich 7 kakis und 7 Wasser.

"Ich habe alle Waren aufs Band gepackt" hat er vorher geschrieben, im darauffolgenden Satz nochmal konkretisiert. Eben ergänzt, dass "alle Waren" 7 Kakis und das Wasser waren.
Er hat nicht noch mehr eingekauft.

Bitte, lies ordentlich, bevor Du anderen irgendetwas vorwirfst.
Sonst endet das so peinlich wie jetzt gerade.

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Cokedose  18.11.2019, 17:13
@Dichterseele
Und was haben diese Rechthabereien noch mit dem Problem der Fragestellerin zu tun?

Das sind keine Rechthabereien, sondern lediglich Anmerkungen bzw. berechtigte Korrekturen.

Abgesehen dagon, hat dein ganz persönliches Einkaufsverhalten hat auch nichts mit dem Problem der Fragestellerin zu tun. Muss es aber auch nicht, dass dies ja eine Diskussion zwischen uns ist. Das Problem der Fragestellerin habe ich in meiner eigenen Antwort behandelt.

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Cokedose  18.11.2019, 17:26
@apophis
"Ich habe alle Waren aufs Band gepackt" hat er  vorhergeschrieben, im darauffolgenden Satz nochmal konkretisiert. Eben ergänzt, dass "alle Waren" 7 Kakis und das Wasser waren.

Sorry, aber beim besten Willen kann ich da nicht erkennen, dass sich die Konkretisierung ohne jeden Zweifel auf "alle Waren" bezieht. Vielmehr erkenne ich hier (kann mich selbstverständlich ebenso irren) eine Konkretisierung, die sich auf die weitere Beschreibung des Vorfalles bzw. auf die den Vorfall betreffenden Artikel bezieht. Sicherlich kann ich, wie gesagt, ebenso daneben liegen, eben weil die Aussage nicht eindeutig ist und somit Spekulationen in beide Richtungen zulässt und nicht nur in eine.

Vielleicht äußert sich ja die Fragestellerin einfach noch mal dazu.

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apophis  18.11.2019, 21:09
@Cokedose
kann mich selbstverständlich ebenso irren

Genau das.

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apophis  18.11.2019, 22:28
@Cokedose

Wenn man richtig lesen kann, ist es das sehrwohl.

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Cokedose  19.11.2019, 04:50
@apophis

Wenn man richtig lesen (und verstehen!) kann, dann erkennt man, dass das durchaus zwei eigenständige Aussagen sein können, die nicht in direkter Verbindung zueinander stehen müssen. Können, aber nicht müssen.

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apophis  19.11.2019, 17:35
@Cokedose

Sorry, aber das ist Textverständnis aus der 5. Klasse.
Darüber braucht man nicht zu diskutieren, wenn Du es nicht kannst, solltest Du es nochmal lernen.

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Cokedose  19.11.2019, 21:55
@apophis

Dito. Denn dann erkennt man auch, dass es beide Interpretationen zulässt, eben je nach dem was die Fragestellerin damit gemeint hat.

Es kann sowohl interpretiert werden als: "Ich habe alle Waren aufs Band gelegt, diese bestanden aus Kakis und Wasser." als auch: "Ich habe alle Waren aufs Band gelegt, darunter befanden sich auch Kakis und Wasser."

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apophis  20.11.2019, 15:28
@Cokedose

Textverständnis beinhaltet den kompletten Text, weisst Du? ;-)

Als ich dran war, sagte ich 7 kakis und 7 Wasser. 7 kakis wurden berechnet und nur ein Wasser.
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Cokedose  21.11.2019, 16:49
@apophis

Ja, das weiß ich. Das Textverständnis lässt aber nach wie vor einen direkten Bezug deines Zitats auf den vorangegangenen Satz vermissen. Zudem geht es darin lediglich um die Aussage was sie angesagt hat und was die Kassiererin mit dieser Aussage angestellt hat und null darum welche Waren sie wo hatte.

Und wenn du alle Sätze in einem einzigen Zusammenhang siehst, dann würde "Ich war wie immer einkaufen." deinem (!) Textverständnis nach bedeuten, dass sie stets am gleichen Tag, zur selben Uhrzeit, an derselben Kasse, bei der selben Kassiererin die gleichen Artikel kauft. Klar, dann hätte sie anhand des Preises erkennen können (nicht müssen), dass evtl. etwas nicht stimmt.

