Da missverstehst Du die Notwehr aber.
Als Notwehr gilt, was zur Verhinderung oder Abwehr eines Angriffes unternommen wird. Aber nicht, was zur "Prävention" oder Vergeltung" unternommen wird.
Wenn Dich jemand beleidigt und Du tust etwas, um das zu unterbinden, dann kann das durchaus als Notwehr.
Wichtig ist hier die zeitliche Abfolge. Wenn Dich jemand "Trottel" nennt, dann ist die Tat bereits begangen. Du kannst sie also überhaupt nicht mehr verhindern.
Wenn aber jemand z.B. eine Hasstirade auf Dich loslässt, Dich ununterbrochen beleidigt und Du das unterbindest, dann gilt das ggf. als Notwehr.
Weiterhin ist jedoch die Verhältnismäßigkeit wichtig.
Jemanden zu verprügeln, um seine Beleidigungen zu unterbinden wäre nicht verhältnismäßig, es wäre viel zu übertrieben.
Dementsprechend keine Notwehr mehr.
Jemanden zu schlagen nachdem er Dich beleidigt hat, hat nichts mit Notwehr zu tun. Das ist auch keine "moralische Notwehr".
Es ist eine Vergeltungsaktion und ein aktiver Angriff auf die andere Person.
Das nennt sich Selbstjustiz und es ist völlig richtig, dass soetwas verboten ist.