Lohnt sich eine Anzeige ( 13 Jährige)?
Hallo.
Mein Sohn (12 Jahre) wurde vor ein paar Tagen mit einen großen Küchenmesser bedroht von einer 13 Jährigen.
Wir haben die Mutter informiert und sie konnte auch das Messer in Ärmel des Kindes sicherstellen.
Während des Gesprächs erwähnte die Mutter das sie das mit ihrer Tochter klären würde und wenn ich eine Anzeige machen würde ich so wie so nichts erreichen würde, weil sie erst 13 ist.
Meinen Sohn ist das sehr peinlich von einen Mädchen bedroht worden zu sein und möchte des wegen nicht zur Polizei. Wie kann ich jetzt weiter vorgehen?
MfG
15 Antworten
Man kann eine Anzeige erstatten, es wird aber nur zu einer Ermahnung kommen. Für das aggressive Kind vielleicht eine heilsame Erfahrung, von einem Polizisten in Uniform konfrontiert zu werden mit den möglichen Konsequenzen seines Tuns, also ab zur Polizei. Es kann nur hilfreich sein für den Aggressor.
Ich kenne zwei 13 Jährige Ju GSV die im Supermarkt gestohlen hatten.
Bei der Vorladung zur Polizei erhoffte sich der Vater das die beiden eine kräftige Rüge von der Polizei bekommen.
Haha...
Der Polizist sagte denen, es kann sich ja nichts passieren mit 13...
Der Vater sagt, er würde nie wieder mit denen zur Polizei gehen...
Auf die Scham deines Sohnes würde ich in diesem Fall keine Rücksicht nehmen. Es ist noch nicht lange her, da wurde ein Kind in der Schule von einem anderen Kind durch einen Stich in den Hals getötet. Sowas passiert heutzutage tatsächlich.
Die Polizei sollte hier unbedingt verständigt werden, auch wenn das Mädchen noch nicht strafmündig ist. Es schadet sicher nicht, wenn ein paar Beamte ihre Eltern zu dem Vorfall befragen und wie es dazu kommt, dass ihr Kind so etwas tut.
Das sehe ich genauso. Zumal das Jugendamt eingeschaltet wird. Es wäre also für sie nicht ohne Konsequenzen.
Leidere erreichst du nichts mit einer anzeige weil sie nicht strafmündig ist aber alleine auf Grund der aussage der mutter würde ich das jugendamt informieren den das hat Möglichkeiten da was zu unternehmen.
Auch die schule zu informieren kann was bringen den das sollte man auch mit 13 wissen das man niemanden einfach mit einem Messer bedroht.
Auf jedenfall der Schule und dem Jugendamt melden , eine Anzeige würde ich auch machen. Ich kenne dieses Mädchen nicht kann sie auch schlecht einschätzen aber stell dir mal vor die wäre mit dem Messer auf deinen Sohn losgegangen, sie sollte auf jeden fall eine Lehre davon ziehen vielleicht lernt sie noch daraus.
Ja. Eine Anzeige ist in jedem Fall sinnvoll. Selbst wenn sie mit 13 keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten hat gehört so etwas trotzdem ins Führungszeugnis. Außerdem könnte es dennoch sein das sie z.B. eingewiesen wird.
Führungszeugnis war falsch. Sorry. Aber sie hat einen Vermerk in der Polizeiakte und wenn sie mit 16 mal wegen irgendwas festgenommen wird, sieht die Polizei das es schon einen Vorfall gab.
Ne.
- sie wäre ab 14 Strafmündig.
- die Polizeiakte wird nicht mal angelegt. Gerade weil es Kinder sind. Die Hören 13 Jahre und es landet im Papierkorb.
- Schuldunfähigkeit ist Schuldunfähigkeit. Man kann nicht von hinten durch die Brust ins Auge.
Punkt 1: Stimmt
Punkt 2: Kann ich mir nicht vorstellen.
Punkt 3: 13 heißt zwar Strafunmündig, aber nicht Schuldunfähig.
Wenn man bei solchen Sachen auf die Anzeige verzichtet führt das dazu das das Mädchen noch 10 andere mit dem Messer bedroht und es nirgendwo aktenkundig wird. Und irgendwann geht sie als Ersttäterin durch obwohl sie Serientäterin ist.
Ob die Anzeige zu einem Erfolg führt wird man sehen. Wenn nicht, dann nicht. Aber eine Morddrohung als Bagatelle unter den Tisch zu kehren ist gefährlich. Konsequenzen hätte es allemal weil auf jeden Fall das Jugendamt ins Spiel kommt sobald Du eine Anzeige gegen eine 13 Jährige machst. Und das Jugendamt kann über weitere Maßnahmen (z.B. Psychiatrisches Gutachten) entscheiden.
Das kommt nicht ins Führungszeugnis. Wie absurd wäre das, denn?
Allein aus de rLogik kann man doch schon schließen, dass es da nicht drin stehen kann. Wer nicht strafrechtlich Verurteilt werden kann, der kann auch keinen Eintrag ins Führungszeugnis generieren.