gibt es Ladendiebstahl ohne polizeiliche folgen?

8 Antworten

Hallo, also bei den "Strafen" sieht es so aus das der Betrag den das Geschäft erhoben hat nicht die Anzeige ausspart. Dies ist eine Gebühr für das Geschäft quasi als Aufwandsenschädigung. Eine Anzeige kann daher dennoch gestellt werden. Ob dieses nun getan wurde ist fraglich. Da würde ich aber einfach abwarten. Wenn da noch eine Vorladung kommen sollte, wird diese auch an Deine neue Adresse zugestellt.

Nach einem halben Jahr doch nicht mehr

Keine Angst, das Strafverfahren wurde eingestellt, die Polizei findet dich schnell wenn sie will. Wenn du dir nicht sicher bist dann ruf doch an oder geh zur nächsten Polizeileitstelle.

Wenn die Polizei es nicht fertig bringt den Brief zu schicken

Im Grunde hast du nichts mehr zu befürchten. Du hast dich erwischen lassen, warst geständig und hast die Strafe gezahlt. Die Polizei war jetzt mal nicht vor Ort okay aber das besagt nichts, denn wegen einer Summe von 3 Eus kommen die nicht unbedingt angetrabt - insbesondere dann nicht, wenn du sowieso geständig warst. Was gemacht wird ist aber (das müssen aus verschiedenen Gründen tun) sie informieren die Polizei, Versicherung usw. um bei einem Wiederholungsfall ein anderes Strafmass festzusetzen. D, h. der Vorfall wird gespeichert (ein paar Jahre) und kommt es in dieser Zeit wieder zu einem Diebstahl (ganz egal wo und was es kostet) wird das und der Diebstahl davor bei einer Beurteilung bzw. VERurteilung herangezogen).

Das bedeutet das es zwar eine Anzeige gibt aber da du ja bereits den Schaden bezahlt hast wurde diese fallengelassen und das heißt das die Polizei jezt nichtz mehr gegen dich vorgehen wird aber wie icih ja schon sagte, bleibt der Diebstahl in den Polizeiakten also für die Zuklunft besser aufs klauen verzichten. 3 Eus ist zwar wirklich nicht viel Geld aber das Kaufhaus versteht da auch keinen Spaß oder Mitleid, ganz egal warum du das getan hast.