Du hast vergessen den Fahrschein zu entwerten und bist somit "Schwarzgefahren". Aufgrund der Häufigkeit wird Dir nun das erschleichen von Leistungen, in diesem Fall das mitfahren, vorgeworfen. Geh hin und beziehe Stellung. Aussitzen macht die Sache nur teurer. Wirst mit einem Bußgeld rechnen müssen.
Zu dem Ausbildungsbeginn musst Du 16 Jahre alt sein. Somit ist ein Einstellungstest mit 15 möglich. Die Tests laufen übers Jahr verteilt und sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Informationen dazu gibt's bei der jeweiligen Polizei. Einfach das Internet bemühen oder dort anrufen 😉
Soweit wie ich weiß wird bei einem Zusammenziehen die jüngere Versicherung gekündet. So wie Du sagst braucht man diese ja nicht mehr. Und bei dem Zusammenlegen des Haushaltes behält die ältere Versicherung ihren Bestand(sschutz). Wenn die Versicherung sich querstellt würde ich einfach einmal Deinen/euren Versicherungsmakler ansprechen. Der müsste das denn klären.
http://www.verbraucherforum-info.de/formulare/hausrat-doppel.htm
Ich schließe mich mal der minder Meinung an und denke das ein Hund 4 Stunden alleine bleiben kann. Man sollte ihn allerdings vernünftig daran gewöhnen und nicht ins kalte Wasser schmeißen. Wenn man nach den Aussagen einiger geht dürfte man den Hund ja theoretisch nie alleine lassen, selbst zum einkaufen nicht. Klar ist das ein Tier Zeit in Anspruch nimmt, egal bei welchen Wetter. Aber wenn ihr das zusichern könnt und zusammen durchzieht sehe ich kein Problem für eine Abwesenheit von 4 Stunden. Ich würde mir eher ab 6 Stunden und mehr Gedanken machen ob da ein Hund überhaupt sinnvoll ist. Ansonsten wie in dem einen Kommentar einen Draußen-Hund daraus machen. Somit beschützt er auch noch Haus und Hof.
In Zweifel mit Gummi.
Ich empfiehle Dir dazu die Bücher von Hesse und Schröder. Diese haben auch Beispiele zum üben. Immer gut wenn man die Fragen vorher schon einmal gesehen hat ;)
Viel Glück
Nutze Die Zeit in den öffentlichen Verkehrsmitteln sinnvoll. Lese ein Buch oder so. Ansonsten Hände weg von Drogen. Was war eigentlich die Frage?
Ich würde den weniger Erfolg versprechenden Termin nicht absagen, sondern dort nach einem anderen Termin fragen. Kurz anrufen und nachfragen.
Warum solch ein Auto ist ja nicht die Frage, das muss jeder alleine wissen. Allerdings solltest Du einfach eine Rechnung machen mit den finanziellen Mitteln die zu Verfügung stehen und den festen Kosten wie Steuern, Versicherung und Verbrauch. Dann selbst abwägen ob es sich lohnt bzw. machbar ist. Aber dabei auch beachten das Reparaturen durchaus teurer sind als beim durchschnittlichen Kleinwagen.
Die Farbe des Kennzeichen alleine wird nicht das Problem sein, da das 2014er Kennzeichen bis zum Wechsel (Stichtag 01.03.) gültig ist. Problem wird allerdings sein das dieses Kennzeichen für einen anderen Roller erworben wurde. Daher auch die Urkundenfälschung.
Schreibe einfach eine Kündigung, sende sie per Post an die Telekom und bitte um eine schriftliche Bestätigung und Bekanntgabe des Beendigungsdatum. So hast es vor allem gleich schriftlich. Sehr gut auch die Seite Abo-Alarm, da kannst eine vorgefertigte Kündigung nutzen.
Ferndiagnosen sind schwierig, aber es ist so das die Versicherung den Betrag minus Mehrwertsteuer auszahlt kann, daher ist der unterschiedliche Betrag möglich (zwischen Reparatur und Auszahlung). Oder Du lässt es von einer Werkstatt reparieren, dann darf Dir aber die gegnerische Versicherung nicht die Werkstatt aussuchen. Wenn die Versicherung streitet kannst Du Dir als Geschädigter auch auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Gutachter aussuchen, falls Sie eins haben wollen.
Was willst Du damit? Hast Du einen kleinen Waffenschein (für PTB = zugelassene Schreckschusswaffen)? Weil ansonsten darfst Du die eh nur bei Dir zu Hause, in einem befriedeten - also umschlossenen Gelände - nutzen. Ich würde nicht überlegen ob ich beim Kauf sparen kann, sondern ob man sich das nicht lieber komplett spart. Bringt nur Ärger wenn Du damit ohne Berechtigung erwischt wirst.
Ich würde lieber persönlich in der Bank vorstellig werden und nachfragen. So kannst Du eher davon ausgehen das sich der Sache direkt jemand annimmt. Oder telefonisch. Aber beim absenden einer Email kann man nicht sicher sein ob und wann die jemand liest.
Das einzige was möglich wäre, wäre wenn es einer anderen Person heruntergefallen ist. Dann könnte man es über deren privaten Haftpflicht machen. Aber diese Methode, bzw. der Wert ist doch fraglich ob sich der Aufwand lohnt. Und ob die Person das auch macht.
Ärger Dich lieber einfach nur über das Missgeschick.
Anwalt aufsuchen und mit diesem alles besprechen.
Ich denke ein Durchschnitt von 2,1 ist doch sehr solide. Ich würde mich einfach mal umhören wo man das studieren kann und mir dort einmal einen Beratungstermin holen. Aber ich denke da spricht nichts dagegen. Viel Glück dabei
Auf jeden Fall Anzeige, und schnellstmöglich um am Unfallort eventuelle Spuren sichern zu können. Es kann der Fahrer eventuell auch über andere Anhaltspunkte ausfindig gemacht werden, das ermittelt aber die Polizei. Es handelt sich hierbei nicht nur um Fahrerflucht, sondern auch um Körperverletzung. Das ganze ist kein Kavaliersdelikt! Gute Besserung an dieser Stelle.
Hallo, also bei den "Strafen" sieht es so aus das der Betrag den das Geschäft erhoben hat nicht die Anzeige ausspart. Dies ist eine Gebühr für das Geschäft quasi als Aufwandsenschädigung. Eine Anzeige kann daher dennoch gestellt werden. Ob dieses nun getan wurde ist fraglich. Da würde ich aber einfach abwarten. Wenn da noch eine Vorladung kommen sollte, wird diese auch an Deine neue Adresse zugestellt.
Ich denke es wird schwierig. Warum sollte der Dienstherr Dich nach der Ausbildung gehen lassen? Du kannst ein Antrag auf Freistellung stellen, ob sich das aber durchsetzt mag ich bezweifeln.