Anzeige wegen Beleidigung und Sachbeschädigung?

11 Antworten

Denkbar ist beides. Bei der Sachbeschädigung wird es wohl eher wegen Geringfügigkeit/Nicht Nachweisbarkeit eines Schades eingestellt. Bei der Beleidigung ist das eher das Ermessen des Richters.

Könnte ja allerdings auch sein, dass der Sohn eigentlich "Sauber machen" schreiben wollte. Aber dann hat er gesehen, dass der Nachbar ihn gesehen hat und ist lieber schnell weggerannt.

Eine Sachbeschädigung kann es nur geben wenn etwas beschädigt wurde, das ist hier nicht der Fall.

Die Beleidigung greift auch nicht, denn er muß ja nicht den Nachbarn gemeint haben. Es ist das Problem des Nachbarn wenn er sich den Schuh anzieht.

Sachbeschädigung nicht. Beleidigung durchaus. Wobei da nicht viel passieren wird.

Keine Beweise, keine Strafe. Kann auch ein Vogel gewesen sein der das drauf gemacht hat.

Schick deinen Sohn in der Dunkelheit nach draußen und er putzt dann ein Mal gratis die Fenster von dem Auto des Nachbarns ;)