Polizeiliche Karriere trots Ladendiebstahl?

3 Antworten

Du musst, egal ob „gelöscht“ oder nicht, auf jeden Fall das Aktenzeichen angeben. Dann wirst du dich erklären müssen und wenn du dir nichts anderes zu schulden kommen lässt, sollte das nicht zwangsläufig ein Ausschlussgrund sein.

Ich bezweifle auch stark, dass es da zu einer Gerichtsverhandlung kommt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter im gehobenen Dienst seit 2017
Orangne14  03.06.2022, 15:11

Hallo guten Tag es ist zwar irgend wie komisch das ich sie so einfach anschreibe aber ich hab gesehen das sie Polizist sind stand da zumindest wenn nicht sry also ich hab das erste mal heute gestohlen und ich weiß es war dumm das war da Akteure und erste mal ich habe Angst das jetzt was passiert ich bin nicht mal ein Mensch der sowas macht ich heule rum wenn dich eine Fliege verletzt ich weiß dumm aber wie auch immer also ich hab das erste mal heute gestohlen ich würde erwischt habe alles sofort ausgepackt und dahin gelegt die haben ein 2 fragen gestellt und ja die haben gefragt Wrm ich das getan habe und aus Panik habe ich dann gesagt das man mich gezwungen hat die haben auf jeden Fall meine Kontakt Daten genommen ich hab denen ein pass gezeigt der lehnst abgelaufen war weil die wissen wollten wie alt ich bin die meinte halt ja okey weil du unter 13 bist geben wir nur eine Anzeige raus und Hausverbot aber in Wahrheit bin ich halt 15 und ich hab denen noch dazu meine Haus Nummer und co gegeben außer einen Buchstaben habe ich alles gelassen halt 2e ist meine Haus Adresse ich hab das e dann weg gelassen und jetzt hab ich Angst was mit mir passiert und weiß nicht weiter ich weiß das es total dumm war und ich weiß nicht mal warum ich das getan habe könnten sie mir vlt sagen was jetzt mit mir passier (übrigens an meinen Haus steht nicht mein Nachname und meine Haus Adresse weil das so abgefallen ist und ja )

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Wann willst du dich denn bewerben?

Angeben musst du es.

Beamtenrechtlichist das kein Problem Es geht um deine charakterliche Eignung. Es kommt dabei stark darauf an, wie man mit seinem Fehlverhalten umgeht. Auch, wieviel Zeit seitdem vergangen ist. Zeit, in der man sich nichts zu Schulden kommen ließ.

Und über die GSG9 kannst du nachdenken, wenn du den Eignungstest geschafft hast und erstmal Polizist werden darfst.

Gruß S.

Zomboozs 
Fragesteller
 22.02.2022, 22:25

Alles klar, ich plane vorerst mein Abitur, ich bin aktuell in der 10ten, abzuschließen und mich dann ggf. zu bewerben.

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Die fehlt eher die persönliche Eignung als Polizeibeamter. Du musst Straftäter fassen und nicht selbst einer sein.

lg

qmshot96  23.02.2022, 00:13

Er hat ja noch ein paar Jahre Zeit, seinen Charakter zu festigen. Vielleicht kommt die Eignung ja noch.
Oder waren wir alle fehlerfrei?

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HfPol110  23.02.2022, 06:13
@qmshot96

Straftäter brauchen wir nicht. Straftäter ändern sich nicht innerhalb von 2 Jahren. Straftäter sind nicht geeignet um Polizeibeamte zu werden.

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qmshot96  24.02.2022, 20:45
@HfPol110

Ein Jugendlicher, der für seine Tat vermutlich nichtmal verurteilt wird, ist per Definition kein Straftäter, sondern erstmal ein Tatverdächtiger.
Als Kollege sind dir entsprechende Diversionsmaßnahmen ja sicher ein Begriff.

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HfPol110  24.02.2022, 21:23
@qmshot96

Straftäter ist ein Person die eine Straftat begangen hat.

Wenn jemand nicht verurteilt wird, dann ist derjenige dennoch ein Straftäter. Er ist kein Verurteilter Straftäter. Die Straftat hat er dennoch begangen, dafür muss man nicht verurteilt sein.

Es sei denn, die Nicht-Verurteilung basiert aufgrund mangelnder Beweise. Dann natürlich nicht.

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qmshot96  24.02.2022, 21:49
@HfPol110

Bis zur Verurteilung haben wir in Deutschland eine Unschuldsvermutung. Deswegen ist auch nie die Rede von Tätern sondern von Tatverdächtigen.

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Dav56  15.03.2022, 15:34
@HfPol110

Als ob du noch nie was illegales gemacht hättest. Er ist Minderjährig und hat nur Ladendiebstahl begangen.

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