Kann man Hausverbot bekommen, wenn man jemand Unschuldiges wegen Ladendiebstahl beschuldigt?

4 Antworten

Klar kann die Person dafür Hausverbot bekommen. Wäre ich Ladenbesitzer und jemand würde (wiederholt) meine ehrlichen Kunden fälschlicherweise des Diebstahls bezichtigen, würde ich ggf schon ein Hausverbot aussprechen.

Kommt aber drauf an, ob es tatsächlich Anhaltspunkte dafür gab, dass du klauen könntest. Also ob ein begründeter Verdacht vorlag oder nicht.

Eigentlich nur wenn es bewisen wurde, du solltest dich bei sowas an einen Anwalt wenden, wenn du dort öfter hingehst, oder eine Geldstrafe droht

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Deniz338 
Fragesteller
 18.04.2022, 21:16

Nein ich meine die andere Person die mich beschuldigt hat, ob die Hausverbot bekommen haben könnte.

0
Cloud1duck  18.04.2022, 21:19
@Deniz338

Wenn das an den Ladendedektiv oder Kaufhausbesitzer gemeldet wurde, ist das nicht auszuschließen. Kommt aber auch drauf an um welches Geschäft es sich handelt

0
Cloud1duck  18.04.2022, 21:24
@Deniz338

Du kannst darauf bestehen, beim Ladenbesitzer/dedektiv dass diese Person Hausverbot bekommt, aber würde mich nicht großartig reinsteigern

0
Deniz338 
Fragesteller
 18.04.2022, 21:25
@Cloud1duck

Das ist mittlerweile schon einige Zeit her. Also wahrscheinlich etwas zu spät.

0

falls du es eventuelll nicht gemacht hast kann der jenige hausverbot bekommen je nach alter wird das angezeigt

Hat sich die Unschuld denn erwiesen?

Hausverbot kann jeder Ladeninhaber und dessen Vetreter frei aussprechen. Ohne Gründe und auch mündlich voll wirksam.

Außnahmen sind Gebiete, wo es nur sehr wenige Supermärkte gibt. Da kann sogar ein Hausverbot trotz Diebstahl unwirksam sein, bzw. dagegen angegangen werden. Dorf usw. .

Deniz338 
Fragesteller
 18.04.2022, 21:19

Es wurde bei mir nichts gefunden, genau genommen hatte ich mir ja auch sonst wo was reinschieben können. Also beweisen lässt sich das eigentlich schlecht.

0
JuristHelfer  18.04.2022, 21:24
@Deniz338

Hmm, dann sind die hoffentlich so nett, dass sich der Detektiv und ggfs. der Filialleiter bei Dir entschuldigen, und Dir keine Hausverbot erteilen.

Hast Du denn Anlass zu einem Verdacht gegeben? Auffällig verhalten? Versuchter Diebstahl? Oder hast Du wirklich gar nichts gemacht?

0
Deniz338 
Fragesteller
 18.04.2022, 21:28
@JuristHelfer

Naja, keine Ahnung was andere Leute für auffälliges Verhalten sehen. Aber ich habe damals nichts gemacht.

0