Lebenslang Hausverbot bei Edeka?
Bis ich eine vernünftige Antwort bekam musst ich mehrmals per Email nachhaken. Laut Internet gilt Hausverbot 1 Jahr wenn nicht anders angegeben!
Aber laut der heutigen endlichen Antwort meint der Herr [Name durch Support entfernt] ich
hätte lebenslang Hausverbot bei Ihm wegen Sachbeschädigung?
Gut ich habe die Verpackung ja aufgerissen,
aber nur weil man die Farbe der FFP2 Masken nicht sah!
Und bezahlt habe ich diese ja auch noch alle anschließend!
Darf er das? Ein lebenslanges Hauverbot? Darf er das mir den überhaut geben?
Was passiert wenn man das Hausverbot vergisst und man dort einkaufen geht und erkannt wird?
Ist zwar sehr, sehr unwahrscheinlich, aber ich will auf Nummer sicher gehen!
Wird dann die Polizeigeholt? Wird man dann angezeigt? Was würde dann die Anzeige bedeuten?
9 Antworten
Prinzipiell ist das möglich. Es ergibt sich aus dem Hausrecht. Es gibt keine gesetzliche Mindest- oder Höchstvorgabe. Kein Händler ist verpflichtet Personen in seinen Laden zu lassen die den Betriebsablauf stören.
Allerdings könnte es sein, dass dieses Hausverbot ggf. nichtig ist, da es, meiner Ansicht nach unverhältnismäßig ist. Vorausgesetzt du hast die ganze Geschichte erzählt.
Ein Jahr lang Hausverbot hätte auch genügt, zumal du die Sachen ja bezahlt jast und somit die Sachbeschädigung bzw. der Schaden vom Tisch ist.
Wenn du das Hausverbot "vergisst", dann ist das Hausfriedensbruch und somit eine Straftat.
Ein Grund muß überhaupt nicht vorliegen.
Doch. Denn da es sich hier um ein öffentlich zugängliches Gebäude handelt, gilt hier nur ein eingeschränkes Hausrecht. Das heißt, dass das Hausverbot nicht willkürlich ausgesprochen werden kann, sondern eben begründet sein muss.
Hinsichtlich des Betretens von Gebäuden ist anerkannt, dass der Eigentümer grundsätzlich frei ist, zu entscheiden, wem er Zutritt zu seinem Eigentum gewährt. Anders verhält es sich jedoch, wenn er z.B. ein Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr eröffnet und damit zum Ausdruck bringt, dass er an jeden Kunden Leistungen erbringen will. Er erteilt in diesen Fällen generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall eine Zutrittsbefugnis, solange und soweit der Besucher, insbesondere durch Störungen des Betriebsablaufes, keinen Anlass gibt, ihn von dieser Befugnis wieder auszuschließen.
(BGH NJW 1994, 188 f. m.w.N.)
Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen, wie lange ein Hausverbot dauern darf.
Es ist das Recht des Geschäftsführers, Hausverbote zu verhängen und er kann auch bestimmen, wie lange dieses Hausverbot dauert. Der Geschäftsführer übt das Hausrecht aus und deshalb darf er auch bestimmen, wer in seinen Laden darf.
Das war nicht der Geschäftsführer sondern die kleine Security.
Ein lebenslanges Verbot ist ohnehin nicht kontrollierbar - ruf mal beim Geschäftsführer an, bitte ihn um Entschuldigung und alles wird sich in Wohlgefallen auflösen.
mir hat sich praktisch ein sehr kleiner dicker Mann beim rausgehen in den Weg gestellt (Security) und nicht mehr rausgelassen und mich gezwungen das "Formular" Hausverbot zu unterschreiben!
ja okay - aber DU hast ja auch den Fehler gemacht, nicht der kleine dicke Mann!
Und selbst ohne ein Fehlverhalten kann ein Laden immer bestimmen, wer hinein darf und wer nicht!
So wie du dich hier gibst, hast du sicherlich die Hälfte der Geschichte weggelassen, in dem du den "kleinen dicken Mann" im LAden beschimpft hast, als er dich auf dein Fehlverhalten hinwies und das Hausverbot gab es, weil du danach dich völlig beschissen verhalten hast.
Die Angestellten oder auch der Wachdienst handelt als Erfüllungsgehilfe, deshalb ist auch deren Anordnung bindend.
Er darf nach beliebig Hausverbot erteilen. Er muss das auch nicht begründen. Da reicht es schon wenn ihm deine Nase nicht passt. Wenn du gegen das Hausverbot verstößt bekommst du eine Anzeige wegen Hausftiedensbruch. Das ist so wie zuhause. Da musst du ja auch niemanden rein lassen.
Darf er das? Ein lebenslanges Hauverbot? Darf er das mir den überhaut geben?
Klar. Nennt sich Hausrecht.
Im Großen und Ganzem ja. Oder ist das der einige Supermarkt vor Ort? Warum soll mich jemand zwingen können mit Dieben und Sachbeschädigern weiterhin Verträge einzugehen?
Klingt blöde. Und übertrieben. Aber warum solltest Du gezwungen werden können, Geschäfte mit jemandem abzuschließen der Dich beklaut oder Deine Sachen kaputt macht?
Eben. Und der Betrieber möchte nunmal niemals wieder mit Dir Verträge abschliessen. Sein, im Normalfall, gutes Recht.
Seufz. Der Chef des Supermarkts möchte mit Dir keine Kaufvertäge mehr abschließen. Und das darf er im Normalfall auch. Fertig. Also bleib weg da.
Wenn Du Glück hast nicht, wenn Du Pech hast, kommt die Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Aber das gilt doch für fast alle Straftaten.
Vermutlich ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe. Und wenn du mehrfach erwischt wird, erhöht sich die Geldstrafe entsprechend. Und wenn du es drauf anlegst oder die Geldstrafe nicht zahlst, gehst du irgendwann auch in den Bau.
Ja, darf er. Du hast Ware beschädigt, die dir nicht gehörte. Und, mal ehrlich: wenn dir die Farbe nicht gefallen hätte - hättest du es nicht gekauft - sonst hättest du auch draußen schauen können. Du kannst dich also nicht beschweren, wenn das Fehlverhalten Konsequenzen nach sich zieht.
Wenn du es dringend hättest wissen wollen, hättest du a. lesen sollen, was drauf steht - und wenn da nichts stünde, FRAGEN.
Du wiederspricht Dir selbst. Beim Hausverbot gibt es keine Verhältnismäßigkeit. Wenn der Hausherr ein lebenslanges Hausverbot ausspricht, dann gilt das bis auf Widerruf. Ein Grund muß überhaupt nicht vorliegen.