Nach polizei ausbildung 1 jahr ins ausland?

2 Antworten

Eher nicht. Man bezahlt diese teure Ausbildung nicht, wenn derjenige seinem Dienstherrn nach Abschluss nicht zur Verfügung steht. Das geht nur mit einer Kündigung und diese Kündigung ist mit Rückzahlung der Bezüge verbunden. Man ist LANDESBEAMTER - du solltest deine Träume sortieren, Prioritäten setzen und die Unterlagen, die du unterzeichnet hast (falls du wirklich schon sicher eingestellt bist) sorgfältig - oder überhaupt erstmal - LESEN.

Gruß S.

Ich denke es wird schwierig. Warum sollte der Dienstherr Dich nach der Ausbildung gehen lassen? Du kannst ein Antrag auf Freistellung stellen, ob sich das aber durchsetzt mag ich bezweifeln.