Ladendiebstahl?

5 Antworten

Beim erstmaligen Ladendiebstahl kommst Du mit einem blauen Auge davon. In der Regel wird es zu einer Verfahrenseinstellung mit Deinem Einverständnis einer Geldbuße (im Gegensatz zu einer Geldstrafe) kommen. Die Höhe richtet sich nach Deinem Einkommen.

Berücksichtigt wird dabei auch Dein Verhalten nach der Tat, ob Du z.B. geständig bist. Du solltest also nach Erhalt des Anhörungsbogens Dein Einkommen angeben und die Tat einräumen.

Einen Anwalt solltest Du aus Kostengründen nicht beauftragen. Eine Eintragung im Bundeszentralregister unterbleibt bei einer Einstellung.

Es war zumindest eine Erfahrung. Da kann alles Mögliche dabei rauskommen. Einfach abwarten. Sorgen machen oder Grübeln bringt nichts.

Bekommst eine Anzeige wegen Diebstahl. (Kann teuer werden). Und wenn du die Summe nicht bezahlen kannst, musst du halt absitzen.

lass es drauf ankommen, kannst sowieso nichts weiter machen, und den Anwalt kannst du dir auch sparen

Du bekommst eine schöne Anzeige wegen Diebstahl. Das kommt sicher im Führungszeugnis drin. Abwarten, du bekommst demnächst nen Brief.