Anzeige wegen Sachbeschädigung wegen Eddingkritzelei?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
  1. Die Person darf nicht die Personalien feststellen. Dafür ist die Polizei zuständig.
  2. Es handelt sich hierbei um eine Sachbeschädigung gem https://dejure.org/gesetze/StGB/303.html
  3. Strafe wird sich auf Sozialstunden belaufen, wenn ihr noch nicht mit solch einer Straftat bereits in Erscheinung getreten seid.
  4. Zusätzlich werden die Kosten für die Beseitigung der Schmierereien zu tragen sein.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
mlssa 
Fragesteller
 21.09.2019, 13:17

zu 1.Könnten die beiden ihn dazu auffordern das Bild zu löschen?

zu 3. Die beiden hatten davor noch nie Kontakt mit der Polizei, außerdem sind beide minderjährig (17).

zu 4. Ist eine Beseitung denn überhaupt möglich? Oder wird der Pfahl eventuell direkt ersetzt?

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Still  21.09.2019, 13:34
@mlssa

Was für ein Problem hast du mit dem Bild? Ob er deine Daten notiert oder fotografiert: wo ist der Unterschied? Es ist nicht anzunehmen, dass er die Fotos online stellt, da dieses per Gesetz verboten ist.

Minderjährig ist total egal, da du mit 14 strafmündig und ab 7 Jahren für Schäden verantwortlich bist.

Wenn der Pfahl nicht zu reinigen ist, was DU übrigens selbst versuchen solltest, wird er auf eure Kosten ersetzt.

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mlssa 
Fragesteller
 21.09.2019, 13:44
@Still

Also mit dem "du" kannst du erstmal wegbleiben, denn ich frage das hier nicht für mich.

Zweitens, ich bin mir eben ziemlich sicher, dass er nicht durfte. Er ist ja schließlich kein Polizist.

Drittens, klar sind die beiden schon strafmündig, aber ich wollte damit einfach nochmal unterstreichen, dass sie zuvor noch nie negativ aufgefallen sind.

Und viertens, DEIN passiv-aggressiver Ton hat hier nichts zu suchen!

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Deepdiver  21.09.2019, 17:35
@mlssa
  1. Nein, das können sie nicht. Sie können aber zur Polizei gehen und denen den Fall schildern und dann wird die Polizei das Bild übernehmen zur Feststellung der Personalien.
  2. Minderjährig hat hier nichts damit zu tun. Ab 14 ist man strafmündig und für seine Taten verantwortlich. Es wird dann lediglich das Jugendstrafrecht angewandt. Wobei es hier dann trotzdem auf Sozialstunden hinausläuft.
  3. Wenn keine Beseitigung möglich ist, kann der Eigentümer einen Ersatz verlangen, den die Täter dann selber zu zahlen haben. In diesem Fall dann ein neuer Pfahl.
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.und zwang dann sogar Person B ihren Ausweis abzugeben und fotografierte ihn von beiden Seiten gegen den Willen von dieser ab...

Und wie genau soll das vor sich gegangen sein?

Mit körperlicher Gewalt?

mlssa 
Fragesteller
 21.09.2019, 13:02

Nein, natürlich nicht. Aber besagte Person war in dem Moment zu komplex und hat ihren Ausweis in der Hand gehalten und er hat ihn ihr einfach "entrissen" und abfotografiert.

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NoName08154711  21.09.2019, 13:04
@mlssa

Tja, wenn Du Dir das gefallen lässt...

Warte halt ab, was weiter passiert, was anderes bleibt Dir ja nicht übrig.

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mlssa 
Fragesteller
 21.09.2019, 13:18
@NoName08154711

Also erstmal: davon, dass ich das angeblich war, war nicht die Rede!

Und klar müssen die beiden jetzt abwarten, aber sie würden schon gerne wissen, was jetzt auf sie zukommt.

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Willst du lieber auf die Polizei warten, die dann die Personalien dem Gemeinderat aushändigt? Abfotografieren ist schlichtweg praktisch und nicht verboten. Es geht noch gar nicht mal um Sachbeschädigung oder nicht, sondern darum, dass ihr für den neuen oder die Reinung des alten Mastes zahlt.

Hallo mlssa,

Ein Mast, egal wie groß, wie dick, wie dünn, wo er steht oder welche Farbe er hat ist ein Objekt und hat auch einen Besitzer. Erstattet dieser Besitzer Anzeige gegen den Sachbeschädiger kann es zu einer Anzeige wegen Sachbeschädigung kommen. In diesem Fall ist die Anzeige nur durch Antrag kräftig. Das heißt dass man nur eine Anzeige bekommt, wenn der Besitzer Anzeige erstattet.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen,

Paul S.

mlssa 
Fragesteller
 21.09.2019, 13:11

Aber wer ist denn in dem Fall der Besitzer? Dieses Gemeinderatsmitglied hat sie zwar dabei gesehen, aber er besitzt ja nicht den Pfahl und hat damit ja auch kein Anrecht auf eine Anzeige.

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InstantMine  24.09.2019, 15:34
@mlssa

Der Pfahl gehört wenn es ein Wandereweg ist wahrscheinlich dem Forstamt und damit der Gemeinde/Stadt/Dorf

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Können die beiden mit einer Anzeige rechnen?

Kann schon sein. Ob allerdings etwas daraus wird ist fraglich, wennd er holzmast tatsächlich nur Teil eines Wegweisers ist, da wäre das Ersetzen nicht wirklich angemessen.

Und wenn ja, welche Strafen haben sie zu erwarten?

Wahrscheinlich höchstens eine Geldstrafe im Sinne von Schadensersatz.

durfte er den Ausweis überhaupt abfotografieren?

Wenn ansonsten Verschleierungsgefahr bestand, dann kann das durchaus rechtens gewesen sein.

mlssa 
Fragesteller
 21.09.2019, 13:00

Es bestand keine Verschleierungsgefahr, außerdem war er ja auch kein Beamter oder generell eine autoritäre Person.

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Destranix  21.09.2019, 13:04
@mlssa

Also kannte er euch? Dann sollte das Abnehmen und Konfiszieren des Ausweises nicht rechtens gewesen sein.

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mlssa 
Fragesteller
 21.09.2019, 13:08
@Destranix

Nein, er kannte die beiden nicht.

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Destranix  21.09.2019, 13:11
@mlssa

Dann wäre das Fotografieren des Ausweises durchaus zu billigen. Sofern er den Ausweis auch nicht unter Anwendung von Zwangsmaßnahmen entrissen hat, wird das wohl rechtlich auch schwer anzuklagen sein, denn die Ausgabe des Ausweises erfolgte dann freiwillig und die Fotografie eines Ausweises ist meines Wissens nach auch nicht verboten. Außerdem wäre die Maßnahme möglicherweise auch durch die Umstände zu billigen gewesen.

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