Und wenn wir den Text so verstehen wollen, wie er tatsächlich niedergeschrieben ist, dann ist das alles ohnehin nur ein einziger Widerspruch, da sich dann im Wagen gar nichts mehr befinden kann, wenn sie ALLE Waren aufs Band gelegt haben will.

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Cokedose  22.11.2019, 19:32
@apophis

Richtig, und damit befinde ich mich offensichtlich auf einem deutlich höheren Verständnisniveau als du.

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apophis  23.11.2019, 01:21
@Cokedose

Deinen "Erklärungsversuchen" nach zu Urteilen, eindeutig nicht. ;-)

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Cokedose  23.11.2019, 04:52
@apophis

Der Unterschied zwischen uns ist, dass du in den Texten nur das erkennst was du erkennen willst und nicht was es, so wie es formuliert ist, noch bedeuten könnte. Du scheinst einer von den Menschen zu sein, für die nur richtig oder falsch, ja oder nein, schwarz oder weiß gibt und nichts dazwischen.

Aber das ist in Ordnung. Ist ja deine eigene eingeschränkte Sichtweise und nicht meine.

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apophis  23.11.2019, 15:10
@Cokedose

Ohoo, jetzt machst Du einen auf Psychologen oder was?
Netter Versuch, aber ein idiotisches "Argument".

Du schaust Dir einfach nur die einzelnen Sätze an und interpretierst alleine den, der am Besten zu Deiner Vorstellung passt. Und das ist tatsächlich ein falscher Weg etwas zu Lesen/Verstehen.
Was Du machst, ist was schlechte Anwälte machen, wenn sie Kunden bei einer Beratung zu einem offensichtlich verlorenen Fall hoffnung machen wollen.
Würdest Du den Text als Gesamtes lesen und die Zusammenhänge zwischen den Sätzen erkennen, würdest Du sehen, dass es eben nichts "dazwischen" gibt.
Da wären wir wieder beim Textverständnis der 5. Klasse.

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Einen Anwalt brauchst du in dem Fall nicht zwingend.

Aufgrund der Anzeige wirst du höchstwahrscheinlich eine Vorladung von der Polizei oder einen Fragebogen postalisch bekommen, um zu dem Vorfall Stellung beziehen zu können.

Wer weiß, ob es nicht einfach ein übereifriger Detektiv war...

Jedoch schätze ich Mal, das in dem Fall strafrechtlich nicht viel auf dich zukommen wird, denn du warst ja Willens das Wasser zu bezahlen und hast am Ende auch.

Im Prinzip war die Verkäuferin auch nicht aufmerksam genug und hat nicht näher nachgeschaut oder hat nicht richtig zugehört, als du ihr sagtest, wie viel Wasser du hattest.

Gruß

Ehrlich gesagt finde ich es echt schon dreist, dass man Dich angezeigt und Dir hausverbot gegeben hat.

Und weswegen solltest Du bitte die 100€ zahlen? Das Wasser hat ganz sicher nicht so viel gekostet und selbst bei einer Straftat hat kein Ladenbesitzer das Recht Dir eigenhändig Geld abzunehmen.
Da würde ich eindeutig zu einer Gegenanzeige raten, wegen Erpressung und Betrug!

Rein juristisch müssen die Waren bei einem Einkauf aufs Band gelegt werden, damit sie vom Kunden als "Zum Kauf angeboten" gelten.
In der Realität ist es aber Gang und Gäbe, dass Getränke im Einkaufswagen bleiben, Du hast also keinen Fehler gemacht.
Zudem hast Du ja gesagt wieviele Flaschen Du im Wagen hast (konnte man sicher auch sehen).

Der Fehler liegt also eindeutig bei der Verkäuferin, NICHT bei Dir!

Und dass Du den Fehler nicht gemeldet hast, kann man Dir nun wirklich nicht vorwerfen. Dazu müsste man ersteinmal beweisen, dass Du zu dem Zeitpunkt überhaupt wusstest, dass zu Wenig abgerechnet wurde.

Im Ganzen sehe ich das als alltäglichen Fehler dem Verkäufern passiert, der allerdings dreist vom Ladenbesitzer (Oder wer auch immer Dich angesprochen hat) ausgenutzt wurde, um Dir Geld aus der Tasche zu ziehen.

