Höhe der Geldstrafe bei Ladendiebstahl (150 Euro)?
Hallo!
Ich wurde kürzlich beim Ladendiebstahl bei einer größeren Kette erwischt. Bei der geklauten Ware handelte es sich um einen Gesamtwert i. H. v. ca. EUR 150,00 und es war und bleibt das erste Mal für mich.
Mir wurde vor Ort gesagt, dass ich zu einem ein Hausverbot über mehrere Jahre und zum anderen eine Geldstrafe erhalten werde. Kann mir irgendwer mit der Frage weiterhelfen, wie hoch diese Geldstrafe eventuell sein wird? Ich kenne nur noch die Schilder aus meiner Jugendzeit, auf denen "Ladendiebstahl wird mit 50 € bestraft" draufstand, allerdings gehe ich heute von deutlich höheren Summen aus.
Ich wäre für jede Hilfe dankbar und wäre auch dankbar dafür, wenn hier keine Moralfloskeln geäußert werden. Ich bin mir über meinen Fehler bewusst und es wird nicht wieder vorkommen. Das Geld ist durch die Corona-Krise und den dadurch verlorenen Job und die kaputte Waschmaschine nur sehr sehr knapp und ich wusste mir in dem Moment nicht anders zu helfen.
Im Übrigen habe ich bislang keinen Eintrag im Polizeilichen Führungszeugnis, falls das bei der Antwort hilft.
Vielen lieben Dank!
2 Antworten
Wie alt bist Du denn das wird auch beim Strafrecht berücksichtig . Bei so einer Summe kann es durchaus passieren das noch ein Anhörungsbogen der Pol / Staatsanwalt kommt . Besser ist schildere den Fall . Dann kann Post kommen vom Unternehmen die Ersetzung der Schadenssumme achte auf die Vorgangsnr. falls es nicht möglich ist die Summe sofort zu ersetzen dann frage nach Möglichkeit der Ratenzahlung . Zeige dich einsichtig vill bleibt wegen Einsicht dir der Weg zum Gericht erspart . Wie lange der Verbot für das Betreten der Geschäfte ist sollte Dir schriftl. mitgeteilt werden u daran auch halten . Wenn du die Einladung von Gericht erhalten solltest 3 - ca 9 Mon hast du eine Rechtschutz kannst Du anwalt dazuholen sonst ohne einsichtig sein .
Super! Danke für die Antwort! Das hat mir sehr weitergeholfen!!
Bei einer Rechtsschutzversicherung ( manchmal bei Mitgliedschaft in Gewerkschaft einige bieten Rechtsschutz an ) da übernimmt Versicherung Kosten des Rechtsanwaltes , Rechtsberatung ist beruhigender 😊 .
Das genaue Strafmaß legt der Richter fest, wobei sich die Tagessatzhöhe nach dem Einkommen richtet... Der Rahmen ist eher umfangreich, wird aber ein Vielfaches des damaligen 50ers ausmachen.. Ich würde mich vorsorglich gegenüber dem Kaufhaus und/oder der Polizei/Staatsanwaltschaft/Gericht entsprechend äußern (also entschuldigen, erklären, beteuern wie in der Frage), ggf. Anwalt ins Vertrauen ziehen...
... Rechtsschutzdeckung im Strafverfahren wäre eher ungewöhnlich 😕