Beim Ladendiebstahl erwischt, was passiert nun?
Hallo ich (20 Jahre) wurde heute in einer Netto Filialie beim Ladendiebstahl von ca. 5 € durch einen Landendedektiven erwischt. Dieser bat mich ihm zu folgen, ich zahlte 5o € und er hat meine Personalien aufgenommen, das musste ich dann unterschreiben und er erteilte mir ein Hausverbot von einem Jahr in allen Netto Filialien. Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich eine Strafanzeige zugeschickt bekomme und zur Polizei vorgeladen werde, oder diese mich sogar zu Hause aufsuchen?
9 Antworten
Nein, da wirst du wohl nichts zu erwarten haben. Aber wenn du nochmal erwischt wirst, dann könnte es zu einer Anzeige kommen (auch wegen Hausfriedensbruch).
Also bei mir wars das selbe nur hab ich nicht mit absicht geklaut sondern was im Kinderwagen vergessen rauszu tun nur 1 Zanpasta :-)) Aber gut was solls erwischt ist erwischt ob gewollt oder nicht.....
Ich habe auch 50 euro bezahlt und einen wisch unterschrieben dann sagte mir die wenn ich gleich bezahlen kann verzichtet sie auf eine Strafanzeige! Habe aber auch nie Post bekommen, ist jetzt schon fast 1 Jahr her!! Sie meinte nur ich hätte Hausverbot!!
Naya nur dumm das ich jetzt in 2 wochen beim Netto anfangen könnte zum putzen in einer anderen Filiale jetzt weiß ich gar nicht ob ich das darf oder nicht.... Dürfen klar eig nicht aber es ist ja eine andere Filiale und da kennt mich keiner nur ich muss ja einen arbeitsvertrag unterschreiben da ja wieder meine Daten oben stehen
Zurück zum Thema hast du schon post bekommen????
Du musstest dafür unterschreiben, dass er deine personalien aufgenommen hat? Frage: Sinn?
Es könnte durchaus passieren, dass da noch ein schreiben kommt. Stellt er denn Anzeige?
Die 50€ waren eine Fangprämie.
In der Regel wird trotzdem eine Anzeige gemacht. meist steht das ja sogar irgendwo: "Jeder Diebstahl wird zur Anzeige gebracht".
du bekommst dann einen Brief, eine Vorladung. erzählst wie es war und dass du es bereust und nie wieder machen wirst. wenn du ganz brav warst und brav gefolgt bist und niemandem gedroht hast oder beleidigt hast, ist es nur der diebstahl in höhe von 5€ warenwert.
bei 5€ wird das verfahren aber meist wegen Geringfügigkeit eingestellt.
die 50€ sind Bearbeitungsgebühr. Netto wird antrag auf strafanzeige stellen, du wirst vorgeladen werden, je nachdem wie der diebstahl abgelaufen ist, (z. b., Fluchtversuch, oder Bedrohung, etc.) kann es bis zu einer verurteilung kommen. im normalen fall wird die sache eingestellt oder durch Zahlung eines bußgeldes eingestellt.