gibt es Ladendiebstahl ohne polizeiliche folgen?
ich habe vor ca einem halben Jahr einen dummen Fehler gemacht und geklaut, war das erste mal und es war eine sache für 3 euro und ich wurde vom Detektiv erwischt, er meinte es gebe eine gewisse summe die ich zu zahlen habe, Hausverbot und ich würde post von der Polizei erhalten, er hat meine Adresse und alles notiert. nun musste ich dann 60 euro zahlen aber von der Polizei habe ich bis heute keinen brief erhalten, ich bin 1 Monat nach der tat umgezogen, bin aber umgemeldet worden, habe ich mich strafbar gemacht weil ich keinen brief von der Polizei erhalten habe? die können doch meine neue Adresse rausfinden.. immer wenn ich die Polizei irgendwo sehe bekomme ich angst dass sie mich festnehmen konnten oder iwie zu mir nach hause kommen und mich fest nehmen.. Kann das sein? kann das sein dass der Ladendiebstahl keine polizeilichen folgen für mich hat? oder suchen die mich?
8 Antworten
Hallo, also bei den "Strafen" sieht es so aus das der Betrag den das Geschäft erhoben hat nicht die Anzeige ausspart. Dies ist eine Gebühr für das Geschäft quasi als Aufwandsenschädigung. Eine Anzeige kann daher dennoch gestellt werden. Ob dieses nun getan wurde ist fraglich. Da würde ich aber einfach abwarten. Wenn da noch eine Vorladung kommen sollte, wird diese auch an Deine neue Adresse zugestellt.
Nach einem halben Jahr doch nicht mehr
Keine Angst, das Strafverfahren wurde eingestellt, die Polizei findet dich schnell wenn sie will. Wenn du dir nicht sicher bist dann ruf doch an oder geh zur nächsten Polizeileitstelle.
Wenn die Polizei es nicht fertig bringt den Brief zu schicken
Im Grunde hast du nichts mehr zu befürchten. Du hast dich erwischen lassen, warst geständig und hast die Strafe gezahlt. Die Polizei war jetzt mal nicht vor Ort okay aber das besagt nichts, denn wegen einer Summe von 3 Eus kommen die nicht unbedingt angetrabt - insbesondere dann nicht, wenn du sowieso geständig warst. Was gemacht wird ist aber (das müssen aus verschiedenen Gründen tun) sie informieren die Polizei, Versicherung usw. um bei einem Wiederholungsfall ein anderes Strafmass festzusetzen. D, h. der Vorfall wird gespeichert (ein paar Jahre) und kommt es in dieser Zeit wieder zu einem Diebstahl (ganz egal wo und was es kostet) wird das und der Diebstahl davor bei einer Beurteilung bzw. VERurteilung herangezogen).
Das bedeutet das es zwar eine Anzeige gibt aber da du ja bereits den Schaden bezahlt hast wurde diese fallengelassen und das heißt das die Polizei jezt nichtz mehr gegen dich vorgehen wird aber wie icih ja schon sagte, bleibt der Diebstahl in den Polizeiakten also für die Zuklunft besser aufs klauen verzichten. 3 Eus ist zwar wirklich nicht viel Geld aber das Kaufhaus versteht da auch keinen Spaß oder Mitleid, ganz egal warum du das getan hast.