Eine Anzeige vom Laden dürfte in Leere laufen, da würde ich mir wenig Sorgen machen.
Allerdings solltest Du eine Anzeige erstatten, wegen den 100€, die sie Dir geklaut haben.

Cokedose  15.11.2019, 07:31
und selbst bei einer Straftat hat kein Ladenbesitzer das Recht Dir eigenhändig Geld abzunehmen.

Doch, der Ladenbesitzer kann eine Vertragsstrafe erheben. Das ist Gang und Gäbe. Allerdings auch nur, wenn tatsächlich ein Diebstahl vorliegt, was in diesem Fall jedoch nicht zutrifft und somit unrechtmäßig verlangt wurde.

Rein juristisch müssen die Waren bei einem Einkauf aufs Band gelegt werden, damit sie vom Kunden als "Zum Kauf angeboten" gelten.

Rein juristisch müssen die Waren bei einem Einkauf aufs Band gelegt werden, damit sie vom Kunden als "Zum Kauf angeboten" gelten.

Nein, das ist nicht zwingend notwendig um einen rechtskräftigen Vertrag schließen zu können, zumal es ja auch Produkte gibt die gar nicht aufs Band bzw. Kassentisch passen.

In der Realität ist es aber Gang und Gäbe, dass Getränke im Einkaufswagen bleiben, 

Genau das ist der springende Punkt. Denn selbst, wenn es Bestandteil der AGB wäre (Hinweisschild: "Alle Waren auf das Bald legen"), kann man allein daher noch lange keine strafbare Handlung herleiten, wenn man sich nicht daran hält. Erst recht nicht, wenn es grundsätzlich auch bei anderen Kunden stets geduldet wird. Oder gar, wenn eine sog. PLU-Nummer auf den Getränken angebracht ist, die allein zu dem Zweck da ist, dass das Gebinde eben nicht per Scanner erfasst werden muss.

Im Ganzen sehe ich das als alltäglichen Fehler dem Verkäufern passiert

Genau das ist es und nichts anderes.

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apophis  15.11.2019, 12:18
@Cokedose

Warum die Anmerkung zum "Waren aufs band legen", wenn Du mir danach doch sowieso zustimmst, dass es in der Praxis anders gehandhabt wird? xD

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Cokedose  15.11.2019, 14:31
@apophis

Ich habe nur dem "rein juristisch" widersprochen. Ansonsten hast du ja im Grundsatz auch recht, was mit "Genau das ist der springende Punkt ..." eher als Bestätigung gemeint war. Weil es halt einen Unterschied macht, ob es stets strickt eingehalten wird oder eher lasch gehandhabt wird, weshalb man dann nicht einmal das ankreiden könnte, dass er überhaupt Ware im Wagen gelassen hat.

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apophis  15.11.2019, 19:49
@Cokedose

Ich meine ja nur, ich habe dem "rein juristisch" ja selbst widersprochen. ^^

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Dichterseele  18.11.2019, 03:39

Naja, geklaut haben sie die 100,-€ nicht - eher abgepresst, indem sie die Fragestellerin überrumpelten und einschüchterten.

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Ich haette die 100 Euro nicht bezahlt. Schliesslich hast du ja auch nichts geklaut. Du hast die Kassierein schliesslich auf die noch im unteren Teil des Wagens befindlichen Wasserflaschen hingewiesen. Wenn sie es dann trotzdem nicht geschnallt hat, war das ihr Fehler und nicht deiner.

Wenn die Marktleitung anderer Ansicht war, haette ich auf die Hinzuziehung der Polizei bestanden. Eine Diebstahlsabsicht duerfte dir hier kaum nachzuweisen sein. Schliesslich hattest du die Wasserflaschen ja wohl offen sichtbar im Einkaufswagen und hast die Kassierein auch noch ausdruecklich auf diese hingewiesen. Selbst wenn du den Hinweis unterlassen haettest, haette sie die Flaschen sehen muessen, wenn sie ihren Job richtig gemacht haette.

Mamimitherz606 
Fragesteller
 15.11.2019, 00:25

Weißt du wie überrumpelt man ist wenn man mit sowas nicht rechnet? Ich hätte mich in dem moment mit kind auf dem Arm, abführen lassen. Ich war volligst überfordert. Danke für deine Antwort

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