Ab wann Anzeige wegen Sachbeschädigung?

7 Antworten

Hallo!

Allein aus Prinzip sollte man ihm zumindest mal "von Mensch zu Mensch" klar mitteilen, dass sowas nicht okay ist, es nicht toleriert werden kann & er es auch nicht mehr tun darf. 

Meine Ansicht: Wenn das jetzt die erste derartige Aktion ist mit der Türe & sonst durch das Aggro-Verhalten des Jungen nix zu Bruch ging bisher würde ich es dabei belassen & ihm erklären, dass 'ne Anzeige (wenn er 14 aufwärts ist) locker möglich wäre, ihr aber einfach aus Goodwill das jetzt man so stehen lasst. Er sollte sich aber entschuldigen und versuchen sich im Zaum zu halten. Beim nächsten Mal sollte er aber - wenn er 14 mindestens ist - angezeigt werden. Selbst wenn nie ein Verfahren zustandekommt. Einfach aus Prinzip & damit er merkt, dass es sowas doch nicht sein kann, solltet ihr das tun, denn solche Tunichtgute muss man in die Schranken verweisen!

Jetzt sollte man den Jungen aber erstmal nur mündlich drauf hinweisen und das nicht zu zimperlich. Denn wenn man nix macht, realisiert er: "Ach ja, die machen sowieso nix ----------> also kann ich weitermachen" ... und das führt zu fatalen Problemen und Konflikten auch anderer Art. Sowas ist tunlichst zu vermeiden!

Wenn der Sohn straffähig ist - also über 14 - kannst Du ihn anzeigen. Es fragt sich nur, was Du damit erreichen willst. Bei einer relativ geringen Höhe könnte das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Willst Du den Schaden ersetzt bekommen, hilft Dir eine Anzeige nicht, weil Schadenersatz ein zivilrechtlicher Anspruch ist, der mit dem Strafverfahren nichts zu tun hat. Also auch bei einer Verurteilung wegen einer Straftat aufgrund der Anzeige, musst Du den Schadenersatz extra einfordern. 

Wenn jemand absichtlich etwas kaputtmacht, das ihm nicht gehört und er keinen Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund dafür hat.

rein fachlich kannst jeder Geschädigte eine Beschädigung zur Anzeige bringen. Das heist, Wenn Deine Mutter Ihre Meinung ändert, kann sie das tun. Du hingegen kannst das nicht, da dir ja kein Schaden entstanden ist.

LG

Du kannst alles und jeden anzeigen - immer! Ob dies strafrechtlich verfolgt wird ist die andere Sache...